Park-Ausweise für Menschen mit Behinderungen


Was ist ein Park-Ausweis für Menschen mit Behinderungen?

Nur bestimmte Menschen bekommen einen Park-Ausweis.

Menschen mit BehinderungenLeichte Sprache Bild: vier Menschen nebeneinander, davon ein Mann mit Rollator und eine Frau im Rollstuhl
können einen Park-Ausweis bekommen.

Mit einem Park-Ausweis
darf man zum Beispiel an besonderen Orten parken.

 

Es gibt 2 verschiedene Park-Ausweise für Menschen mit Behinderungen:

  • Blauer Park-AusweisLeichte Sprache Bild: Ein Parkplatz mit dem Symbol eines Rollstuhfahrers auf dem Boden und auf einem Schild
    Mit dem blauen Park-Ausweis darf man zum Beispiel
    auf Schwer-Behinderten-Parkplätzen parken.
     
  • Orangener Park-Ausweis
    Den orangenen Park-Ausweis nennt man auch:
    Park-Erleichterung.
    Mit dem orangenen Park-Ausweis darf man nicht
    auf Schwer-Behinderten-Parkplätzen parken.

Blauer Park-Ausweis

Möchten Sie einen blauen Park-Ausweis beantragen?

Dann müssen Sie einen Antrag im Bürger-Büro machen.

Dafür brauchen Sie:

  • Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis Leichte Sprache Bild: ein stilisierter Schwerbehindertenausweis
    Haben Sie noch keinen Schwer-Behinderten-Ausweis?
    Dann bringen Sie den Bescheid
    vom Versorgungs-Amt mit.
     
  • das Merk-Zeichen aG im Schwer-Behinderten-Ausweis
    Das Merk-Zeichen aG heißt: außergewöhnliche Geh-Behinderung.
    Menschen mit diesem Merk-Zeichen können nur schlecht gehen.

Oder

  • das Merk-Zeichen Bl im Schwer-Behinderten-Ausweis
    Das Merk-Zeichen Bl heißt: Blind.
    Menschen mit diesem Merk-Zeichen können nur schlecht sehen.

 

Achtung! Leichte Sprache Bild: Frau mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Dreieck

Ein Arzt muss über Ihr Merk-Zeichen entscheiden.

Sie können über Ihr Merk-Zeichen nicht selbst entscheiden.


Orangener Park-Ausweis

Möchten Sie einen orangenen Park-Ausweis beantragen?

Dann müssen Sie einen Antrag im Bürger-Büro machen.

Dafür brauchen Sie:

  • Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis Leichte Sprache Bild: ein stilisierter Schwerbehindertenausweis
    Haben Sie noch keinen Schwer-Behinderten-Ausweis?
    Dann bringen Sie den Bescheid
    vom Versorgungs-Amt mit.
     
  • das Merk-Zeichen G im Schwer-Behinderten-Ausweis
    Das Merk-Zeichen G heißt:
    Erheblich beeinträchtigt in der Bewegungs-Fähigkeit.
    Menschen mit diesem Merk-Zeichen
    können sich nur schlecht bewegen.
    In Nordrhein-Westfalen
    reicht ein Ausweis mit dem Merk-Zeichen G.
     
  • das Merk-Zeichen B im Schwer-Behinderten-Ausweis
    Das Merk-Zeichen B heißt: Begleit-Person.
    Menschen mit diesem Merk-Zeichen
    können eine Begleit-Person dabei haben.
    Das Merk-Zeichen B
    brauchen Sie nur außerhalb von Nordrhein-Westfalen.
     
  • Grad der Behinderung von mindestens 80
    Dieser Grad der Behinderung
    muss für eine Behinderung an den Beinen gelten.

 

Achtung! Leichte Sprache Bild: Frau mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Dreieck

Ein Arzt muss über Ihr Merk-Zeichen entscheiden.

Sie können über Ihr Merk-Zeichen nicht selbst entscheiden.


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© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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Matthias Kolk
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