Moki-Familien-Büro

Das Moki-Familien-Büro hilft Kindern, Jugendlichen und Familien.

Im Familien-Büro gibt es Beratung zu Problemen in der Familie.

Zum Beispiel bei Streit.

Es gibt auch verschiedene Hilfs-Angebote.

Zum Beispiel:

  • Erst-Beratung
  • Trennungs-Beratung und Scheidungs-Beratung
  • Verfahrens-Lotsen und Verfahrens-Lotsinnen

Die Beratung im Familien-Büro ist kostenlos.

Eine Video-Beratung ist auch möglich.

Das müssen Sie aber vorher mit dem Familien-Büro absprechen.

Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweige-Pflicht.

Das heißt: Sie dürfen mit niemandem über die Beratung sprechen.

Auch nicht mit Kitas, Schulen oder der Stadt-Verwaltung.

Die Beratungs-Gespräche bleiben immer geheim.

 

Diese Beratungs-Angebote gibt es:

  • Klärung der Familien-Situation oder persönliche Situation junger Menschen
  • Ermittlung von Ressourcen und Bedarfen sowie möglicher Hilfen
  • Angebot der Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe und Zugang zu präventiven Angeboten
  • Infos zu Leistungen von anderen Leistungs-Trägerinnen und -Trägern
  • Beratung zu möglichen Auswirkungen und Folgen einer Hilfe, Erläuterung der Verwaltungsabläufe und Hilfe bei der Antragstellung
  • Vermittlung von Angeboten im Sozialraum oder andere Beratungs-Stellen
  • Unterstützung bei der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie
  • Vermittlung in Angebote der Familienbildung
  • Beratung zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Angebote der Freizeit, Ferien, Familien-Erholung
  • Start eines Familien-Rates
  • Beratung von Müttern und Vätern im partnerschaftlichen Zusammenleben
  • Hilfe bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in Familien
  • Unterstützung in der kindeswohlförderlichen Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung bei Trennung oder Scheidung
  • Beratung zur Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  • Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
  • Unterstützung bei Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung
  • Unabhängige Unterstützung der Leistungsberechtigten, um auf eine Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken


Die Stadt muss diese Aufgaben übernehmen.

So steht es im Sozial-Gesetz-Buch 8.

Die Abkürzung dafür ist SGB VIII.

Das steht in diesen Kapiteln von dem SGB 8: §§ 8a, 10a, 10b, 16, 17, 18 sowie 50 SGB VIII. 

Die Beratungs-Angebote sind präventiv.

Das heißt: Sie helfen, bevor etwas passiert.

Manchmal reicht das nicht.

Dann muss kann die Erziehungs-Beratung weiterhelfen (§§ 27 ff. SGB VIII).

Oder die Eingliederungs-Hilfe (§ 35a SGB VIII).

Für manche Themen gibt es noch besondere Beratungs-Stellen.

Zum Beispiel: 

  • bei Problemen mit Geld
  • bei Problemen mit Drogen
  • bei Gewalt Zuhause

Wir können einen Kontakt zu diesen Stellen vermitteln.

Wir können auch andere Unterstützung anbieten.

Fragen Sie einfach nach.


Erst-Beratung

Die Erst-Beratung hilft Familien in besonderen Situationen.

Die Erst-Beratung unterstützt Familien.

Zum Beispiel bei einer Krise in der Familie.

Oder wenn die Eltern ein Problem haben.

Eltern können Beratung zur Erziehung bekommen.

Oder wenn die Kinder Probleme in der Kita oder Schule haben.

Bei der Erst-Beratung wird eine Lsöung für die ganze Familie gesucht. 

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Erst-Beratung kennen sich sehr gut in Monheim am Rhein aus.

Sie kennen die wichtigen Dienstleistungen und Angebote in der Stadt.

Deshalb können sie die Familien auch weiterleiten.

So können die Familien auch von anderen Stellen Unterstützung bekommen.


Trennungs-Beratung und Scheidungs-Beratung

Trennung und Scheidung sind schwere Ereignisse.

Für Eltern.

Aber auch für ihre Kinder.

Diese Beratung unterstützt genau dann.

 

Die Beratung hat verschiedene Ziele.

Eltern sollen sich trotz einer Trennung noch gut verstehen.

Nur dann können sie sich besonders gut um ihre Kinder kümmern.

Die Kinder brauchen auch eine Unterstützung.

Damit ihr Leben gut weitergehen kann.

Dabei müssen die Eltern mithelfen.

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kennen alle wichtigen Gesetze.

Und können die Gesetze erklären.

Zum Beispiel das Sorge-Recht.

Manchmal muss eine Familie ihre Problem vor Gericht klären.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind da oft dabei.


Beratung für junge Menschen mit Behinderung

Für die Beratung von jungen Menschen mit Behinderungen gibt es Fach-Personen.

Diese Fach-Personen heißen: Verfahrens-Lotsen.

 

Die Verfahrens-Lotsen kennen sich sehr gut aus.

Zum Beispiel zu Gesetzen.

Oder zu Unterstützungs-Angeboten für Menschen mit Behinderungen.

Es gibt viele Unterstützungs-Angebote.

Aber manchmal ist es schwer, die Angebote zu bekommen.

Dabei helfen die Verfahrens-Lotsen.

 

Die Beratung von den Verfahrens-Lotsen ist für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis 27 Jahre.

Die Kinder und Jugendlichen können selbst zur Beratung kommen.

Oder mit ihrer Familie oder anderen Personen.
 

Offene Sprechstunde ohne Termin:
jeden Donnerstags von 15 Uhr bis 17:30 Uhr

Moki-Familien-Büro

Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17c

Telefon +49 2173 951-5151
Telefax +49 2173 951-25-5151

[E-Mail]moki-familienbuero@monheim.de 

Mo 8:30 Uhr bis 12 Uhr
und 13 Uhr bis 15 Uhr

Di 8:30 Uhr bis 12 Uhr
und 13 bis 15 Uhr

Mi 8:30 Uhr bis 12 Uhr
und 13 bis 15 Uhr


Do 8:30 Uhr bis 12 Uhr
und 13 Uhr bis 17:30 Uhr


Fr 8:30 Uhr bis 12 Uhr

Raum E 27

Telefon:
+49 2173 951-5128
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Raum E 27

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Öffnungs-Zeiten Bürger-Büro:
Montag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Übersicht zu den Warte-Zeiten
Stadt-Verwaltung & Bürger-Büro:
0 21 73 95 10
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Montag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
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