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Bei der Kommunal-Wahl kann man den neuen Bürger-Meister
 oder die neue Bürger-Meisterin wählen.
Das kann man bei der Kommunal-Wahl auch wählen:
Bei der Wahl kann man mit-entscheiden:
Wer soll Bürger-Meister oder Bürger-Meisterin werden?
Wer soll in den Kreis-Tag?
Wer soll Land-Rat oder Landrätin werden?
Wer soll in den Integrations-Rat?
Bei der Kommunal-Wahl darf man schon mit 16 Jahren wählen.
Das ist jünger als bei der Bundes-Tags-Wahl.
So können auch junge Menschen mit-entscheiden.
Die Landes-Zentrale für politische Bildung hat viele Infos über die Wahl.
Die Infos sind in leichter Sprache.
 
            
        
				
		
								
							
									Sie bekommen zuerst eine Wahl-Benachrichtigung.
Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief.
Die Wahl-Benachrichtigung ist sehr wichtig.
Dort stehen wichtige Infos.
Zum Beispiel:
Deshalb müssen Sie die Wahl-Benachrichtigung gut aufheben.
Die Wahl-Benachrichtigung müssen Sie zur Wahl mitbringen.
Diese Personen kann man als Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin wählen:
Diese Personen kann man als Land-Rat oder Land-Rätin wählen:
Diese Parteien kann man in den Stadt-Rat wählen:
Leichte-Sprache-Bilder auf dieser Seite:
 © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
 
						 
						 
						 
						 
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