Was ist ein Denkmal?

Ein Denkmal soll an etwas Besonderes erinnern.

Zum Beispiel an eine besondere Zeit.

Denkmäler zeigen:

So haben die Menschen früher gebaut und gelebt.

Deshalb sind Denkmäler sehr wichtig.

 

Ein Denkmal kann zum Beispiel ein altes Haus sein.

Das alte Haus ist dann ein Bau-Denkmal.

Ein Denkmal kann auch im Boden sein.

Zum Beispiel ein altes Grab.

Das Grab ist dann ein Boden-Denkmal.


Was ist Denkmal-Schutz?

Der Denkmal-Schutz schützt die Denkmäler.

Für den Denkmal-Schutz gibt es ein Gesetz.

Es heißt: Denkmal-Schutz-Gesetz NRW.

Im Gesetz steht:

Das darf man mit einem Denkmal tun.

Und das darf man nicht mit einem Denkmal tun.

Wichtig ist:

Denkmäler sollen so bleiben wie sie sind.

Deshalb darf man Denkmäler nicht viel verändern.

So bleiben Denkmäler für die Zukunft erhalten.


Wer macht den Denkmal-Schutz?

In Monheim am Rhein gibt es eine extra Behörde für Denkmal-Schutz.

Sie heißt: Untere Denkmal-Schutz-Behörde.

Die Untere Denkmal-Schutz-Behörde
arbeitet zum Beispiel zusammen mit:

  • Firmen
  • Planungs-Büros
  • Eigentümern und Eigentümerinnen von Denkmälern

 

Ein Eigentümer oder eine Eigentümerin ist eine Person.

Dieser Person gehört etwas selbst.

Zum Beispiel:

  • ein Haus
  • ein Denkmal

 

Der Eigentümer oder die Eigentümerin 
vom Denkmal ist für das Denkmal zuständig.

Und auch für den Denkmal-Schutz.

Deshalb nennt man diese Personen: Denkmal-Pfleger.

Denkmal-Pfleger arbeiten auch
mit der Unteren Denkmal-Schutz-Behörde zusammen.

Sie entscheiden zusammen:

Welche Arbeiten müssen getan werden.

Zum Beispiel:

  • Die Fenster-Rahmen streichen.
  • Türen austauschen.

Denkmäler in Monheim am Rhein

In Monheim am Rhein gibt es viele Bau-Denkmäler.

Und es gibt viele Boden-Denkmäler.

Alle Denkmäler von Monheim am Rhein stehen in einer Liste.

Das ist die Denkmal-Liste.

 

Ganz besonders an Monheim am Rhein ist die Altstadt.

Die Altstadt ist auch ein Denkmal.

In der Altstadt stehen viele alte Häuser.

Die Häuser wurden in ganz unterschiedlichen Jahren gebaut.

Aber alle Häuser wurden vor langer Zeit gebaut.

 

Seit ein paar Jahren steht die Altstadt unter Denkmal-Schutz.

Die Häuser in der Altstadt gehören dazu.

Das heißt:

Die Eigentümer und Eigentümerinnen
müssen gut auf die Häuser aufpassen.

Die Häuser dürfen nicht kaputt gehen.

Die Häuser müssen ständig repariert werden.

Aber dafür braucht man eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis bekommt man von der Unteren Denkmal-Behörde.

 

Haben Sie Fragen zu einem Denkmal?

Die Untere Denkmal-Behörden hilft Ihnen gerne weiter.

Baudenkmäler

1 zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus Turmstraße 28
2 Schloss Laach Schleiderweg 60
3 [intern]Deusser-Haus An d'r Kapell 2
4 [intern]Marienburg Hofstraße 16
4a [intern]Marienburgpark Hofstraße 16
5 [intern]Haus Bürgel Urdenbacher Weg
6 Kapelle „Maria am Banndeich" An d'r Kapell
7 Wegekreuz, sogenanntes Kolblechkreuz Bleer Straße
8 Voigtshof Bleer Straße 42
9 [intern]Josef-Kapelle Bleer Straße 42
10 Kirche und Pfarrhaus St. Gereon Franz-Boehm-Straße 4 und 6
11 Bücherei und Wohngebäude Zollstraße 1
12 zweigeschossiges Wohnhaus mit eingeschossigem Anbau Freiheit 10
13 [intern]Schelmenturm Grabenstraße 30
14 [intern]Wegekreuz Grabenstraße, Ecke Poetengasse
15 Evangelische Kirche Monheim Grabenstraße, Ecke Kirchstraße
16 [intern]Ehemalige evangelische Schule Grabenstraße 56
17 Großer Hof Hofstraße 12
18 [intern]Kriegerdenkmal Kapellenstraße
19 Myriameterstein Kapellenstraße, Nähe Lottenstraße
20 Wegekreuz Kirchestraße, Ecke Lottenstraße
21 zweigeschossiges Fachwerkhaus Poetengrasse 24
22 Fachwerkhaus Schildgesgasse 13
23 Fachwerkhaus Schildgesgasse 15
24 Wohnhaus Turmstraße 21
25 Wegekreuz, sogenanntes Marktkreuz Turmstraße (Alter Markt)
26 „Im alten Zollhaus“ Zollstraße 2
27 [intern]Wegekreuz, sogenanntes Sandbergkreuz Schwalbenstraße, Ecke Hasenstraße
28 Katholische Kirche St. Dionysius Hauptstraße, Ecke Von-Ketteler-Straße
29 [intern]ehemaliges Rathaus Freiheit 2
30 Wegekreuz auf dem katholischen Friedhof Frohnstraße
31 Laacher Hof Schleiderweg 52
33 Kirberger Hof Von-Ketteler-Straße 13 und 15
34 Wegekreuz, sogenanntes Passionskreuz Schwanenstraße, Ecke Hauptstraße
35 Wegekreuz, sogenanntes Hagelkreuz Monheimer Straße
36 [intern]Ehemalige Gaststätte „Zum Drü'e“ Freiheit 12
37 Wohn- und Geschäftshaus Grabenstraße 18
38 Verwaltungsgebäude der Shell AG Krischerstraße 100
39 ehemalige Fassabfüllhalle der Shell AG Krischerstraße 100
40 [intern]Turm des ehemaligen Direktoren- und Gästehauses der Rheinischen Presshefe- und Spritwerke AG (Mäuseturm) Rheinuferstraße 19
41 Wohn- und Wirtschaftsgebäude Krummstraße 4
42 Wohn- und Wirtschaftsgebäude Krummstraße 6
43 Jugendstilvilla Krummstraße 8
44 [intern]Jüdischer Friedhof Hasenstraße, Ecke Fasanenstraße
45 Evangelische Friedenskirche, Personalhäuser und Kindergarten Schellingstraße 36

Bodendenkmäler

1 [intern]Haus Bürgel                                                                   Urdenbacher Weg

Bewegliche Denkmäler

1 [intern]Greifdrehkran (DEMAG-Bagger) Opladener Straße
2 Aalschokker „Fiat Voluntas“ Klappertorstraße

Fassaden-Programm

Die Fassade ist die vordere Wand von einem Haus.

Die Fassade sieht man von der Straße aus.

 

Fassaden muss man immer wieder renovieren.

Denn die Fassaden sollen auch in Zukunft so schön bleiben.

Eine Fassade zu renovieren ist teuer.

Deshalb gibt es in Monheim am Rhein
seit ein paar Jahren ein Fassaden-Programm.

Das Fassaden-Programm stellt Geld bereit.

Mit dem Geld können die Eigentümer und Eigentümerinnen
die Fassaden renovieren.

Dafür muss man nur einen Antrag stellen.

Der Antrag ist kompliziert.

Beim Ausfüllen von dem Antrag helfen wir gerne.

 

Möchten Sie beim Fassaden-Programm mitmachen?

Hier finden Sie alle Regeln und Infos:

 

Öffnungs-Zeiten Telefon-Nummer Kontakt-Formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungs-Zeiten Bürger-Büro:
Montag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Übersicht zu den Warte-Zeiten
Stadt-Verwaltung & Bürger-Büro:
0 21 73 95 10
Sie erreichen uns zu
diesen Zeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
Nach oben