Dienstleistungen für blinde und gehörlose Menschen

Für blinde und gehörlose Menschen gibt es ein Gesetz. Leichte Sprache Bild: ein Buch mit einem Paragraphenzeichen

Das Gesetz heißt:
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose.

Die Abkürzung für das Gesetz ist: GHBG.

 

Das Gesetz sagt:

Blinde und gehörlose Menschen haben Mehr-Aufwendungen.Leichte Sprache Bild: eine Hand hält einen Geldschein

Das heißt:

Diese Menschen müssen
wegen ihrer Behinderung mehr Geld ausgeben.

Zum Beispiel für Hilfs-Mittel.

Deshalb können diese MenschenLeichte Sprache Bild: eine Hand gibt einer anderen Hand mehrere Geldscheine
Geld als Unterstützung bekommen.

Das Geld bezahlt der zuständige Landschafts-Verband.

Landschafts-Verbände unterstützen die Städte und Land-Kreise.

Zum Beispiel bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.


Brauchen Sie eine Unterstützung nach dem GHBG?

Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.Leichte Sprache Bild: Eine Frau im Rollstuhl in einem Büro. Sie übergibt einem Mann am Schreibtisch einen Zettel

Der Bereich Ordnung und Soziales
unterstützt Sie beim Antrag.

Links finden Sie die Kontakt-Daten.

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen leiten Ihren Antrag
an den zuständigen Landschafts-Verband weiter.

Der zuständige Landschafts-Verband für Monheim am Rhein
ist der Landschafts-Verband Rheinland.

Die Abkürzung dafür ist: LVR.


Leichte-Sprache-Bilder auf dieser Seite:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Sozialer Dienst

Matthias Kolk
Matthias Kolk

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