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Für blinde und gehörlose Menschen gibt es ein Gesetz. 
Das Gesetz heißt:
 Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose.
Die Abkürzung für das Gesetz ist: GHBG.
Das Gesetz sagt:
Blinde und gehörlose Menschen haben Mehr-Aufwendungen.
Das heißt:
Diese Menschen müssen
 wegen ihrer Behinderung mehr Geld ausgeben.
Zum Beispiel für Hilfs-Mittel.
Deshalb können diese Menschen
 Geld als Unterstützung bekommen.
Das Geld bezahlt der zuständige Landschafts-Verband.
Landschafts-Verbände unterstützen die Städte und Land-Kreise.
Zum Beispiel bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Bereich Ordnung und Soziales
 unterstützt Sie beim Antrag.
Links finden Sie die Kontakt-Daten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen leiten Ihren Antrag
 an den zuständigen Landschafts-Verband weiter.
Der zuständige Landschafts-Verband für Monheim am Rhein
 ist der Landschafts-Verband Rheinland.
Die Abkürzung dafür ist: LVR.
Leichte-Sprache-Bilder auf dieser Seite:
 © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
 
								
						
				
			
					
				
			
				Raum 1055
 
						 
						 
						 
						 
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