Ein Führungs-Zeugnis ist ein wichtiges Dokument.
In einem Führungs-Zeugnis steht:
Hat ein Mensch schon einmal eine Straf-Tat gemacht?
Straf-Tat heißt:
Ein Mensch hat etwas Verbotenes gemacht.
Zum Beispiel ist der Mensch in ein Haus eingebrochen.
Manchmal braucht man ein Führungs-Zeugnis für die Arbeit.
Manche Arbeit-Geber wollen wissen:
Hat ein Mensch schon einmal eine Straf-Tat gemacht?
Alle Menschen ab 14 Jahre können ein Führungs-Zeugnis bekommen.
Man kann es selbst beantragen.
Für Kinder unter 18 Jahren können die Sorge-Berechtigten es beantragen.

Sorge-Berechtigte sind für ein Kind zuständig.
Meistens sind die Eltern
 die Sorge-Berechtigten für ein Kind.
Das Führungs-Zeugnis kostet 13 Euro.
Führungs-Zeugnis im Bürger-Büro beantragen
Das müssen Sie persönlich machen.
Das heißt:
Sie müssen in das Bürger-Büro kommen.
Können Sie nicht persönlich in das Bürger-Büro kommen?
Dann können Sie den Antrag beim Bürger-Büro abgeben.
Dafür brauchen Sie:


Führungs-Zeugnis im Internet beantragen
Das geht auf der Internet-Seite vom Bundes-Amt für Justiz.
Dafür brauchen Sie einen Personal-Ausweis.
Der Personal-Ausweis hat eine Online-Funktion.
Das heißt:
Man kann den Personal-Ausweis im Internet benutzen.
Die Online-Funktion muss eingeschaltet sein.
Mehr Infos finden Sie auf der Internet-Seite vom Bundes-Amt für Justiz:

Achtung!
Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Es gibt verschiedene Arten von Führungs-Zeugnissen.
Die Arten sind:
Führungs-Zeugnis N
Dieses Führungs-Zeugnis
 brauchen Sie zum Beispiel für den Arbeit-Geber.
Das Bundesamt für Justiz
 schickt das Führungs-Zeugnis direkt zu Ihnen nach Hause.
Für den Antrag brauchen Sie:


Führungs-Zeugnis O
Dieses Führungs-Zeugnis brauchen Sie für öffentliche Zwecke.
Zum Beispiel für ein Amt.
Das Bundes-Amt für Justiz
 schickt das Führungs-Zeugnis direkt zum Amt.
Für den Antrag brauchen Sie:
 
 
Erweitertes Führungs-Zeugnis
Sie können ein erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen.
Das erweiterte Führungs-Zeugnis gibt es für die Führungs-Zeugnisse N und O.
Ein erweitertes Führungs-Zeugnis hat mehr Infos.
Für ein erweitertes Führungs-Zeugnis brauchen Sie eine Bestätigung.
Die Bestätigung gibt an:
Sie erfüllen die Voraussetzung für ein erweitertes Führungs-Zeugnis.
Hier können Sie die Formulare für die Bestätigung herunter-laden:
![[PDF]](https://www.monheim.de/typo3conf/ext/website_template/Resources/Public//Images/2016/icn_pdf.png) Führungs-Zeugnis O (für Behörden)
Führungs-Zeugnis O (für Behörden)

Achtung!
Die Formulare sind in schwerer Sprache.
Sie beantragen ein Führungs-Zeugnis.
Haben Sie eine Staats-Angehörigkeit 
 aus dem Ausland?
Staats-Angehörigkeit heißt:
Zu diesem Land gehört ein Mensch.
Oder haben Sie mehr als eine Staats-Angehörigkeit?
Dann bekommen Sie automatisch ein Europäisches Führungs-Zeugnis.
Das Europäische Führungs-Zeugnis
 bekommen Sie innerhalb von 5 Wochen.
Mehr Infos finden Sie auf der Internet-Seite vom Bundes-Amt für Justiz:

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 © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
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