Lockerungen der Inzidenzstufe 1 ab Montag

Testpflicht in der Gastronomie entfällt / Ohne Test dürfen sich Angehörige aus fünf Haushalten treffen

Fünf Werktage muss die Inzidenz unter 35 liegen, damit am übernächsten Tag weitere Lockerungen der Corona-Schutzverordnung gelten. Am heutigen Samstag, 12. Juni, hat der Kreis Mettmann diese Marke erreicht: Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 27,2. Ab Montag, 14. Juni, gelten daher auch in Monheim am Rhein Lockerungen der Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes.

Im öffentlichen Raum dürfen sich ab Montag ohne negativen Corona-Test Angehörige aus fünf Haushalten oder, mit einem negativen Corona-Test, 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten begegnen. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren, Geimpfte und nachweislich Genesene zählen dabei nicht mit. Das Haus der Jugend darf innen wieder 30 und im Außenbereich 50 Jugendliche mit negativem Corona-Test empfangen. Das Ulla-Hahn-Haus, die Kunstschule und die Musikschule bieten ihre Kurse wieder wie gewohnt vor Ort an.

Das Mona Mare kann ab Montag mit negativem Corona-Test und Termin besucht werden. Die Testpflicht in der Gastronomie entfällt ab Montag auch für den Innenbereich.

FFP2-Masken müssen von Dienstleistenden im Kontakt mit Kundinnen und Kunden ohne Maske getragen werden. OP-Masken sind unter anderem an Haltestellen wie dem Busbahnhof und allen Bushaltestellen, in Bussen und Bahnen, in Arztpraxen, Geschäften und der Bibliothek Pflicht. (bh)

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