Raum 221
Die Flurkarte, beziehungsweise die Kataster- oder Liegenschaftskarte, ist eine maßstäbliche Darstellung aller Grundstücke, also Flurstücke und Gebäude. Sie ist Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Mit ihrem Nachweis der Lage und Abgrenzung ist sie die amtliche Kartengrundlage des Grundbuches mit seinen Grundstücken und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und eine gerechte Grundsteuerveranlagung.
Analoge Auszüge aus der Flurkarte sind im Rathaus bei der Stadtplanung in allen gängigen DIN-Formateon von A4 bis A0 erhältlich.
Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Eigentümerangaben sowie Größe des Grundstückes) erhalten Eigentümer, oder Bürgerinnen und Bürger mit nachweislich berechtigtem Interesse in der Stadtverwaltung Monheim am Rhein oder bei der Kreisverwaltung in Mettmann.
Auszüge aus dem Grundbuch erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Amtsgericht Langenfeld.
Raum 221
Raum 220
Rathausplatz 6 (Nebeneingang)
40789 Monheim am Rhein
montags 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags 13 bis 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung