Raum 221
Die Flurkarte (bzw. die Kataster- oder Liegenschaftskarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Grundstücke (Flurstücke und Gebäude). Sie ist Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Mit ihrem Nachweis der Lage und Abgrenzung ist sie die amtliche Kartengrundlage des Grundbuches mit seinen Grundstücken und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und eine gerechte Grundsteuerveranlagung.
Analoge Auszüge aus der Flurkarte sind im Rathaus bei der Stadtplanung in allen gängigen DIN-Formateon von A4 bis A0 erhältlich.
Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Eigentümerangaben sowie Größe des Grundstückes) erhalten Eigentümer, oder Bürgerinnen und Bürger mit nachweislich berechtigtem Interesse in der Stadtverwaltung Monheim am Rhein oder bei der Kreisverwaltung in Mettmann.
Die Vermessung bildet die Grundlage für alle Planungen und Bauvorhaben.
Liegenschaftsvermessungen sind:
das heißt, durch die Liegenschaftsvermessung werden Tatbestände an Grund und Boden festgestellt und bescheinigt und somit zur Fortführung, Erhaltung und Erneuerung des Liegenschaftskataster verwendet.
Diese Vermessungen werden von den im Land Nordrhein-Westfalen niedergelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren oder den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt.
Raum 221
Raum 220
Rathausplatz 6 (Nebeneingang)
40789 Monheim am Rhein