
Rathaus, Raum 231
Abteilungsleitung Bauaufsicht und Denkmalpflege
Der Denkmalschutz hütet das historische Gesicht der Stadt und steht für Informationen und Bürgerberatung zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Verfügung.
Denkmäler gehören zum kulturellen Erbe einer Gesellschaft. Sie informieren über die Geschichte der Gesellschaft und vermitteln ein lebendiges Bild der Baukunst und der Lebensweise vergangener Zeiten. Es gibt unterschiedliche Arten von Denkmälern. Zu den allgemein bekanntesten zählen die Baudenkmäler und die Bodendenkmäler. Aber auch Kunstwerke und Kulturgüter können ein Denkmal sein. Die Grundlage des Denkmalschutzes ist das jeweils landeseigene Denkmalrecht in Monheim also das Denkmalschutzgesetz NRW.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes besteht darin, Denkmäler, deren Umfeld und kulturhistorisch relevante Gesamtanlagen dauerhaft zu erhalten und darauf zu achten, dass sie nicht im negativen Sinne verändert, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden.
Die Umsetzung der verschiedenen Aufgaben erfolgt im engen Zusammenwirken zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde und allen jeweils Beteiligten; also Hauseigentümern, Bauherren, Firmen, Planungsbüros, Verwaltungen und dem Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Der eigentliche Denkmalpfleger ist jedoch der Eigentümer des Denkmals. In Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde muss er entsprechende Maßnahmen des Schutzes, der Pflege und der Instandsetzung einleiten.
Die Denkmäler des gesamten Stadtgebietes der Stadt Monheim am Rhein sind in der Denkmalliste eingetragen.
Zu einem besonderen Zeugnis der Stadtgeschichte Monheims zählt die historische Altstadt. Dort finden sich zahlreiche Zeugnisse historischer Bauepochen. Aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung wurde die Monheimer Altstadt im Jahr 2011 als Gesamtanlage, bei Ausweisung der Denkmalbereichssatzung, unter Denkmalschutz gestellt.
Das Denkmalschutzgesetz verlangt vom Eigentümer, dass er mit seinem Denkmal sorgsam umgeht und es nicht baufällig werden lässt. Maßnahmen an einem Denkmal bedürfen besonderer Erlaubnisse.
Gerne hilft hier die untere Denkmalbehörde mit Rat und Tat weiter.
Für die Monheimer Altstadt hat der Rat in 2013 ein „Fassadenprogramm“ beschlossen. Es dient der finanziellen Förderung von privaten Maßnahmen zur Neugestaltung und Wiederherstellung von Fassaden.
Ziel des Fassadenprogramms ist es, das historische Bild der Monheimer Altstadt zu stärken und zu erhalten und damit zur Sicherung der kulturhistorisch wertvollen Gesamtanlage beizutragen.
In der Regel sind die Eigentümer von Gebäuden im Denkmalschutzbereich antragsberechtigt. Das Fördervolumen hat eine Obergrenze von 25.000 Euro pro Bauvorhaben. Gerne beraten wir Sie bei der Antragstellung und Durchführung.
Das nebenstehende Gebäude wurde im Rahmen des Programms aufgewertet.
Sollten Sie sich für die Teilnahme am Fassadenprogramm interessieren, finden Sie hier die Förderrichtlinien und das Antragsformular. Alle wichtigen Informationen auf einen Blick finden Sie in unserem Infoflyer. Die zuständige Ansprechpartnerin sind Anett Mesletzky, Telefon +49 2173 951-617 oder E-Mail amesletzky@monheim.de sowie Charlotte Bienert, Telefon +49 2173 951-683 oder E-Mail an
cbienert@monheim.de.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden in der historischen Altstadt der Stadt Monheim am Rhein
nach Förderrichtlinien der Stadt Monheim am Rhein zum Revitalisierungsprogramm Historische Altstadt
nur, wenn Mieter oder sonstige/r Nutzungsberechtigte/r die Antragsteller sind
Rathaus, Raum 231
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Rathaus, Raum 233
Rathaus, Raum 233
Rathausplatz 6 (Nebeneingang)
40789 Monheim am Rhein
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 10 bis 15 Uhr
Abweichende Termine nach Vereinbarung