Der Bereich Finanzen koordiniert die Finanzierung der kommunalen Aufgaben und wickelt die Zahlungsflüsse der Stadt ab. Zu den wichtigsten Aufgaben des Bereichs gehören die Haushaltsplanung und – bewirtschaftung, die Erhebung der kommunalen Abgaben sowie die Verwaltung der Stadtkasse mit den notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen.
Der Haushalt listet alle voraussichtlichen Aufwände und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Stadt im Haushaltsjahr auf. Die Aufstellung des Haushaltsplans wird vom Finanzservice koordiniert. Ende Oktober wird der Verwaltungsentwurf in den Rat eingebracht. Im November beraten die Fraktionen und Ausschüsse den Entwurf. Die Schlussberatung findet dann im Dezember im Haupt- und Finanzausschuss statt. Die Haushaltssatzung wird in der letzten Ratssitzung des Jahres verabschiedet.
Trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Lage wird auch das kommende Jahr 2021 wieder mit einem Haushaltsplus abschließen können – zum elften Mal in Folge. Dieses positive Ergebnis war aber nur aufgrund der geänderten Vorgaben durch das Land NRW möglich. Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit dient dazu, die coronabedingten Mehrbelastungen herauszustellen und im Haushalt zu separieren. Dies erfolgt mithilfe einer außerordentlichen Ertragsbuchung, die im Monheimer Haushalt 10,35 Mllionen Euro ausmacht.
Das Zahlenwerk sieht erneut immense Investitionen in Höhe von 135,6 Millionen Euro vor. Den ordentlichen Erträgen in Höhe von rund 354,6 Millionen Euro werden im Haushaltsjahr 2021 nach heutigen Berechnungen Aufwendungen in Höhe von rund 366,4 Millionen Euro gegenüberstehen. Zusammen mit den Erträgen aus Zinsen für bestehende Finanzanlagen und dem oben erwähnten außerordentlichen Ertrag ergibt sich am Ende ein erwartetes Plus im Ergebnishaushalt in Höhe von 240.000 Euro.
Der Finanzservice bearbeitet unter anderem die Steuererklärungen der Stadt, erstellt Finanzstatistiken, verwaltet Investitionskredite und das städtische Vermögen und koordiniert die Aufstellung des Haushaltsplanes für das folgende Jahr.
Auch die Vergabestelle gehört zum Finanzservice. Da die Auftragsvergaben der öffentlichen Hand einen enormen Wirtschaftsfaktor darstellen, gibt es einen engen gesetzlichen Rahmen. Ziel ist es, wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen und interessierten Unternehmen in einem marktgerechten Wettbewerb die Möglichkeit zu geben, öffentliche Aufträge zu erhalten. Grundsätzlich gilt, dass jeder einzelne Beschaffungsvorgang – wie Dienstleistung, Sachleistung oder Baumaßnahme – dem Vergaberecht unterliegt. Das jeweilige Vergabeverfahren richtet sich vor allem nach der Auftragshöhe.
Die Abteilung Steuern und Gebühren ist für die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Steuern und der meisten Gebühren zuständig. Die Stadt erhebt Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Grundstücksentwässerungsgebühren. Die Erhebung der Abwasser- und Frischwassergebühren erfolgen durch das Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim.
Die Finanzbuchhaltung hält alle wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge fest, koordiniert die Geschäftsbuchhaltung und stellt den Jahresabschluss auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren die fristgerechte Bezahlung von Rechnungen und das Einziehen und Verbuchen der städtischen Forderungen.
Die Finanzbuchhaltung ist auch Vollstreckungsbehörde der Stadt. Ihr obliegt die Beitreibung aller öffentlich-rechtlichen und teilweise privat-rechtlichen Geldforderungen der Stadt Monheim am Rhein sowie anderer auswärtiger Gläubiger im Wege der Amts- beziehungsweise Vollstreckungshilfe. Kraft Gesetzes ist die Stadt Monheim am Rhein Vollstreckungsbehörde unter anderem für WDR, Lastenausgleichsverwaltung, Industrie- und Handelskammern, Kirchen, soweit es sich um Kirchensteuer vom Grundbesitz handelt, Handwerkskammer und –Innungen, Kreishandwerkerschaften, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Wasser-, Kanal-, Abfall-, Deich- und sonstige Zweckverbände, Schornsteinfeger, Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- und Tierärztekammer, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und sonstige unter Landesaufsicht stehende Körperschaften.