Raum 215
Untere Verkehrsbehörde, Verkehrsrechtliche Anordnungen
Sanierte Fahrbahnen, ausgebaute Einkaufsstraßen, leistungsfähige Kanalsysteme und aufregende Spielplätze machen eine Stadt deutlich lebenswerter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Bauwesen kümmern sich unter anderem um Kanal, Deich und Wasserstraßen, Bauverwaltung,
Abfallangelegenheiten und das
Friedhofs- und Wohnungswesen. In der Abteilung Straßen-, Wege- und Brückenbau geht es um Verkehrssicherheit und die
Bepflanzung öffentlicher Flächen.
Bei der Regelung des Straßenverkehrs ist das erste Ziel die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und das Vermeiden von Unfällen – sowohl im normalen Verkehr als auch bei Sonderfällen wie Arbeitsstellen. In den vergangenen Jahren wies die Stadt Monheim am Rhein laut Unfallzahlen aus der polizeilichen Statistik stets die höchste Verkehrssicherheit im gesamten Kreis Mettmann auf.
Für den normalen Straßenverkehr sind zum einen die bauliche Gestaltung und zum anderen die Beschilderung und Markierung zwei wichtige Bausteine. Sie müssen bei der Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus sind auch im laufenden Betrieb immer wieder Anpassungen nötig – zum Beispiel bei neuen Verkehrsleitbildern, veränderten Regelwerken, Neu- und Umbauten von Gebäuden oder Belangen der Feuerwehr. Dabei strebt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Reduzierung des sogenannten „Schilderwaldes“ an: Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen nur da aufgestellt werden, wo sie tatsächlich erforderlich sind. Wo andere Regelungen der StVO bereits die gleiche Aussage treffen, wurden mittlerweile viele Verkehrszeichen entfernt; der „Schilderwald“ hat sich merklich gelichtet.
Darüber hinaus müssen Baustellen koordiniert und entsprechend abgesichert werden. Für das ausführende Unternehmen muss der Platz zum Arbeiten so eingerichtet werden, dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbeifließen kann. Wo dies nicht möglich ist, kommt es zu Vollsperrungen und Umleitungen. Die entsprechende Verkehrsführung wird vom jeweiligen Unternehmen beantragt und von der Stadt genehmigt.
Allgemeine Anfragen oder Anträge zum Thema Verkehrsangelegenheiten werden per E-Mail an verkehrsangelegenheiten@monheim.de entgegen genommen. Auch bei Rückfragen zu speziellen örtlichen Situationen gibt es hier Hilfe.
Ausnahmegenehmigungen bei Fahrverboten
Sondernutzung als übermäßige Straßenbenutzung
Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Anträge mithilfe eines Online-Formulars direkt übermittelt werden.
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Untere Verkehrsbehörde, Verkehrsrechtliche Anordnungen
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Untere Verkehrsbehörde, Verkehrsrechtliche Anordnungen
Wenn Grundstückseigentümer einen Stellplatz oder eine neue Garage an das Straßennetz anbinden möchten oder eine vorhandene Zufahrt erneuern oder umbauen wollen, wird vom Straßenbaulastenträger – in der Regel der Stadt Monheim am Rhein – eine Erlaubnis benötigt.
Gemäß den Regelungen im Straßen und Wegegesetz NRW (StrWG) sind Zufahrten eine Form der individuellen Sondernutzung. Alle Kosten des Umbaus muss die oder der Sondernutzende tragen. Hierzu muss eine Zustimmungserklärung eingesendet werden. Ein Muster gibt es hier. Für die Erlaubnis des Baulastenträgers ist eine gültige Baugenehmigung für die Garage oder das Baurecht für den Stellplatz im Rahmen eines Bebauungsplanes vorzulegen. Im Verfahren der Baugenehmigung werden Bauherren von der Verwaltung angeschrieben und die Zustimmungserklärung wird zugestellt.
In anderen Fällen, zum Beispiel bei Bestandsumbauten, können die Unterlagen formlos im Bereich Bauwesen, Abteilung Verkehrs- und Grünflächen beantragt werden. Beizulegen ist ein Foto der Straßenfront und ein maßstäblicher Lageplan (Maßstab 1:100 bis 1:250) mit dem gewünschten Umbau oder der Erweiterung. Die Ausbaustandards in der Anlage gibt es als Skizzen, damit Antragstellende sich von Fachfirmen des Straßen- und Tiefbaues im Vorfeld Angebote geben lassen können. Reine Gartenbaufirmen sind für Arbeiten im öffentlichen Raum nicht zugelassen. Alternativ ist es möglich, die Umbauten von der Verwaltung nach Zahlung eines Vorschusses durchführen zu lassen. Hierfür fallen neben den reinen Umbaukosten auch Verwaltungskosten an.
Ein Umbau erfolgt nach Auftragserteilung an das ausführende Fachunternehmen. Dieses muss in eigener Verantwortung eine gültige verkehrsrechtliche Anordnung (VA) sowie eine Aufbruchgenehmigung erwirken. Nach Beendigung der Bauarbeiten muss die Fachfirma eine Abnahme mit der Stadt Monheim am Rhein durchführen, bei der die umgebauten Flächen abgenommen werden. Für die Dauer der Umbauarbeiten übernimmt das Fachunternehmen die Verkehrssicherungspflichten und haftet bei Schäden.
Skizze: Regelaufbau vor Garagen und Carports
Skizze: Regelaufbau vor Stellplätzen
Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Anträge mithilfe eines Online-Formulars direkt übermittelt werden.
Raum 220
Straßenunterhaltung, Beleuchtung
Leistungsfähige Kanalsysteme, sanierte Fahrbahnen, ausgebaute Einkaufsstraßen und aufregende Spielplätze machen eine Stadt deutlich lebenswerter. Doch wenn Florian Sandner und seine Kolleginnen und Kollegen mit der Arbeit beginnen, stehen zunächst einmal mehrere Monate anstrengender Bauzeit an. In einem kurzen Video stellt der städtische Bauingenieur jetzt seine tägliche Arbeit vor.
Raum 216
Bereichsleiterin Bauwesen
Raum 217
Sekretariat Bereich Bauwesen
Raum 219
Abteilungsleiter Straßen-, Wege- und Brückenbau
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Abteilungsleiterin Mobilität und Straßenverkehr
Radverkehrsbeauftragte
Raum 210
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
Raum 209
Straßenunterhaltung, Straßenkontrolle
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Straßenunterhaltung, Aufbruchsgenehmigungen
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Straßenunterhaltung, Straßenkontrolle
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Straßenunterhaltung, Beleuchtung
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Neubau und Unterhaltung von Straßen
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