Hilfe für Behinderte und Pflegeberatung

Die Stadt Monheim am Rhein versteht sich als „Stadt für alle“, in der Inklusion umfassend verwirklicht wird.

[intern]Inklusion bedeutet, allen Menschen – unabhängig von ihrer körperlichen, seelischen oder sozialen Situation – die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen zu ermöglichen.

Hier finden Sie einige nützliche Links zu weiteren Informationen und Dienstleistungen:

[extern]Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz

[extern]Hilfen für Blinde

[extern]Hilfen für Gehörlose

[extern]Schwerbehindertenausweise

[extern]Schwerbehinderten-Parkausweise

[extern]Kriegsopferfürsorge

[extern]Pflege- und Wohnberatung


Euroschlüssel

Mit einem Euroschlüssel können berechtigte Personen mit Behinderungen in ganz Deutschland öffentliche Toilettenanlagen nutzen, die nur für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen. So werden diese Toilettenräume vor Schmutz und Vandalismus geschützt.

Berechtigte Personen können an der Information im Bürgerbüro einen Euroschlüssel erhalten. Sie können den Schlüssel für die Nutzung der Toiletten im Rathaus ausleihen, oder einen eigenen Euroschlüssel abholen. Dafür müssen sie ihr Berechtigung nachweisen, zum Beispiel durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines ärztlichen Nachweises. Die Kosten für den Euroschlüssel in Höhe von 23 Euro übernimmt das Inklusionsbüro.

Wichtig:
Pro berechtigter Person darf nur ein Euroschlüssel ausgegeben werden. Ein Verlust des Euroschlüssels muss zweifelsfrei belegt werden, andernfalls kann kein weiterer Euroschlüssel ausgegeben werden. Falls die Berechtigung zur Nutzung eines Euroschlüssels ausläuft (z.B. bei kurzweiliger Behinderung im Rahmen eines Genesungsprozesses), muss der Euroschlüssel zurückgegeben werden.

 

Diese Personen sind für den Erhalt einen Euroschlüssel berechtigt:

-Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen: aG, B, H, oder BL oder mit den Merkzeichen G und Grad der Behinderung ab 70 und aufwärts

-Personen mit diesen Erkrankungen:

  • Multiple Sklerose
  • Morbus Crohn,
  • Colitis ulcerosa
  • chronischer Blasen- /Darmerkrankungen
  • Personen mit einem Stoma

Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann. Dies gilt im Besonderen für Personen aus Ländern, die über kein vergleichbares Ausweissystem verfügen. Hier kann auch der europäische Parkausweis für Schwerbehinderte als Nachweis gelten.

Kontakt

Hildegard Klauke

Raum 109 Bearbeitung der Nachnamen A-J

Bearbeitung der Nachnamen A-J

Telefon:
+49 2173 951-506
Telefax:
+49 2173 951-25-506
E-Mail:
sozialerdienst@monheim.de
Matthias Kolk
Matthias Kolk

Raum 117 Bearbeitung der Nachnamen O-Z

Telefon:
+49 2173 951-542
Telefax:
+49 2173 951-25-542
E-Mail:
sozialerdienst@monheim.de
Astrid Patten

Raum 027 Bearbeitung der Nachnamen K-N

Telefon:
+49 2173 951-508
Telefax:
+49 2173 951-25-508
E-Mail:
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