Raum 109
Die Stadt Monheim am Rhein versteht sich als „Stadt für alle“, in der Inklusion umfassend verwirklicht wird.
Inklusion bedeutet, allen Menschen – unabhängig von ihrer körperlichen, seelischen oder sozialen Situation – die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen zu ermöglichen.
Hier finden Sie einige nützliche Links zu weiteren Informationen und Dienstleistungen:
Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz
Mit einem Euroschlüssel können berechtigte Personen mit Behinderungen in ganz Deutschland öffentliche Toilettenanlagen nutzen, die nur für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen. So werden diese Toilettenräume vor Schmutz und Vandalismus geschützt.
Berechtigte Personen können an der Information im Bürgerbüro einen Euroschlüssel erhalten. Dafür müssen sie die Berechtigung nachweisen, zum Beispiel durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines ärztlichen Nachweises. Die Kosten für den Euroschlüssel in Höhe von 23 Euro übernimmt das Inklusionsbüro.
Wichtig:
Pro berechtigter Person darf nur ein Euroschlüssel ausgegeben werden. Ein Verlust des Euroschlüssels muss zweifelsfrei belegt werden, andernfalls kann kein weiterer Euroschlüssel ausgegeben werden. Falls die Berechtigung zur Nutzung eines Euroschlüssels ausläuft (z.B. bei kurzweiliger Behinderung im Rahmen eines Genesungsprozesses), muss der Euroschlüssel zurückgegeben werden.
Diese Personen sind für den Erhalt einen Euroschlüssel berechtigt:
Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen: aG, B, H, oder BL oder mit den Merkzeichen G und GdB ab 70 und aufwärts
Personen mit diesen Erkrankungen:
Raum 109
Raum 117
Raum 109a