Bürgerinnen und Bürger auf dem Aldi-Parkplatz in Baumberg zu Unrecht zur Kasse gebeten

Bürgermeister rät, Strafzettel nicht zu bezahlen – Aldi verstoße mit seinem Vorgehen gegen vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt

Zur Nutzung des Parkplatzes vor dem Aldi-Markt an der Geschwister-Scholl-Straße gibt es Unstimmigkeiten. Foto: Stadt Monheim am Rhein / Thomas Spekowius

Eine neue Parkraumregelung an der Baumberger Filiale des Lebensmittel-Discounters Aldi sorgt für Streit. Bürgerinnen und Bürger berichten der Stadt, dass sie von einem privaten Aldi-Dienstleister Zahlungsaufforderungen über mehrere hundert Euro erhalten hätten. Hintergrund ist eine von Aldi für den Supermarktparkplatz an der Geschwister-Scholl-Straße neu eingerichtete Parkraumbewirtschaftung. 

Die Höchstparkdauer wurde je nach Tageszeit auf anderthalb bis drei Stunden beschränkt. Kennzeichen werden bei der Ein- und Ausfahrt automatisch erfasst, Überschreitungen mit einer „Vertragsstrafe“ von 25 Euro geahndet.

„So geht es nicht“, befindet Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann und pocht auf die Einhaltung eines zwischen Aldi und der Stadt geschlossenen Vertrags: „Bei der Ansiedlung des Markts im Jahr 2003 hat die Stadt das Grundstück unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass der Parkplatz öffentlich bleibt. Kundinnen und Kunden der benachbarten Holzwegpassage, Sportreibende aus der Liselott-Diem-Sporthalle und die Gäste des Baumberger Wochenmarkts sind ebenfalls berechtigt, den Parkplatz zu nutzen.“

Kein reiner Privat-, sondern auch ein öffentlicher Parkplatz

Der zwischen der Stadt und Aldi geschlossene Kaufvertrag regele zwar, dass Aldi den Parkplatz vor seiner Filiale für seine Kundschaft nutzen dürfe, jedoch sei ebenso sicherzustellen, dass er weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Vertraglich vereinbart worden sei lediglich, dass Aldi von der Stadt verlangen könne, die Parkzeit zur Sicherung des Geschäftsbetriebs auf zwei Stunden zu begrenzen.

„Jetzt hat Aldi hier aber offenbar eigenmächtig abweichende Regelungen umgesetzt, deren Ausgestaltung und Umsetzung so nicht vereinbart waren,“ erklärt der Bürgermeister. „Mit den nun eingeführten Kosten- und Zeit-Regelungen ist die Stadt nicht einverstanden.

Dunkelziffer bei der Anzahl der Betroffenen

Die der Stadt von mehreren Bürgerinnen und Bürgern vorliegenden Beschwerden basieren aus dem Grund auf Zahlungsbescheiden von gleich mehreren hundert Euro, weil die 25 Euro Strafzahlung für ein Überschreiten der Parkzeit bei mehreren Verstößen zu ganzen Zahlungspaketen zusammengefasst wurden. Im Rathaus geht man zudem davon aus, dass die Anzahl der tatsächlich Betroffenen sogar noch deutlich über dem liegt, was der Verwaltung bislang bekannt ist. 

Nach städtischer Ansicht ist Aldi mit seiner Vorgehensweise vertragsbrüchig geworden, indem die Discounterkette eine Parkregelung durchgesetzt hat, zu der das Unternehmen weder in der nun bestehenden Form noch im Alleingang berechtigt gewesen wäre. „Wir raten Bürgerinnen und Bürgern daher dringend davon ab, hier irgendwelchen Zahlungsaufforderungen nachzukommen“, betont Bürgermeister Daniel Zimmermann. „Das Unternehmen ist aufgefordert, die jetzige Regelung unverzüglich wieder aufzuheben und die versendeten Strafbescheide zurückzuziehen.“ Wenn der Discounter es verlange, werde die Stadt für den Parkplatz die vertraglich vereinbarte Parkscheibenregelung einführen und die Einhaltung in Eigenregie kontrollieren. (ts)

Die Stadt stellt ein file linkMusterschreiben für einen Widerspruch gegen Zahlungsaufforderungen zum Download bereit. Gegen bereits geleistete Zahlungen kann nur auf dem Rechtsweg vorgegangen werden. Eine pauschale Rechtsberatung kann die Stadt hier nicht leisten.

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