Stadtrat

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Die Stadt Monheim am Rhein bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie allen weiteren Interessierten über ein Rats-TV-Angebot, das in das Ratsinformationssystem integriert ist, die Möglichkeit, die Sitzungen des Rates und der vom Rat gebildeten Fachausschüsse live und in archivierter Form zu verfolgen. Die Videodateien des Rats-TVs unterliegen dem Urheberrecht der Stadt Monheim am Rhein (§ 15 Urheberrechtsgesetz). Es ist untersagt, die Videodateien herunterzuladen, sie abzufilmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auch sonst in jedweder Form öffentlich wiederzugeben, ohne dass dafür vorab eine ausdrückliche Erlaubnis der Stadt Monheim am Rhein erteilt wurde. Die unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ist strafbar (§ 106 Urheberrechtsgesetz).

Über den Stadtrat

Ob es um die Gebühren für Müllabfuhr geht, um Bebauungspläne, um die Kindergartenplanung oder um Verkaufsoffene Sonntage: Was der Rat entscheidet, hat konkrete Bedeutung dafür, wie es sich in der Stadt leben und arbeiten lässt. Der Rat der Stadt Monheim am Rhein lenkt das kommunalpolitische Geschehen. Er wird für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von der Bürgerschaft gewählt. Die Größe des Rates bestimmt sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt.

Der Rat der Stadt Monheim am Rhein besteht aus vierzig Mitgliedern. Vorsitzender des Rates ist der hauptamtliche Bürgermeister. Er wird von der Bürgerschaft direkt gewählt und ist zugleich Chef der Verwaltung.

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verleiht dem Rat die „Allzuständigkeit“ für sämtliche Angelegenheiten, die die Stadt betreffen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit Anregungen und Beschwerden direkt an den Rat wenden.

Dazu heißt es in Paragraf 24 der Gemeindeordnung: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.“ Diese Anliegen werden dann entsprechend der Zuständigkeitsordnung in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses behandelt und oftmals werden Beschlussverfahren in Gang gesetzt.

Häufig ergeht ein Auftrag an die Verwaltung, einem Begehren nachzugehen und eine Beschlussvorlage für den zuständigen Ausschuss oder den Rat zu fertigen. In jeder Rats- und Ausschuss-Sitzung gibt es außerdem eine Fragezeit, in der Einwohnerinnen und Einwohner mündliche Fragen an die Verwaltung richten können. Information zur Fragezeit für Einwohnerinnen und Einwohner

Der Rat entscheidet außerdem über Anträge, die von den in ihm vertretenen Parteien eingebracht werden sowie über Vorlagen, die von der Verwaltung erarbeitet werden. Die Ratsmitglieder sind bei jeder Beschlussfassung nur ihrem Gewissen verpflichtet und von jeglichen Weisungen frei. Nachdem der Rat in einer Angelegenheit beschlossen hat, wird die Verwaltung mit der praktischen Ausgestaltung des Beschlusses beauftragt und hierbei vom Rat kontrolliert.

Sitzverteilung in der X. Wahlperiode (2020–2025) des Rates der Stadt Monheim am Rhein

Stand: 19. Februar 2024

Peto

Brinja Bures, Andy Eggert, Stefanie Einheuser (Vorsitzende), Melissa Ergen, Malte Franke, Fabian Glave, Florian Große-Allermann, Julia Häusler, Sânya Hermes, Baboucarr Jobe, Özge Kabukçu, Michael Lück, Janne Oberdieck, Benedikt Reich, Carina Reich, Lucas Risse, Bianca Rosenstetter, Joris Schüller, Monika Sprenglewski, Sarah Starosky, Laura Töpfer, Kristina Vogel, Marius Volgmann

peto@monheim.de
www.peto.de

CDU

Heinz-Jürgen Goldmann, Markus Gronauer (Vorsitzender), Radojka Kamps, Dr. Angela Linhart, Michael Nagy, Lina Schlupp, Detlef Thedieck, Lars van der Bijl, Peter Werner

cdu@monheim.de
www.cdu-monheim.de

Grüne

Rebecca Drewke-Lüdtke, Dr. Sabine Lorenz, Jens Mallwitz, Manfred Poell (Vorsitzender)

b90gruene@monheim.de
www.gruene-monheim.de

SPD

Roland Gunia, Stefanie Rohm, Alexander Schumacher (Vorsitzender)

spd@monheim.de
www.spd-monheim.de

Ausschüsse

Aufgrund der Vielfalt der anfallenden Aufgaben sieht die Gemeindeordnung die Bildung von Fachausschüssen vor, die die Angelegenheiten vorberaten und dem Rat Beschlussempfehlungen geben oder aufgrund von Übertragungen von Befugnissen durch den Rat auch selbst Entscheidungen treffen. Zu Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden. Volljährige sachkundige Einwohner können den Ausschüssen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.

Jede Stadt ist aufgrund der Gemeindeordnung verpflichtet, bestimmte Ausschüsse zu bilden. In Monheim am Rhein sind dies der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss und der Wahlausschuss. Außerdem bestehen folgende Ausschüsse:

  • Ausschuss für Inklusion, Soziales und Ordnung
  • Ausschuss für Klimaschutz, Stadtplanung und Verkehr
  • Ausschuss für Schule und Sport
  • Bau- und Liegenschaftsausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Kulturausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Die Rats- und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die Termine werden im Ratsinformationssystem bekanntgegeben. Die Geschäftsordnung des Rates sieht für bestimmte Angelegenheiten den Ausschluss der Öffentlichkeit vor.

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