
Raum 261
Fast alle Bereiche unserer Gesellschaft sind abhängig vom freiwilligen Engagement, das einen unverzichtbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in Stadt und Land darstellt.
Wir informieren, beraten und vermitteln gerne. Sowohl Freiwillige, die eine ehrenamtliche Tätigkeit suchen, als auch Institutionen, die mit Freiwilligen zusammenarbeiten möchten.
Wir sind Ihre Informationsstelle. Werden Sie aktiv, wagen Sie Neues, treffen Sie andere Menschen, verwirklichen Sie neue Ideen. Ein kleiner Schritt für Sie, aber ein wichtiger Schritt für uns alle.
Wir brauchen Sie.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Monheim am Rhein insgesamt 46 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Langenfeld und Landgericht Düsseldorf als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beziehungsweise Jugendstrafsachen teilnehmen.
Der Rat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Monheim am Rhein wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen. Das Bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Anhaltspunkte für die Qualifikation ergeben sich nicht nur aus beruflicher Tätigkeit, sondern auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich, als Ausbilder in einem Unternehmen sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern und Richterinnen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
Interessierte, die in der Stadt Monheim am Rhein wohnen und die Voraussetzungen erfüllen, können sich bis zum 30. April bewerben. Für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) ist eine Anmeldung per E-Mail unter schoeffen@monheim.de möglich. Für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen gilt die E-Mailadresse
jugendschoeffen@monheim.de. Für jeden Sitzungstermin gibt es eine Aufwandsentschädigung.
In Einzelfällen können Bewerbungen auch bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. Mai beziehungsweise bis zur Sitzung des Rates am 21. Juni berücksichtigt werden.
Freiwillige Helferinnen und Helfer können sich unter anderem in Seniorenheimen, Kirchengemeinden, auf Haus Bürgel, im Monheimer Heimatmuseum und im Hildener Tierheimen engagieren. Ein Verzeichnis aller Monheimer Vereine finden Sie hier.
Zunächst sollten Ehrenamtliche folgende Fragen klären:
Ein Führungszeugnis kann kostenfrei im Bürgerbüro beantragt werden.
Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, kann sich registrieren lassen
Die Stadt Monheim am Rhein hat 2011 die Ehrenamtskarte NRW eingeführt. Inhaberinnen und Inhaber können in ganz Nordrhein-Westfalen attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Alle Informationen zur Ehrenamtskarte gibt es hier.
Wer sich ehrenamtlich engagiert, muss auf Versicherungsschutz nicht verzichten. Fragen dazu und zu weiteren Aspekten ehrenamtlicher Tätigkeit beantwortet das NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport.
Bei Fragen zu den Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträgen und in konkreten Schadensfällen ist der vom Land beauftragte Versicherungsdienst zuständig:
Union Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold
Telefon 05231 6036112ehrenamt@union-verdi.de
Zunächst sollten Auftraggeber folgende Fragen klären:
Organisationen, die Hilfe durch Ehrenamtler benötigen, können sich registrieren lassen
Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen zu fördern, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Unterstützungsprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt und arbeitet dabei mit den Kommunen zusammen.
Über das Programm sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann demnach mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro unterstützt werden. Alle Information zum nun aufgelegten Landesprogramm gibt es hier.
Auf der Internetseite findet sich neben einer Broschüre, die die genauen Inhalte des Aktionsprogramms erläutert, sowie dem
Onlineantrag an das Land auch ein
Formblatt zum Download, mit dem die Gemeinden die geplanten Veranstaltungen der bei ihnen im Stadtgebiet ansässigen Vereine zunächst bestätigen müssen. Im Monheimer Rathaus ist dafür Naziha Zauaghi zuständig. Die Formblätter können bei ihr per Post, im Bürgerbüro oder per E-Mail an
nzauaghi@monheim.de eingereicht werden.
Raum 261
Informationen für Interessierte, die einen Verein gründen möchten, gibt es hier in einem Vereinswiki.
Alle Infos rund um die NRW-Landesinitiative zur finanziellen Unterstützung heimischer Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen gibt es hier, unter Neustart Miteinander.