Unterhaltsfragen und Vaterschaftsanerkennung

Der Bereich Kinder, Jugend und Familie berät und unterstützt kostenfrei bei Fragen zu den Themen Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht.

Der Fachdienst Beistandschaften berät und hilft, wenn die Vaterschaft geklärt oder Unterhaltsansprüche für Kinder geltend gemacht werden sollen.

Wer kann sich beraten und unterstützen lassen?

  • werdende, alleinstehende Mütter
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
  • junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch

Wann kann eine Beistandschaft beantragt werden?

  • nach der Geburt eines Kindes
  • nach einer Trennung oder Scheidung

Beistandschaft – was bedeutet das?

  • der Beistand hilft dabei, die Vaterschaft zu klären
  • der Beistand hilft dabei, Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen
  • eine Beistandschaft kann beantragt werden, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht
  • die Beistandschaft ist kostenlos

Informationen für werdende, alleinstehende Eltern
Beurkundung von

  • Vaterschaftsanerkenntnissen
  • Zustimmungserklärungen der Mutter
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen

Kontakt

Janise Kurschildgen

Raum 2.25.2

Haus der Chancen, Friedenauer Straße 17c

Buchstabe A – K

Telefon:
+49 2173 951-5131
Telefax:
+49 2173 951-25-5131
E-Mail:
jkurschildgen@monheim.de
Anja Thom

Raum 2.25.2

Haus der Chancen, Friedenauer Straße 17c

Buchstabe L – Z

Telefon:
+49 2173 951-5132
Telefax:
+49 2173 951-25-5132
E-Mail:
athom@monheim.de
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