Die Nutzung der Marienburg als Veranstaltungsort auch für private und geschäftliche Festlichkeiten soll festgeschrieben werden.
Im Jahr 2014 wurde der Bebauungsplan 140M „Marienburg“ aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des dort seit 2011 ansässigen Tagungs- und Konferenzzentrums zu schaffen. Um einen wirtschaftlichen Tagungsbetrieb weiterhin gewährleisten zu können, wurde östlich des als Speiseräumlichkeit genutzten Kutscherhauses ein Baufenster für ein neues Gästehaus festgesetzt. Zudem wurde für das Gelände der Marienburg ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Tagungs- und Kongresszentrum festgesetzt.
Neben der Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum wird die Anlage zudem als Veranstaltungsort für Hochzeiten, private und geschäftliche Festlichkeiten wie Geburtstage und Firmenevents genutzt. Diese Nutzung ist in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht explizit als zulässige Nutzung festgesetzt.
Um den planerischen Willen zu verdeutlichen, dass das Tagungszentrum ebenfalls für private und geschäftliche Veranstaltungen sowie zur Freizeitgestaltung genutzt werden kann, welche oben genannte Nutzungen beinhaltet, werden die textlichen Festsetzungen in der 1. Änderung des Bebauungsplans 140M „Marienburg“ entsprechend klarstellend ergänzt. Weiterhin soll der Wegfall beziehungsweise die Einschränkung der bislang allgemein zulässigen Nutzungen Büro und Verwaltung sowie kirchliche und kulturelle Zwecke den Charakter als Sondergebiet deutlich machen.