Zum 75-jährigen Jubiläum der Verkündung des Grundgesetzes werden von Samstag, 18. Mai, bis Donnerstag, 23. Mai, die Flaggen von Europa, Israel und Deutschland vor dem Rathaus auf Vollmast gesetzt. Am 23. Mai 1949 hatte der Parlamentarische Rat in Bonn festgestellt, dass das beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der deutschen Länder angenommen wurde. Das Grundgesetz wurde deshalb am gleichen Tag ausgefertigt und verkündet.
Das Innenministerium des Landes hat die sechstägige Beflaggung für alle Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände angeordnet. Der Beflaggungszeitraum beginnt somit mit dem Beginn der Abstimmungen des vom parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossenen Grundgesetzes in den Ländern am 18. Mai 1949 und erstreckt sich bis zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes.
In der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblatts wurde das Grundgesetz mit folgender Präambel veröffentlicht: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden- und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Die israelische Flagge hängt seit dem terroristischen Überfalls durch die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas im Oktober als Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Partnerstadt Tirat Carmel vor dem Rathaus. (bh)