Kreative Angebote für Jugendliche und Erwachsene im Februar

Freie Plätze in den Kursen „Achtsam in die Woche“ und „Sound and Vision – Poster, Sticker, Plattencover“

Jovita Majewski hilft im Kurs „Achtsam in die Woche“ zur Ruhe zu kommen. Foto: Jovita Majewski

Der Kölner Comiczeichner und Illustrator Leo Leowald zeigt am 12. Februar, wie man Poster, Sticker und Plattencover gestalten kann. Foto: Leo Leowald

Wer etwas Farbe in den grauen Februar bringen möchte, ist bei der Kunstschule genau richtig. Jovita Majewski zeigt Erwachsenen, wie sie achtsam und kreativ durch den Alltag kommen und Leo Leowald lädt Jugendliche zur Gestaltung von Plattencovern ein. In beiden Kursen sind noch Plätze frei.

Hilfe für Menschen, die nicht leicht zur Ruhe kommen, gibt es im neuen Kurs „Achtsam in die Woche“ (Kursnummer [extern]K-22S-0507). Nach einer kurzen Meditation werden Gefühle und Gedanken in Form und Farbe aufs Papier übertragen. „Dabei geht es nicht so sehr um eine schöne Gestaltung, sondern um den direkten Ausdruck“, erläutert Dozentin Jovita Majewski. Das wöchentliche Angebot findet bis zum 17. Mai immer dienstags von 16 bis 17.30 Uhr statt. Der Einstieg ist noch möglich. Die Teilnahme an allen Terminen kostet 78 Euro.

Der Kölner Comiczeichner und Illustrator Leo Leowald ist am Samstag, 12. Februar, mit seinem Workshop „Sound and Vision – Poster, Sticker, Plattencover“ (Kursnummer [extern]K-22S-1305) zu Gast in der Kunstschule. Musikerinnen, Musiker und Musik-Fans ab 14 Jahren können von 13 bis 16 Uhr unter professioneller Anleitung eigenes Band-Merch, zum Beispiel Sticker, Poster und Pullis, oder ein individuelles Fan-Shirt gestalten. Die Teilnahme kostet 10 Euro.

Anmeldungen werden unter Angabe der Kursnummer per E-Mail an [E-Mail]kunstschule@monheim.de, per Telefon +49 2173 951-4160 oder online über die Kurssuche auf der Internetseite der Kunstschule entgegengenommen. Alle Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre gelten als getestet. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen ihren Schülerausweis und einen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Für alle ab 18 Jahren gilt 2G: Sie müssen also einen Genesungs- oder Impfnachweis erbringen. (bh)

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