Autonomer Bus: Verkehrsregelungen ändern sich

Unter anderem gilt für die Poetengasse nun eine neue Einbahnstraßenregelung

In der Poetengasse ist die Einbahnstraßenregelung nun umgekehrt. Foto: Norbert Jakobs

Im Zuge der Einführung des autonomen Busses werden in den kommenden Wochen verkehrsrechtliche Änderungen in der Poetengasse, Graben-, Kirch-, Kapellen- und Turmstraße vorgenommen. Die Maßnahmen sind notwendig, damit ab August die Einmessung der Strecke stattfinden kann. Bewohner der Poetengasse, Graben- und Kirchstraße wurden bereits im April bei einem Informationsabend informiert.

Beginn ist mit der Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Poetengasse. Außerdem wird die Grabenstraße zwischen Poetengasse und Turmstraße zur Einbahnstraße. Dort darf dann nur in Richtung Turmstraße gefahren werden. Zudem werden in den genannten Bereichen teilweise Halteverbote eingerichtet und Parkflächen markiert.

Die fünf Busse sollen voraussichtlich ab Herbst zunächst vom Busbahnhof über Krischer- und Kirchstraße bis zum Kradepohl, dann über Graben-, Turm- und Kapellenstraße über die Poetengasse zur Grabenstraße wieder zurück fahren. Nach dem Ende von Bauarbeiten in der Alten Schulstraße lautet die endgültige Route dann: Busbahnhof über die Alte Schulstraße durch den Schelmenturm bis zur Kapellenstraße und über die Poetengasse und Grabenstraße wieder zurück zum Busbahnhof – ganz normal im fließenden Verkehr. Einsteigen können alle mit gültigem ÖPNV-Ticket. Sieben Haltestellen sind vorgesehen. Die Finanzierung soll hauptsächlich über einen BSM-Förderantrag von 2,1 Millionen Euro beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr erfolgen. Außerdem hatte der Rat der Stadt Monheim am Rhein 300.000 Euro für erste Vorbereitungen des Projektes bewilligt. (nj)

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