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Die Amtsvormundschaft und Pflegschaft der Stadt Monheim am Rhein übernimmt im Auftrag des Familiengerichts die Aufgabe der elterlichen Sorge oder Teile der Sorge für ein Kind.
Dies geschieht, wenn
Vormundschaft bedeutet, dass eine Person vom Amt für ein Kind die wichtigen Entscheidungen trifft, wenn die Eltern aktuell nicht in der Lage sind. Diese Entscheidungen umfassen mitunter Wohnort, Anträge im Rahmen des Sozialgesetzbuchs, Erziehung, Ausbildung, Schule, Kindergarten, medizinische oder therapeutische Behandlungen und finanzielle Angelegenheiten.
Eltern bleiben Eltern, auch wenn ihr Kind einen Vormund bekommt. Die Vormundschaft endet, wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat , Eltern bleiben Sie ein Leben lang.
Minderjährige Mütter können sich um ihr Kind kümmern, es versorgen, betreuen und erziehen. Sie treffen die wichtigen Entscheidungen für den Alltag ihres Kindes und tragen dafür die Verantwortung.
Trotzdem sieht das Gesetz vor, dass Kinder minderjähriger Mütter einen Amtsvormund erhalten. Der Grund dafür ist, dass Minderjährige nach deutschem Recht nur eingeschränkt geschäftsfähig sind. Deshalb kann die minderjährige Mutter ihr Kind rechtlich noch nicht in allen Angelegenheiten vertreten oder rechtsverbindliche Unterschriften leisten. Diese Aufgabe übernimmt bis zur Volljährigkeit der Mutter der Amtsvormund des Jugendamtes.
Die Vormundschaft bedeutet nicht, dass die minderjährige Mutter ihr Sorgerecht verliert oder dass ihre Fähigkeiten als Mutter infrage gestellt werden. Sie ist eine gesetzliche Regelung und soll die minderjährige Mutter und ihr Kind unterstützen.
Viele Fragen rund um die Vormundschaft lassen sich bereits vor der Geburt des Kindes klären. Das kann den Start in den neuen Alltag erleichtern.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt außerdem, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der minderjährigen Mutter und dem Amtsvormund die Auffassung der minderjährigen Mutter entscheidend ist. Das bedeutet, dass das letzte Wort der minderjährigen Mutter zählt.
Der Amtsvormund berät und unterstützt unter anderem bei folgenden Themen:
Für Kinder und Jugendliche werden engagierte Menschen gesucht, die bereit sind, als ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder Verantwortung zu übernehmen. Sie begleiten junge Menschen, vertreten ihre Interessen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu deren Entwicklung. Während der gesamten Tätigkeit erfolgt eine fachliche Begleitung. Beratung und Unterstützung stehen jederzeit zur Verfügung.
Ansprechperson:
Janine Rauh
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Langenfeld
Immigrather Straße 40
40764 Langenfeld
Telefon: +492173 39476 41
Mobil: +49178-3981306
Eine Vormundschaft bedeutet, dass eine Person die rechtliche Vertretung eines Kindes übernimmt, wenn die Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise nicht ausüben können. Der Vormund trifft wichtige rechtliche Entscheidungen stets im Interesse des Kindes und arbeitet dabei eng mit den Eltern, dem Kind und weiteren Beteiligten zusammen. Ziel ist es, die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu fördern und seine Rechte zu schützen.
Die Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ erklärt verständlich, welche Aufgaben eine Vormundin oder ein Vormund übernimmt, welche Rechte Kinder und Jugendliche haben und wie Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Auch Eltern, Pflegeeltern und Fachkräfte finden darin wichtige Informationen rund um das Thema Vormundschaft.
Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17c
40789 Monheim am Rhein
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