Bürgermeisterin
Rathaus, Raum 1122

Seit dem 1. November 2025 steht Sonja Wienecke als Bürgermeisterin an der Spitze der Stadtverwaltung und führt zugleich den Vorsitz im
Rat der Stadt. Als parteilose Bürgermeisterin gehört sie keiner politischen Gruppierung an und versteht sich als überparteiliche Vertreterin der gesamten Bürgerschaft.
Die Bürgermeisterin wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. In ihrer Doppelfunktion ist sie Leiterin der Verwaltung und zugleich Repräsentantin des Rats. Damit trägt sie die Gesamtverantwortung für das Verwaltungshandeln und steht an der Spitze des politischen Entscheidungsorgans der Stadt. Sie vertritt Rat und Verwaltung nach außen, führt den Vorsitz in den Sitzungen des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses und ist für die Festlegung der Tagesordnungen zuständig.
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats am 5. November 2025 wurde Sonja Wienecke zur Aufsichtsratsvorsitzenden der Monheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH sowie der ihr zugehörigen städtischen Gesellschaften gewählt. In dieser Funktion begleitet sie die strategische Ausrichtung der städtischen Beteiligungen und sorgt für eine enge Verzahnung zwischen Verwaltung, Wirtschaft und kommunaler Daseinsvorsorge.
Als Behördenleiterin wird die hauptamtliche Bürgermeisterin von der Ersten Beigeordneten vertreten. Diese wird für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt, gewährleistet die Kontinuität der Verwaltungsarbeit und hat unter anderem die Funktion, die Bürgermeisterin bei der Umsetzung politischer Beschlüsse zu unterstützen.
Zur Unterstützung bei ihren vielfältigen Repräsentationsaufgaben stehen der Bürgermeisterin ihre zwei stellvertretenden Bürgermeisterinnen und ein stellvertretender Bürgermeister zur Seite: Dr. Angela Linhart (CDU) als erste stellvertretende Bürgermeisterin, Anna Bergweiler (Peto) als zweite stellvertretende Bürgermeisterin und Lorenz Dombrowski (SPD) als dritter stellvertretender Bürgermeister. Sie wurden ebenfalls in der konstituierenden Sitzung des Rates am 5. November 2025 gewählt. Zu den Repräsentationspflichten gehören unter anderem Besuche bei Alters- und Ehejubilaren sowie die Präsenz bei zahlreichen Festen, die von der Stadt selbst oder auch von Vereinen, Verbänden und Institutionen organisiert werden.
Bürgermeisterin
Rathaus, Raum 1122
