Die neue Coronaschutzverordnung des Landes, die seit Samstag, 30. Mai, in Kraft ist, verspricht auch für alle Monheimerinnen und Monheimer weitere Freiheiten. Im öffentlichen Raum dürfen sich jetzt bis zu zehn Personen treffen. Dabei ist ein gemeinsames Picknick erlaubt, das öffentliche Grillen bleibt allerdings verboten. Alle Handlungsanweisungen sind auf der städtischen Internetseite www.monheim.de/corona zusammengefasst.
Auch laut der neuen Verordnung bleibt der Kontaktsport bis mindestens 15. Juni untersagt. Die städtischen Cageball-Anlagen können deshalb noch nicht geöffnet werden. Sport- und Brauchtumsvereine können die städtischen Turn- und Sporthallen unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen wieder nutzen. Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport auf den bereits freigegebenen Sportaußenanlagen ist ebenfalls erlaubt.
Das Bürgerbüro ist ab sofort wieder wie üblich geöffnet: montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht mehr nötig. Wer wegen des zu erwartenden ersten Andrangs aber Wartezeiten vermeiden möchte, kann über die Online-Terminvergabe auf der städtischen Internetseite einen Termin vereinbaren. Monheim-Pässe können nun wieder vor Ort aktiviert werden.
Die Mo.Ki-Cafés und das Mona Mare bereiten eine baldige Öffnung vor. Die städtischen Bildungs- und Kultureinrichtungen mit Unterrichts- und Kursangeboten, also die VHS, die Musik- und Kunstschule sowie das Ulla-Hahn-Haus, bleiben bis zum Beginn der Sommerferien für das allgemeine Angebot von Präsenzkursen geschlossen. (bh)