Sparkonzept

Wie zahlreiche andere Städte und Gemeinden steht auch Monheim am Rhein vor einer schwierigen Haushaltslage. Für 2024 rechnet die Stadt nur noch mit einem voraussichtlichen Gewerbesteuerertrag von 171 Millionen Euro. 2025 wird die Stadt voraussichtlich nur noch 120 Millionen Euro einnehmen – statt wie geplant 265 Millionen Euro. Der Stadtrat hat daher am 30. Oktober eine Nachtragshaushaltssatzung für 2024 und ein Haushaltssicherungskonzept für die Planungsjahre 2024 bis 2034 beschlossen.


Warum sinken die Einnahmen?

Viele Annehmlichkeiten wie der kostenfreie ÖPNV, kostenfreie Kita-Plätze, der Zuschuss zum Mittagessen in den Kitas und Grundschulen und umfangreiche Erneuerungen der sanierungsbedürftigen Infrastruktur konnte die Stadt in der Vergangenheit durch hohe Gewerbesteuereinnahmen finanzieren. Der Grund für den Rückgang der Einnahmen liegt nun darin, dass mehrere große Gewerbesteuerzahler erhebliche Verluste erwirtschaftet haben. Die betroffenen Unternehmen können ihre Verluste bis zu fünf Jahre lang in Form steuerlicher Verlustvorträge geltend machen, sodass die Stadt im schlimmsten Fall auch in den kommenden Jahren mit geringeren Gewerbesteuerzahlungen auskommen muss. Einige kostenfreie Services können daher künftig nicht mehr angeboten werden.

So wie in Monheim am Rhein müssen derzeit in vielen Städten umfangreiche Sparpakete geschnürt werden. Bereits die Corona-Pandemie hatte die Wirtschaft erheblich beschädigt, hinzu kommen die Folgen aktueller Krisen wie der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die extreme Kostensteigerungen bedeuten. Bei sinkenden Einnahmen steigen die Ausgaben für Digitalisierung, Energie, Infrastruktur und die Unterstützung finanziell schwächerer Menschen.


Welche Rolle spielen Briefkastenfirmen?

Briefkastenfirmen sind nach dem deutschen Steuerrecht unzulässig. Die Stadtverwaltung gibt Informationen, die sie über derartige Bürovermietungen erhält, regelmäßig an die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung weiter. Wenn Modelle im Rahmen von Betriebsprüfungen auffliegen, werden auch die hierzu von der Stadt erstellten Steuerbescheide wieder rückabgewickelt. Die Stadt erzielt über Briefkastenfirmen also keine relevanten Gewerbesteuerzahlungen.

Dass in den vergangenen Jahren angesiedelten Firmen echte Menschen arbeiten, zeigt der Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse: Zum 30. Juni 2023 haben 19.271 Menschen in Monheim am Rhein sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Das ist ein Plus von 8500 neu geschaffenen Arbeitsplätzen gegenüber der Zeit vor dem Einstieg in die aktuelle Steuerpolitik. Und auch die Monheimerinnen und Monheimer haben profitiert: Von den Menschen, die in der Stadt leben, sind heute 1.500 mehr in Arbeit als noch 2011.


Wohin fließen die Gewerbesteuereinnahmen?

Seit Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes 2012 hat die Stadt 3,16 Milliarden Euro Steuereinnahmen erzielt. Davon wurden 2,36 Milliarden Euro in den kommunalen Finanzausgleich abgegeben – rund 75 Prozent also des in Monheim am Rhein erwirtschafteten Geldes. Die 2,36 Milliarden Euro flossen über Kreisabgaben in die umliegenden Kommen, an das Land NRW und an den Bund.

Von den verbleibenden 800 Millionen Euro hat die Stadt mit mindestens 82 Millionen Euro junge Familien mit Kindern entlastet, vor allem durch die Abschaffung von Kita-Gebühren. Sie hat, gemessen an den Durchschnittshebesätzen der umliegenden Kommunen, auf 55 Millionen Euro an Grundsteuereinnahmen verzichtet. 

168 Millionen Euro wurden für den Innenstadtumbau ausgegeben und viele weitere Leistungen für Bürgerinnen und Bürger finanziert – zum Beispiel den kostenlosen ÖPNV, den Monheim-Pass mit kostenfreiem Bibliotheksausweis, moderne Schulen, sanierte Straßen, beste Sportmöglichkeiten und weitere Annehmlichkeiten. 38 Millionen Euro sind bei der geplatzten Greensill-Anlage verloren gegangen. Ein Teil davon wird noch zurückerwartet. Trotz aller auch konsumtiven Ausgaben konnten durch Investitionen 416 Millionen Euro an bilanziellen Rücklagen gebildet werden.

Künftig muss die Stadt weniger Gewerbesteuerumlage an das Land und auch weniger Kreisumlage abführen. In Bezug auf die Kreisumlage, die immer zeitversetzt erhoben wird, tritt dieser Effekt jedoch erst ab dem Haushaltsjahr 2026 ein. Dieser Umstand macht das Haushaltsjahr 2025 zu einer besonderen Herausforderung. 


Wo soll gespart werden?

Noch 2024 werden in verschiedenen städtischen Bereichen rund 20 Millionen Euro eingespart. In Summe wird der Haushalt damit immerhin noch in diesem Jahr so entlastet, dass statt eines Defizits von 107,1 Millionen Euro nur 86,3 Millionen Euro in der Bilanz stehen werden. Mit der Entnahme dieses Defizits aus der bilanziellen Ausgleichsrücklage der Stadt wird der Haushalt trotz des Minus von 86,3 Millionen Euro damit als fiktiv ausgeglichen gelten. Monheim am Rhein kann das, weil die Stadt in den letzten Jahren enorme bilanzielle Rücklagen aufgebaut hat, die die Stadt nun vor Schlimmerem bewahren.

Künftig soll unter anderem durch Kürzungen im Personalbudget, bei den städtischen Tochtergesellschaften, in der Grünpflege, im Hoch- und Tiefbau, durch ein reduziertes Angebot der Bahnen der Stadt Monheim und ein günstigeres Programm der Monheimer Kulturwerke, eine Erhöhung der Grundsteuer B und die Streichung der Bezuschussung des Mittagessens in den Kitas und Grundschulen gespart werden.

Zahlreiche Maßnahmen listet ein umfangreiches Sparpaket auf.


In welche Projekte soll investiert werden?

Da die Stadt auf Basis des intensiven Austauschs mit ortsansässigen Firmen und durch fortschreitenden Vermarktung neuer Gewerbegebiete wie dem Creative Campus von künftig wieder deutlich steigenden Einnahmen ausgeht, wird an vielen geplanten Investitionsprojekten festgehalten. In der Vergangenheit hat die Stadt Prioritäten auf Bildung, Miteinander, Infrastruktur und Kultur gesetzt. Daran sollen auch zukünftige Projekte anknüpfen.

Eine Liste zeigt alle größeren anstehenden Investitionsvorhaben.


Warum soll die Grundsteuer angehoben werden?

Wegen der hohen Gewerbesteuereinnahmen konnte die Stadt alle Monheimer Bürgerinnnen und Bürger in den zurückliegenden Jahren auch finanziell sehr stark entlasten. Bislang war daher auch der Hebesatz der Grundsteuer B mit 282 Punkten extrem niedrig. Durch die Grundsteuerreform des Bundes muss dieser Hebesatz künftig in Monheim am Rhein ohnehin auf wohl 350 bis 400 Punkte angehoben werden, damit alle Grundstückeigentümer- und -eigentümerinnen weiterhin die gleich hohe Steuerabgabe leisten und die Stadt die somit die gleich hohen Einnahmen wie beim alten Hebesatz erzielen würde. Künftig will die Stadt ihre Einnahmen aus der Grundsteuer jedoch um etwa 11 Millionen Euro verdreifachen, um die Bürgerinnen und Bürger stärker an der Aufrechterhaltung städtischer Serviceleistungen (unter anderem kostenloser ÖPNV und kostenlose Kitas) zu beteiligen. Der neue Hebesatz könnte daher ab 2025 bei bis zu 1200 Punkten liegen. Diese erhöhte Steuerabgabe wird über die Nebenkosten an Mieterinnen und Mieter weitergereicht.   

Auch mit einer höheren Grundsteuer bleibt das Leben in Monheim am Rhein vor allem im Kreisvergleich jedoch äußerst günstig. Das gilt in der Hauptstadt für Kinder ganz besonders für Familien.


Warum soll die Gewerbesteuer nicht angehoben werden?

Eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes ist von Seiten der Stadt ausdrücklich nicht als Mittel zur Haushaltskonsolidierung vorgesehen. Die verbleibenden Gewerbesteuererträge in Höhe von 120 Millionen Euro sind immer noch ein im Städtevergleich sehr guter Wert. Erhöhungen könnten ansässige Firmen zum Wegzug und damit gleichzeitig zum Abzug von Steuergeldern bewegen. Die Stadt Monheim am Rhein hat im Zusammenspiel mit den ortsansässigen Firmen gerade von ihrer Verlässlichkeit in den letzten Jahren sehr gut gelebt. Und mit der Perspektive, dass die alten Erträge mittelfristig wieder zurückkehren werden, gibt es ein weiteres gutes Argument dafür, nicht am Gewerbesteuersatz zu rühren.

Spätestens 2030 soll der Haushalt zum alten Ertragsniveau zurückkehren. Bis dahin könnten sich im gerade voll erschlossenen Creative Campus weitere attraktive Gewerbesteuerzahler ansiedeln, die sich auch wegen der verlässlich günstigen Konditionen für den wirtschaftsfreundlichen Standort Monheim am Rhein entscheiden.


Was ist der Unterschied zwischen Haushaltssicherung und Nothaushalt?

Bei einem Haushaltsdefizit, das nicht mehr durch Rücklagen ausgeglichen werden kann, muss die Kommunalaufsicht ein Haushaltssicherungskonzept genehmigen. Ist das Konzept nicht genehmigungsfähig, hat die Kommune einen Nothaushalt – dieses Szenario ist in Monheim am Rhein aber nicht zu befürchten. Mit dem geplanten Konzept werden die kommenden Defizite im Umfang von rund 40 Millionen Euro pro Jahr verringert. Damit stellt die Stadt nicht nur den Haushaltsausgleich innerhalb der Laufzeit des Haushaltssicherungskonzepts sicher, sondern bremst den erwarteten Eigenkapitalverzehr so weit, dass Monheim am Rhein nicht in die bilanzielle Überschuldung gerät.


Wie geht es weiter?

In der [extern]Ratssitzung am 30. Oktober 2024 wurde der Haushaltsplanentwurf für 2025 eingebracht. Seine Verabschiedung zusammen mit dem Haushaltssicherungskonzept soll am 18. Dezember stattfinden.

Es wird erwartet, dass die Gewerbesteuereinnahmen künftig wieder deutlich steigen. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von den zukünftigen Gewinnen der betroffenen Unternehmen, weil dann der entstandene Verlustvortrag aufgebraucht ist, oder in längstens fünf Jahren, weil kein längerer Verlustvortrag möglich ist. Darüber hinaus werden Gewerbegebiete wie der Creative Campus entwickelt, in dem sich weitere Betriebe ansiedeln können.

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