Die Wahllokale im Stadtgebiet haben seit 18 Uhr geschlossen. Nun wird ausgezählt. Auch die abgegebenen Stimmen aus den 10 251 beantragten Briefwahl-Unterlagen dürfen erst heute geöffnet werden.
Das Briefwahlaufkommen ist ein erneuter Top-Wert und fällt zum ersten Mal überhaupt in der Monheimer Stadtgeschichte fünfstellig aus. Zum Vergleich: Bei den beiden Kommunalwahlen zuvor, also in den Jahren 2014 und 2020, waren es gerade einmal 6908 und 9213 Briefwahlanträge gewesen.
Trotz der zahlreichen vorab ausgegebenen Briefwahlunterlagen bildeten sich vor vielen Wahllokalen immer wieder Warteschlangen. In Kombination mit der Rekordbeteiligung bei der Briefwahl deutet damit einiges auf eine insgesamt hohe Beteiligung hin. 2020 hatte die bei 59,26 Prozent gelegen – höher als in vielen anderen Kreisstädten, wie etwa in Langenfeld (58,08%) und Hilden (51,59%).
Nicht nur viele Jungwählerinnen und Jungwähler, sondern auch viele Neuhinzugezogene haben heute zum ersten Mal über die künftige Besetzung ihres kommunalen Stadtparlaments abgestimmt und darüber, wer als Bürgermeisterin oder Bürgermeister künftig die Verwaltung leiten soll. Im Monheimer Stadtrat geht es um 40 Sitze. In gewissen Konstellationen kann es hier, wie auch bei Landes- und Bundestagswahlen, zu sogenannten Überhangmandaten kommen, damit der Wille der Wählerinnen und Wähler bezüglich der Mehrheitsverhältnisse am Ende tatsächlich zum Tragen kommt. 20 Sitze werden in den Wahlkreisen über die Personenwahl vergeben. Danach greift der Proporz.
Reihenfolge der Auszählung ist vorgegeben
Ausgezählt wird nun in der festgelegten Reihenfolge: Landratswahl, Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl und Stadtratswahl. Für die Wahl des Integrationsrates wurde in allen 20 Monheimer Wahllokalen jeweils eine separate Wahlurne aufgestellt. Die Stimmen daraus werden nun jedoch alle zusammen ausgezählt. Das heißt, es wird hier keine Einzelergebnisse aus den Wahllokalen, sondern ein gemeinsames Ergebnis geben, das dann zugleich auch das vorläufige Endergebnis ist.
Möglich ist, dass die Entscheidung darüber, wer künftig Landrätin oder Landrat sowie Bürgermeisterin oder Bürgermeister ist, am Ende dieses Abends noch gar nicht feststeht. Bei beiden Personenwahlen gibt es drei Kandidierende. Die Siegerin oder der Sieger benötigen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit. Tritt dieser Fall nicht ein, kommt es in zwei Wochen – also am Sonntag, 28. September – zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.
Alle Infos zur Wahl gibt es hier. (ts)