Faktencheck: Mythen und Legenden

Im Internet kursieren immer wieder Gerüchte und falsche Behauptungen zu städtischen Anliegen. Einen Faktencheck dieser Mythen gibt es hier. Wünsche zur Aufklärung weiterer Legenden werden per E-Mail an [E-Mail]redaktion@monheim.de entgegen genommen.

Diese Aussage ist falsch. Die Stadt steht bilanziell gesund da: Mit Bilanzabschluss für das Jahr 2024 stehen bei der Stadt Monheim am Rhein Krediten in Höhe von rund 602 Millionen Euro – davon 492 Millionen Euro Investitionskredite und 110 Millionen Euro Liquiditätskredite – Vermögenswerte in Höhe von rund 1,32 Milliarden Euro gegenüber.

Die Investitionen der vergangenen Jahre haben allein im städtischen Jahresabschluss 2024, also noch ohne Hinzurechnung der Vermögenswerte der Stadttöchter, dazu geführt, dass heute auf jede Monheimerin und jeden Monheimer ein Sachanlagevermögen von rund 19.000 Euro entfällt. Von diesem kommunal bereitgestellten Lebensstandard profitieren alle jeden Tag.

Auch Aussagen, die Stadt befinde sich im Nothaushalt oder stehe zumindest kurz davor, sind falsch. Richtig ist: Die Stadt befindet sich in der Haushaltssicherung, weil sie ihre derzeitigen Defizite nicht mehr allein aus dem laufenden Haushalt heraus decken kann, sondern zum Ausgleich auf ihre bilanziellen Rücklagen greifen muss. Der Begriff Nothaushalt beschreibt den Zustand eines nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzepts. Die Stadt hat aber sowohl 2024 als auch 2025 die von ihr vorgelegten Haushaltssicherungskonzepte vom Kreis genehmigt bekommen. Und sie arbeitet an vielen Stellen daran, dass dies auch in den nächsten Jahren der Fall ist. Der Landrat hat das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept bis 2034 genehmigt und damit als prüfende Behörde bescheinigt, dass die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen, die sowohl auf Ertragssteigerungen als auch auf Aufwandsreduzierungen basieren, die bilanzielle Überschuldung planerisch abwenden und somit die rechtlichen Vorgaben einhalten.

Auch der Begriff „pleite“ ist im Zusammenhang mit der Stadt Monheim am Rhein falsch. Als pleite wird eine Organisation beschrieben, die ihre laufenden Verpflichtungen nicht mehr decken kann oder über kein bilanzielles Eigenkapital mehr verfügt. Beides trifft auf die Stadt Monheim am Rhein nicht zu.

Diese häufig von Kritikerinnen und Kritikern der städtischen Finanzstrategie vorgebrachte Rechnung ist nur die halbe Wahrheit, weil sie allein die Kredite betrachtet. Sie blendet aus, dass den Pro-Kopf-Schulden in Monheim am Rhein auch enorme Pro-Kopf-Werte gegenüberstehen.

Ein Beispiel: Eine vierköpfige Monheimer Familie, die ein Reihenhäuschen im Wert von 500.000 besitzt, das sie mit 100.000 Euro aus Eigenkapital und 400.000 Euro über einen Bankkredit finanziert hat, ist mit 400.000 Euro verschuldet. Sie ist aber reicher als eine Familie, die zwar 0 Euro an Schulden hat, aber zur Miete wohnt. Die Familie mit Hauskredit kann ihr Eigentum schon nutzen, während sie es noch abbezahlt: das Haus, den Garten, die Garage. Mit Abzahlung ihres Kredits baut sie weiteres Vermögen auf. Würde sie ihr Haus bei gleichbleibenden Immobilienwerten wieder verkaufen, käme sie sofort zu Geld.

Richtig ist: Das Sachanlagevermögen pro Kopf ist in Monheim am Rhein enorm hoch – auch, wenn sich davon natürlich nicht alles immer so leicht wieder verkaufen lässt, wie das Reihenhaus aus dem Beispiel. Das in der Stadt erwirtschaftete Geld der vergangenen Jahre ist aber nicht einfach weg, verlebt und ausgegeben. Die Investitionen der letzten Jahre haben allein im städtischen Jahresabschluss 2024, also ohne die Stadttöchter, dazu geführt, dass heute auf jede Monheimerin und jeden Monheimer ein Sachanlagevermögen von rund 19.000 Euro entfällt. Ein kurzer Vergleich mit anderen Städten des Kreises zeigt, dass diese zwischen 5.300 Euro (Velbert) und 8.900 Euro (Mettmann) an Sachanlagevermögen pro Kopf vorweisen. Selbst die Landeshauptstadt Düsseldorf hat mit 14.400 Euro weniger Sachanlagevermögen, das auf jede Bürgerin und jeden Bürger entfällt, als Monheim am Rhein.

Insgesamt sind solche Vergleiche sind nicht ganz leicht, weil die Kommunen manchmal unterschiedliche Dinge in ihren Kernhaushalten abbilden. Aber Fakt ist: Den Monheimerinnen und Monheimern geht es beim kommunal bereitgestellten Lebensstandard enorm gut – und sie profitieren tagtäglich davon. Das gilt in ganz besonderem Maße auch für das, was die Stadt in den letzten Jahren über ihre Tochtergesellschaften finanziert hat – wie Wohn- und Gewerbe-Immobilien, flächendeckendes Glasfasernetz und vieles mehr. Alles wäre mit Blick auf die Baukostensteigerungen der letzten Jahre auch deutlich teurer, wenn man es nicht schon hätte, sondern erst jetzt realisieren würde und finanzieren müsste. Was nutzt eine schuldenfreie Stadt, wenn es durch die Dächer der Kitas und Schulen reinregnet, die maroden Kanäle bei jedem Starkregen überlaufen, das Schwimmbad und die Bibliothek geschlossen sind, der Bus nur noch jede Stunde kommt und die Straßen von Schlaglöchern durchsetzt sind?

Genau wie die Stadt nehmen auch die städtischen Tochtergesellschaften Kredite auf, um größere Projekte wie den Neubau hunderter Wohnungen oder den Ausbau des Gas-, Strom- und Glasfasernetzes umsetzen zu können. So stehen den aufgenommenen Krediten enorme Vermögenswerte entgegen. Die MEGA hatte im Jahr 2024 zum Beispiel Kredite in Höhe von rund 40 Millionen Euro, aber ein Gesamtvermögen von 110 Millionen Euro und die Monheimer Wohnen Kredite in Höhe von rund 99 Millionen Euro, aber ein Gesamtvermögen von 155 Millionen Euro. Die Salden sind also positiv. Die städtischen Tochtergesellschaften haben einen positiven Wert. Wenn die Wohnungen verkauft werden würden, hätte die Monheimer Wohnen zwar keine Schulden mehr, aber auch keine Wohnungen, die sie so günstig wie möglich an Bürgerinnen und Bürger vermieten könnte.

Dabei sind die Kredite keinesfalls versteckt, sondern werden öffentlich sichtbar in den jeweiligen Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen abgebildet. Zusätzlich stellt die Monheimer Versorgungs- und Verkehrs-GmbH einen Konzernabschluss auf und veröffentlicht ihn im Unternehmensregister.

[extern]Die Konzernabschlüsse der MVV sind hier im Unternehmensregister abrufbar.

Richtig ist, dass die Stadt in dem von ihr erarbeiteten und vom Kreis genehmigten Haushaltssicherungskonzept damit rechnet, dass der Haushalt spätestens 2030 etwa zum alten Ertragsniveau zurückkehren wird. Das kommt aber nicht aus dem Blauen heraus. Die Stadt stützt diese Prognose auf die Wirtschaftspläne der örtlichen Gewerbesteuer zahlenden Unternehmen. Diese Unternehmen planen, ab 2030 in die Gewinnzone zurückzukehren. Und diese Gewinne müssen sie wieder versteuern. Das können sie weiterhin kaum irgendwo in Deutschland günstiger und attraktiver als in Monheim am Rhein.

Auch deshalb ist eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von Seiten der Stadt ausdrücklich nicht als Mittel zur Haushaltskonsolidierung vorgesehen. Die aktuell verbleibenden Gewerbesteuererträge sind im Städtevergleich zudem immer noch ein sehr guter Wert. Erhöhungen könnten ansässige Firmen zum Wegzug und damit gleichzeitig zum Abzug von Steuergeldern bewegen. Die Stadt Monheim am Rhein hat im Zusammenspiel mit den ortsansässigen Firmen gerade von ihrer Verlässlichkeit in den vergangenen Jahren sehr gut gelebt. Und mit der Perspektive, dass die alten Erträge mittelfristig wieder zurückkehren werden, gibt es ein weiteres gutes Argument dafür, nicht am Gewerbesteuersatz zu rühren.

Darüber hinaus könnten sich in den nächsten Jahren zum Beispiel im gerade voll erschlossenen Creative Campus weitere attraktive Gewerbesteuerzahler ansiedeln, die sich auch wegen der verlässlich günstigen Konditionen für den wirtschaftsfreundlichen Standort Monheim am Rhein entscheiden.

Wegen der hohen Gewerbesteuereinnahmen konnte die Stadt alle Monheimer Bürgerinnen und Bürger in den zurückliegenden Jahren auch finanziell sehr stark entlasten. 2024 lag der Hebesatz bei 282 Prozent, 2025 wurde er auf 1000 Prozent erhöht. Daraus wird fälschlicherweise oft eine Vervierfachung des Hebesatzes abgeleitet. Beim Vergleich der Werte vor 2024 und nach 2025 ist allerdings Folgendes zu berücksichtigen: Mit der landesweiten Grundsteuerreform wurde für die Ermittlung des Steuermessbetrags zum 1. Januar 2025 vom Einheitswert auf den Grundsteuerwert umgestellt. Durch diese Umstellung sank die Bemessungsgrundlage in der Stadt Monheim am Rhein um 19,4 Prozent. Damit alle Grundstückseigentümer- und -eigentümerinnen weiterhin die gleich hohe Steuerabgabe leisten und die Stadt die somit die gleich hohen Einnahmen wie beim alten Hebesatz erzielen würde, hätte der städtische Hebesatz für 2025 auf 350 Prozent angepasst werden müssen.

Aufgrund der verschlechterten Haushaltslage musste der Hebesatz für 2025 von 350 auf 1000 Prozent angehoben werden – die Stadt will die Einnahmen aus der Grundsteuer verdreifachen, um die Bürgerinnen und Bürger stärker an der Aufrechterhaltung städtischer Serviceleistungen wie dem kostenlosen ÖPNV und kostenlosen Kitas zu beteiligen. Auch mit einer höheren Grundsteuer bleibt das Leben in Monheim am Rhein vor allem im Kreisvergleich jedoch äußerst günstig. Das gilt in der Hauptstadt für Kinder ganz besonders für Familien.

Briefkastenfirmen sind nach dem deutschen Steuerrecht unzulässig. Die Stadtverwaltung gibt Informationen, die sie über derartige Bürovermietungen erhält, regelmäßig an die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung weiter. Wenn Modelle im Rahmen von Betriebsprüfungen auffliegen, werden auch die hierzu von der Stadt erstellten Steuerbescheide wieder rückabgewickelt. Die Stadt erzielt über Briefkastenfirmen also keine relevanten Gewerbesteuerzahlungen.

Dass in den vergangenen Jahren angesiedelten Firmen echte Menschen arbeiten, zeigt der Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse: Zum 30. Juni 2023 haben 19.271 Menschen in Monheim am Rhein sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Das ist ein Plus von 8500 neu geschaffenen Arbeitsplätzen gegenüber der Zeit vor dem Einstieg in die aktuelle Steuerpolitik. Und auch die Monheimerinnen und Monheimer haben profitiert: Von den Menschen, die in der Stadt leben, sind heute 1.500 mehr in Arbeit als noch 2011.

Alle Mieterinnen und Mieter der Monheimer Einkaufszentren in Rathauscenter, Monheimer Tor und Holzweg-Passage zahlen marktübliche Mieten, teilweise im oberen Bereich der marktüblichen Spannen. Zuschüsse seitens der Stadt sind nicht notwendig und werden auch nicht gezahlt.

Derzeit liegt die Vermietungsquote im Rathauscenter und Monheimer Tor im Einzelhandel bei 100 Prozent. Bei den Büroflächen sieht es ähnlich aus: Im Rathauscenter sind alle neu errichteten Flächen vermietet und befinden sich teilweise im Ausbau. Im Altbau führen die Monheimer Einkaufszentren Gespräche zu freien Flächen. Dabei gehören zwischenzeitliche Mieterwechsel zum Geschäft: Wenn vermeintlich freie Ladenflächen beworben werden, bedeutet das nicht, dass die jeweiligen Flächen bereits leer stehen, sondern dass der Mietvertrag bald endet und Platz für ein neues Angebot verfügbar wird. Daraufhin bewerben sich dann zahlreiche Interessenten, aus denen die Monheimer Einkaufszentren sukzessive die Angebote auswählen, die der Nachfrage entsprechen und in den gewünschten Sortimentsmix passen. Immer wieder können Anfragen nach Ladenflächen aber auch nicht erfüllt werden. Andere Kommunen haben mit dauerhaften Leerständen zu kämpfen. In Monheim am Rhein fehlen hingegen zusätzliche Ladenflächen, um die Nachfrage zu befriedigen.

Monheim Mitte hat eine sehr geringe Fluktuation. Das ist ein positives Zeichen für die allgemein stabile Geschäftsentwicklung der Läden in der Innenstadt. Auch die Frequenz der Besucherinnen und Besucher steigt konstant: Seit der Eröffnung des Rathauscenters 2022, dem ersten Bauabschnitt von Monheim Mitte, haben die Besucherzahlen, erhoben aus täglichen Frequenzmessungen, jährlich um durchschnittlich 20 Prozent zugenommen. Dies ist ein eindeutiger Beweis für die Akzeptanz und den Erfolg der umgesetzten städtebaulichen und handelspolitischen Maßnahmen – in einem Umfeld, in dem andere Kommunen seit Jahren mit stark sinkenden Frequenzen und Handelssterben in den Innenstädten kämpfen. Seit Corona reden Stadtentwicklungsexperten davon, dass die Innenstädte heute mehr als Shopping brauchen. Ein gesunder Mix aus Handel, Gastronomie, Freizeit, Arbeiten und Wohnen wird als Garant für eine lebendige Innenstadt gesehen. Dies wurde in Monheim Mitte bereits umgesetzt, so dass die Stadt bestens für die Zukunft aufgestellt ist. Das Angebot des bis zu drei Stunden kostenfreien Parkens in Monheim Mitte ist ein weiterer Standortvorteil und ein Alleinstellungsmerkmal, das über die Stadtgrenzen hinaus wahrgenommen wird, Monheim Mitte sympathisch macht und Einkaufswillige anzieht.

Zusätzlich gestärkt wird die positive Einzelhandelsentwicklung durch die vielfältigen Aktionen des Citymanagements, um Kaufkraftabflüsse zu senken und zusätzliche Kaufkraft von außen zu generieren. Dazu gehören unter anderem das zweimal jährlich erscheinende Couponheft, an dem mehr als 80 Geschäfte aus Monheim Mitte teilnehmen und das im Aktionszeitraum zu zusätzlichen Besucherströmen von jeweils rund 100.000 Einkaufslustigen aus der Region führt. Das hohe Engagement der Geschäfte bei den Couponheften belegt den wirtschaftlichen Erfolg dieser städtischen Werbemaßnahme, vermittelt das Wir-Gefühl der Geschäftstreibenden in Monheim Mitte sowie die Verbundenheit der Wirtschaft mit den Initiativen der Stadt. Darüber hinaus machen die städtischen Veranstaltungen mit den Verkaufsoffenen Sonntagen Monheim Mitte als Einkaufsstadt bei den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern bekannt und beliebt.

Um das Angebot in Monheim Mitte zu komplettieren bedarf es weiterer Großflächen-Angebote, zum Beispiel für Technik und Haushaltwaren, die nur über den dritten Bauabschnitt erzeugt werden können. Die bereits vereinbarten Mietverträge mit Expert Gröblinghoff und Jysk schließen zentrale Sortimentslücken. Zudem haben weitere namhafte filialisierte Ketten gezielt nach Flächen im dritten Bauabschnitt gefragt. Dies belegt die mittlerweile hohe Bekanntheit Monheims als attraktiver Handelsstandort. Je runder und kompletter das Angebot in Monheim Mitte ist, desto weniger Gründe gibt es, an anderer Stelle einzukaufen. So werden Kaufkraftabflüsse verhindert und die heimische Kaufkraft gebunden. In Summe stärkt der dritten Bauabschnitt mit seinem komplettierenden Angebot alle bereits etablierten Geschäfte und generiert zusätzliches wirtschaftliches Potential.

Mit den geplanten Wohn- und Büroflächen im dritten Bauabschnitt wird der angestrebte Mix aus Handel, Gastronomie, Freizeit, Arbeiten und Wohnen in Monheim Mitte weiter ausgebaut.

Nein. Solche Behauptungen sind nicht nur falsch, sondern grober Unfug. Die Stadt hat 2024 lediglich wieder den Standard eingeführt, der bis zur Corona-Pandemie für viele Jahrzehnte galt und nie beklagt wurde. 2020 waren an den Waschbecken in den Klassenzimmern, die früher vor allem dem Auswaschen des Kreidetafel-Schwamms galten, aus erhöhten Hygienebedarfen Seifenspender und Papierhandtücher installiert worden, die fortan regelmäßig gereinigt und befüllt wurden. Nach dem Auslaufen der Pandemie wurde dieser Standard wieder zurückgefahren.

So wie in den wohl meisten Büros und Privatwohnungen sind die Waschmöglichkeiten nun wieder auf die dafür vorgesehenen Waschräume beschränkt. In allen Monheimer Schulen gibt es auf den Toiletten selbstverständlich Handtücher und Seife.

Diese Behauptung ist falsch. Die insgesamt acht Sporthallen entsprechen dem Bedarf der Monheimer Vereine und der rund 2500 Schülerinnen und Schüler, die hier mit der Ulla-Hahn-Gesamtschule und dem Otto-Hahn-Gymnasium gleich zwei weiterführende Schulen besuchen. Und es ist bereits jetzt bekannt, dass die Schülerschaft weiter wachsen wird.

Die neue Sporthalle ist ein Ersatzneubau für eine Dreifach- und eine Zweifach-Sporthalle, die aufgrund ihres Alters und hohen Sanierungsbedarfs abgerissen wurde. Die drei zusätzlichen Halleneinheiten wurden als Mehrbedarf des wachsenden Schulzentrums errechnet. Durch die doppelstöckige Bauform wird die zur Verfügung stehende Fläche neben den Schulen optimal genutzt. Um dem Gebäude nach außen hin ein wenig von seiner Massivität und Höhe zu nehmen, ist es ein Stück weit in den Boden eingelassen. So sind zwei Sporthallen-Ebenen mit je vier Hallenteilen übereinander entstanden – also eine Achtfach-Sporthalle.

Der Schulsport kann hier nun unter modernsten Anforderungen stattfinden, unterstützt von Seminarräumen, die den Wechsel zwischen Theorie- und Praxisunterricht durch kurze Wege innerhalb des Gebäudes im Schulalltag ermöglichen. In den Abendstunden und an Wochenenden stehen die Räume dem Vereinssport zur Verfügung. Durch die beiden Tribünen auf beiden Sporthallen-Ebenen sind für die Monheimer Basketball- und Handballvereine auch zeitgleiche Heimspieltage möglich. Es gibt außerdem immer wieder Anfragen von Sportvereinen nach Seminarräumen zu Aus- und Fortbildungszwecken. In der neuen Sporthalle können Räume nun zur Verfügung gestellt werden.

Das Mona Mare wird derzeit zu einem Freizeitbad mit Alleinstellungsmerkmal umgebaut. Das 30 Meter lange Wellenbecken, das Solebecken im Außenbereich, die vielen Rutschen, die weiteren Freizeitangebote und die großzügige Saunawelt werden ein Angebot im Bäderbereich darstellen, das es im regionalen Umfeld kein zweites Mal gibt. Kein Schwimmbad im Umkreis von 50 Kilometern hat ein ganzjährig betriebenes, vom Wetter unabhängiges Wellenbecken. Das umgestaltete Bad wird der Garant einer sehr guten Auslastung sein und die Akzeptanz wirtschaftlicherer Eintrittspreise sichern. Ohne die neue Angebotspalette wäre das Mona Mare ein durchschnittliches Schwimmbad, nur für den lokalen Einzugsbereich interessant. Mit der neuen Angebotspalette kann es ein Magnet in der Region werden.

Dieser Vorwurf ignoriert die komplexen Rahmenbedingungen des modernen Wohnungsbaus. Trotz enormer Herausforderungen leistet die Monheimer Wohnen weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren und zukunftsgerechten Wohnraums in Monheim am Rhein.

Oft wird übersehen, dass 97 Prozent des Wohnungsbestandes der Monheimer Wohnen aus Neubauwohnungen bestehen. Neubauten sind immer teurer als ältere Gebäude, insbesondere in der aktuellen Marktphase. Die Monheimer Wohnen hat daher bewusst Kosteneinsparungen vorgenommen, die den Wohnkomfort nicht beeinträchtigen – zum Beispiel eine Vereinfachung der Kellerlüftungen, der Kellerbeleuchtung oder Optimierungen der Bodenentsorgung. Es ist aber schlichtweg nicht möglich, eine Neubauwohnung zu den aktuellen Kosten zu errichten und die gleiche Miete wie für jahrzehntealte Wohnungen anzusetzen.

Alle neuen Wohneinheiten sind in einer Zeit entstanden, die geprägt ist von stark gestiegenen Baukosten, Zinsen und regulatorischen Anforderungen wie komplexen Bauvorschriften und energetischen Anforderungen. So haben sich Finanzierungskosten im Vergleich zwischen dem Wohnquartier Unter den Linden, das 2021 während der Coronazeit fertig gestellt wurde, und dem Sophie-Scholl-Quartier, das unter dem Eindruck der Coronazeit und dem Krieg in der Ukraine gebaut wurde, nahezu verdoppelt. Im Wohnquartier Unter den Linden konnte die Monheimer Wohnen im September 2021 noch Kaltmieten von 6,20 €/m² bis maximal 10 €/m² anbieten. Diese Mieten lagen zu dieser Zeit bereits rund 20 Prozent unter dem marktüblichen Neubaumietniveau.

Bis August 2025 hat die Monheimer Wohnen insgesamt 465 neue Wohnungen in Monheim am Rhein gebaut. Die Neubauobjekte sind sehr zukunftsfähig, barrierefrei, bewegen sich in den besten Energieeffizienzklassen A und B und bieten einen breiten Wohnungsmix sowie ausreichend Kfz- und Fahrradstellplätze. Die Kaltmieten für die 1,5 bis 5-Zimmerwohnungen bewegen sich aktuell, je nach Baujahr und Ausstattung, zwischen 6,27 €/m² und 13,90 €/m². Folglich richtet sich das Angebot an die verschiedensten Wohnungssuchenden. Allein 129 der 465 Wohnungen sind öffentlich gefördert – rund 28 Prozent des Bestandes. Diese Wohnungen werden zu deutlich unter dem Marktniveau liegenden Mieten, zum Beispiel aktuell 6,61 €/m² im Sophie-Scholl-Quartier und 6,27 €/m² im Wohnquartier Unter den Linden angeboten und sind Menschen mit geringerem Einkommen vorbehalten. Ohne die Monheimer Wohnen GmbH und ihre Investitionen in diesen Bereich gäbe es diesen dringend benötigten, tatsächlich günstigen Wohnraum in Monheim am Rhein nicht. Die Mischkalkulation der Gesamtprojekte, in der auch die frei finanzierten Wohnungen einen Teil der Kosten der geförderten Wohnungen mittragen müssen, ist dabei ein fester Bestandteil des Geschäftsmodells.

Monheim am Rhein ist beliebt, besonders bei Menschen aus den umliegenden Städten. Der Großteil der Wohnungen der Monheimer Wohnen wird aber gezielt an Monheimerinnen und Monheimer vermietet. So beeinflusst die Monheimer Wohnen die Miethöhen im Stadtgebiet erfolgt direkt und indirekt: Wenn Monheimerinnen und Monheimer in neue Objekte einziehen, werden auch wieder Wohnungen in günstigeren Bestandsgebäuden im Stadtgebiet frei. Dass dieser Faktor möglicherweise nicht für jede und jeden spürbar ist, liegt an dem nach wie vor sehr hohen Wohnungsdruck.

Sämtliche Baustellen werden sorgfältig geplant und koordiniert – meist viele Monate und Jahre im Voraus. Ziel ist es stets, den Verkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen und die Wegeverbindungen für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende zu erhalten. Allerdings können kurzfristige Ereignisse wie Rohrbrüche, Notfalleinsätze oder Vorgaben von Versorgungsunternehmen zu Strom, Gas oder Telekommunikation zu Überschneidungen führen. Dabei müssen auch Maßnahmen von Land, Bund oder privaten Bauträgerinnen und Bauträgern berücksichtigt werden. Die Stadt stimmt alle planbaren Maßnahmen intensiv auf einander ab. Eine vollständige Überschneidungsfreiheit ist aufgrund der vielen Baumaßnahmen und der verschiedenen Bauträgerinnen und Bauträger aber nicht immer möglich.

Pausen auf Baustellen bedeuten keinen Stillstand, sondern sind Teil eines geregelten Bauablaufs. Oft arbeiten verschiedene Firmen und Gewerke zeitlich versetzt, weil bestimmte Arbeitsschritte voneinander abhängen oder technische Wartezeiten, zum Beispiel die Aushärtung von Asphalt oder Beton, eingehalten werden müssen. Auch wer mittags oder an Wochenenden an einer Baustelle vorbeigeht, sieht gerade dann keine Arbeiten, weil gerade Pausenzeit ist oder nicht gearbeitet werden darf.

Der Eindruck, dass auf Baustellen im Stadtgebiet nicht gearbeitet wird, ist daher oft eine subjektive Momentaufnahme. Menschen nehmen bevorzugt das wahr, was besonders auffällt oder sich ins Bild ihrer Erwartungen einfügt. Und was im Gedächtnis besonders präsent ist, beeinflusst das Urteil mehr als statistische Fakten. So werden einzelne Beobachtungen zur gefühlten Wahrheit. Positive Entwicklungen wie zügige Baufortschritte, gute Umleitungen oder Neupflanzungen werden hingegen oft gar nicht bewusst registriert. Darüber hinaus erleben Menschen Baustellen meist nur kurzzeitig im Vorbeigehen oder Vorbeifahren. Dabei entsteht ein Eindruck, der nicht repräsentativ für den ganzen Tagesablauf ist. Ein ruhiger Moment bedeutet aber nicht, dass nicht gearbeitet wird, sondern oft nur, dass gerade gewechselt, geprüft, gewartet, Mittags- oder Frühstückspause gemacht wird.

Die Baufirmen werden von der Stadt nicht nach Zeit sondern nach erbrachter Bauleistung bezahlt. Schon aus Eigeninteresse bemühen sich die Baufirmen im Auftrag der Stadt daher, möglichst effizient zu arbeiten, innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeiten, mit den verfügbaren Fachkräften und unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheit und Qualität.

[intern]Eine Übersicht zahlreicher abgeschlossener Bauprojekte gibt es im Mitmach-Portal.

Vor größeren Straßenbau- oder Kanalbaumaßnahmen müssen häufig Bäume weichen – zum Beispiel, wenn sie im Baufeld stehen oder aus Sicherheitsgründen nicht erhalten werden können. Die Fällungen erfolgen grundsätzlich in der brutschutzfreien Zeit im Winter, meist an bekannten und gut frequentierten Stellen in der Stadt. Die daher meist schlagartige optische Veränderung prägt sich besonders ein. Schnell entsteht so der Eindruck, dass der Baumbestand im Stadtgebiet sinkt.

Tatsächlich stehen im städtischen Kataster aktuell aber rund 11.500 Bäume – so viele wie noch nie seit der Einführung des Katasters 2013. Die Stadt sorgt grundsätzlich dafür, dass alle Fällungen durch Neupflanzungen ausgeglichen werden, oft sogar mit zusätzlichen Bäumen. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wurden so insgesamt 384 mehr Bäume gepflanzt als gefällt. Die Ersatzpflanzungen finden in der Regel aber erst nach Abschluss einer oft mehrjährigen Baumaßnahme statt, manchmal an weniger präsenten Stellen und nur in der geeigneten Pflanzzeit, also im Herbst oder Winter. So sind die Neupflanzungen weniger sichtbar als die Fällungen. Der Baumbestand im Stadtgebiet wächst aber kontinuierlich.

Das ist falsch. Und das ist auch rein rechtlich gar nicht möglich. Eigentum ist in Deutschland ein hohes Gut und vom Grundgesetz, Artikel 14, geschützt. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt sind in diesem Bereich daher äußerst gering.

Wenn die Stadt Interesse an einem Grundstück hat, etwa zur städtebaulichen Entwicklung, kann sie Eigentümerinnen und Eigentümern lediglich ein ganz normales Kaufangebot für deren Grundstücke unterbreiten. Dabei gilt jedoch eindeutig: Wer nicht verkaufen will, der muss auch nicht verkaufen – egal, ob das Kaufangebot von Privatinteressenten oder von der Stadt kommt.

Der Vorwurf, die Stadt übe Druck aus, beruht eher darauf, dass die Stadtverwaltung baurechtlich tätig werden muss, wenn Grundstückseigentümer sich nicht an die gesetzlichen Bauvorschriften halten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Gebäude ohne eine Baugenehmigung errichtet wurden. Dann ist die Stadt sogar dazu verpflichtet, das Baurecht durchsetzen – und Bebauungen ohne eine ordentliche Genehmigung abreißen zu lassen.

Eine weitere Ausnahme können sogenannte Umlegungsverfahren bilden. Ein Umlegungsverfahren ist ein nach dem Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren zur Umverteilung beziehungsweise Neuordnung von Flächen. Dabei handelt es sich im Kern um eine Neudefinition von Grundstücken, von deren Nutzungszwecken und deren Grenzen in einem bestimmten Gebiet. Umlegungen können Städte und Gemeinden nach gesetzlichen Vorgaben durchführen, um beispielsweise Grün- oder Ackerflächen in Bauland umzuwandeln. Das ist dann eine sogenannte Erschließungsumlegung. Zudem können Umlegungsverfahren auch zum Ziel haben, bestehende Nutzungskonzepte zu verändern. Das ist dann eine Neuordnungsumlegung. Ziel ist es in der Regel, neue Grundstücke zu schaffen, die nach Form, Größe und Lage für bauliche Zwecke oder andere Nutzungsarten geeignet sind. Mit Druck geht auch das nicht, sondern auch hier gibt es geltendes Recht, an sich alle Seiten zu halten haben.

Als reiner Badesee ist der Greisbachsee leider nicht geeignet. Der See ist nicht auf natürliche Weise, sondern durch das Ausbaggern von Kies entstanden. Er hat dadurch sehr stark abfallenden Uferränder, die so aufwendig angeschüttet werden müssten, dass dadurch wohl ein Drittel der Seefläche verloren gehen würde. Erschwerend kommen die mit dem Rheinpegel stark wechselnden Wasserstände im See sowie Lärmschutzproblematiken hinzu. Die jetzt geplante Freizeitnutzung ist die beste Lösung für alle – Hafenflair inklusive.

Elitär ist es allein, wenn die Nutzung eines solch schönen Seeareals, so wie bisher, nur ganz wenigen Menschen vorbehalten ist. Die Stadt will den See deshalb für die Allgemeinheit öffnen und nutzbar machen. Der dort als Teil des Gesamtkonzepts geplante naturnahe Sportboothafen wird keine Zäune und Tore haben, sondern eine offene Hafenatmosphäre verströmen, die hoffentlich bald alle Menschen genießen können. Auch sonst ist eine attraktive Freizeitnutzung auf und rund um den See geplant.

Das ist eine Falschbehauptung. Ein solches Handeln würde auch vor keinem deutschen Gericht Bestand haben.

Richtig ist, dass sich der Besitzer des östlichen Teilgrundstücks vom Greisbachsee de facto selbst vom Zugang auf das eigene Grundstück abgeklemmt hat. Und das ging so: In der Vergangenheit nutzte er die Zufahrt auf sein Seeufer-Grundstück (es handelt sich dabei um ein reines Naturgrundstück, also um kein Wohnhaus) über ein benachbartes und im erweiterten Familienbesitz befindliches Wohngrundstück am See. Dieses Haus wurde dann samt Grundstück und Zufahrt von Privat an Privat verkauft. Ein Wegerecht, das den Grundstückswert ziemlich sicher deutlich geschmälert hätte, wurde dabei nicht gesichert.

Ein Seegrundstückbesitzer nutzte daraufhin lange Zeit geduldet die südöstlich des Sees verlaufenden geschotterte Arbeitsstraße, die die Laster der Monheimer Auskiesungsfirma für ihre Arbeit nutzten. Diese Arbeiten sind mit dem Verfüllen der Auskiesungsfläche inzwischen abgeschlossen. Das Grundstück wurde zusammen mit weiteren Grundstücksflächen im Nordosten an die Stadt Monheim am Rhein verkauft. Es wird in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Mettmann als Renaturierungsfläche genutzt, die zum Schutz der Tierwelt auf dem gesamten Areal von rund 12 Hektar komplett eingezäunt ist – aber so, dass die Tiere bei Hochwasser unter den Zäunen ins Landesinnere flüchten können. Der Mensch hingegen soll hier draußen bleiben. Das Durchfahren der Renaturierungsfläche – insbesondere mit Privatfahrzeugen – ist, mit Rücksicht auf Flora und Fauna sinnvollerweise verboten.

Das ist falsch. Wie wohl kaum eine zweite Gemeinde im Land steht die Stadt Monheim am Rhein offen für Beteiligung sowie Dialog und Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Genau deshalb stellt sie sich über so zahlreiche Beteiligungsformate und Social-Media-Kanäle Anregungen, Kritik und Lob.

Dort wo, wie zum Beispiel bei Facebook, mehr als 15 000 Menschen in einem Forum miteinander reden, geht das allerdings nicht ohne Regeln und gegenseitigen Respekt. Deshalb gibt es für alle Plattformen Netiquetten und Spielregeln wie zum Beispiel hier: [extern]www.facebook.com/monheimamrhein/about_details Dort steht unter anderem: „Wir lassen hier weder uns noch andere beleidigen, verhöhnen oder notorisch eines vermeintlich Besseren belehren. Kommerzielle Werbung, Parteiwerbung und Aufrufe zu jeglichen politischen Veranstaltungen sind zu unterlassen. […] Wir behalten uns vor, Nutzerinnen und Nutzer, die gegen diese Regeln verstoßen, temporär oder dauerhaft von der Diskussion auszuschließen. Das gilt auch für Personen, die sich hier in extremem Maße wiederholt und nahezu ausschließlich negativ, sarkastisch oder ironisch äußern, um bewusst gegen die Angebote und Entscheidungen der Stadt oder von deren Tochtergesellschaften zu provozieren. Auch für sie gilt: Das Recht der freien Meinungsäußerung bleibt ihnen unbenommen. Es muss aber nicht auf dieser Bühne sein, die wir als Stadt gerne für eine sachliche öffentliche Diskussion bereitstellen, für die aber eben auch gewisse Regeln gelten, um hier ein gutes Miteinander zu pflegen, so als würden wir gemeinsam auf einer Bürgerschaftsversammlung im Rathaus diskutieren. In Monheim am Rhein – der Stadt für alle – ist kein Platz für Hass und Hetze. Beleidigungen, Diskriminierungen in Bezug auf Rasse, Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion oder politischer Überzeugung und unsachliche Pöbeleien werden gelöscht.“

Oft fällt es Menschen schwer zu akzeptieren, dass die Verwaltung ihr Handeln auf den Willen der politischen Mehrheiten im Stadtrat stützt, ja sogar stützen muss. Worauf auch sonst in einer Demokratie?! Die Verwaltung setzt mit ihrem Handeln den Mehrheitswillen der Bürgerschaft um. Besonders deutlich wird diese Verzahnung zwischen Rat und Verwaltung durch die Position des Bürgermeisters. Er steht dem Rat als politischem Kommunalparlament vor und ist zugleich als Chef der Verwaltung der einzige politisch per direkter Wahl von der Bürgerschaft legitimierte Beschäftigte in den Reihen der Stadtverwaltung. Er und die Verwaltung dürfen und müssen ihr Handeln über die städtischen Kanäle kommunizieren. Und die Verwaltung darf ihr Handeln dort erklären und verteidigen. Offener Wahlkampf hingegen hat an anderer Stelle stattzufinden.

Die Mack-Pyramide wird durch die Restaurierung und Erweiterung für die Öffentlichkeit zugänglich. So ist die Umgestaltung das Gegenteil eines elitären Kunstprojekts: Künftig können alle Bürgerinnen und Bürger ein ganz besonderes Werk des Künstlers Heinz Mack erleben, darin Ausstellungen zeitgenössischer und moderner Kunst besuchen und in einem Museumscafé mit Terrasse verweilen. Darüber hinaus werden die Angebote der städtischen Kultureinrichtungen Kitagruppen, Schulen und Erwachsenengruppen die Türen zur Mack-Pyramide öffnen.

Der Erweiterungsbau ist nötig, um das Gebäude wirtschaftlich nutzen zu können. Der Umbau macht zum einen das einzigartige Ensemble dieser Arbeit von Heinz Mack zugänglich und schafft zugleich eine Nutzungsmöglichkeit, die gleichermaßen kulturell attraktiv und wirtschaftlich tragfähig ist. Ausstellungen werden künftig im Erdgeschoss der Mack-Pyramide, dem Mack-Raum und der neu geschaffenen Ausstellungsetage auf insgesamt 1800 Quadratmetern stattfinden. In der darüber liegenden Büro-Etage können Galerien, Kreativunternehmen und kunstnahe Firmen Flächen anmieten, die sie in offenen Konzepten nach eigenem Bedarf ausbauen können.

Mit diesem Konzept kann die Mack-Pyramide künftig als Drehscheibe zwischen privater Kunst und gemeinnütziger Kulturarbeit fungieren und sich damit wirtschaftlich tragen. So kann die Stadt durch das Zusammenspiel von Infrastruktur, rechtlicher Expertise und steuerlicher Attraktivität nicht nur die Kultur fördern, sondern zugleich auch eine innovative Schnittstelle zwischen bürgerschaftlichem Engagement und institutionalisierter Kunstpräsentation schaffen.

Falsch ist allein diese Behauptung. Zumindest war es keineswegs Gedankenlosigkeit, die die Künstlergruppe Inges Idee dazu bewegt hat, den Tonarm ihrer skulpturalen Kunstinstallation, die den Kreisverkehr als überdimensionierten Plattenspieler mit aufgelegter Scheibe interpretiert, genau so zu montieren, wie er heute dasteht.

Der Grund ist ebenso simpel wie einleuchtend: So wie die Musik und Geräuschkulisse eines klassischen, im Uhrzeigersinn drehenden Plattentellers von den meist schwarzen Tonrillen kommt, die von dem Tonabnehmer abgetastet werden, so wird der Sound im Monheimer Plattenspieler vor allem von den auf dem schwarzen Asphaltteller ihre Runden drehenden Fahrzeugen produziert. Und die drehen sich – genau – natürlich gegen den Uhrzeigersinn, weil wir in Deutschland Rechtsverkehr haben. Da haben also Menschen mitgedacht. Hätten Inges Idee ihren Plattenspieler zum Beispiel in England installiert, sehe alles genau so aus, wie wir es vom guten alten Plattenspieler zuhause kennen. Also: Alles richtiggemacht!

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