Die Anzahl der mit dem Coronavirus Erkrankten steigt auch im Kreis Mettmann stetig an. Am heutigen Mittwoch, 14. Oktober, ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage auf 54,4 gestiegen. Damit gilt auch Monheim am Rhein als Risikogebiet. Der Kreis hat deshalb eine neue Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung beschlossen.
Ab Donnerstag, 15. Oktober, dürfen sich im öffentlichen Raum nicht mehr zehn, sondern nur noch fünf Personen treffen. Darüber hinaus gelten für Familien und häusliche Gemeinschaften weiterhin die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes. Die Beschränkung gilt auch für die Gastronomie, Geschäfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Eine Mund-Nase-Bedeckung muss in öffentlichen Gebäuden und auf Wochenmärkten oder Trödelmärkten getragen werden. Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen, Konzerten, Sportveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht auch an Sitz- oder Stehplätzen. Für die Gastronomie gilt kreisweit ab Mitternacht eine Sperrstunde. Der Verkauf von Alkohol ist von 0 bis 6 Uhr verboten.
Wer einen sogenannten herausragenden Anlass, zum Beispiel Taufe, Geburtstag, Abschlussfeier, Hochzeit oder Jubiläum außerhalb der eigenen Wohnung feiern möchte, darf nur noch 25 Gäste einladen. Wenn das Fest nach dem 23. Oktober stattfindet, muss es mindestens fünf Tage im Voraus mit einer Liste mit vollständigen Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Gäste bei der städtischen Ordnungsbehörde angemeldet werden. Alle Anträge werden per E-Mail an ordnungsbehoerde@monheim.de oder per Post an Stadt Monheim am Rhein, Bereich Ordnung und Soziales, Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Standesamt, Rathausplatz 2, entgegen genommen.
Monheimerinnen und Monheimer, die in den Urlaub fahren möchten und dafür einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, können sich kostenlos testen lassen. Der Kreis ist einem Rahmenvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit dem NRW-Gesundheitsministerium beigetreten. Reisewillige sollten sich direkt an ihre Hausärzte oder die Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. (bh)
UPDATE: Am Samstag, 17. Oktober, wurde die Gefährdungsstufe 2 im Kreis Mettmann festgestellt. Dadurch gelten ab Montag, 19. Oktober, ausschließlich die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes.