Einziehung eines Teilstückes der Körnerstraße, eines Teilstückes des Radweges vom Rathausplatz, östlich Rathauscenter bis zur Körnerstraße und des Parkplatzes östlich der Körnerstraße, Grundstücke Gemarkung Monheim, Flur 14, Teilstück aus Flurstück 3505, Teilstück aus Flurstück 204, Teilstück aus Flurstück 3548, Teilstück aus Flurstück 3212, Flurstücke 3212, 3614, 211 und 3120
Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 05.06.2008 beschlossen, ein Teilstück der Körnerstraße, ein Teilstück des Radweges vom Rathausplatz, östlich Rathauscenter bis zur Körnerstraße und den Parkplatz östlich der Körnerstraße, Grundstücke Gemarkung Monheim, Flur 14, Teilstück aus Flurstück 3505, Teilstück aus Flurstück 204, Teilstück aus Flurstück 3548, Teilstück aus Flurstück 3212, Flurstücke 3212, 3614, 211 und 3120 einzuziehen.
Die Einziehung wird hiermit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028/SGV. NRW. 91) bekanntgemacht. Die Lage des einzuziehenden Teilstückes ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.
Der Plan über die Einziehung kann auch im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, Bereich Bauwesen, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, Zimmer 227, während der Dienststunden, und zwar
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Hausanschrift: Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Postanschrift: Postfach 200860, 40105 Düsseldorf), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts Klage erhoben werden.
Die Klage muss Kläger, den Beklagten (Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Monheim am Rhein, den 11.06.2008
Dr. Dünchheim
Bürgermeister
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