Die dubiosen Anbieter des angeblichen Händler- und Dienstleisterportals Monheim.Gewerbe-Meldung.de sind wieder postalisch im Stadtgebiet und dem Rest der Republik unterwegs. Diesmal werden Sie bei den heimischen Firmen und Dienstleistern nicht über die „Firma“ Europe REG Services Ltd. vorstellig, sondern als AN-Meldung GmbH. Geblieben ist der „Firmen“-Sitz in Leipzig. Die Straßenamen wechseln interessanterweise hingegen von Schreiben zu Schreiben – mal ist es der schon bekannte Gerichtsweg 2, mal die neue Torgauer Straße 231-233.
Und das Unternehmen kommt mit einer neuen „Geschäftsidee“ daher: Diesmal wird nicht für die kostenpflichtige Anmeldung in einem ziemlich offenkundig nutzlosen Portal geworben, sondern es wird gleich die Rechnung für eine angeblich erfolgte Anmeldung verschickt. Bei Nichtbezahlung folgt sogar ein ähnlich schlecht aufbereitetes Mahnschreiben.
Im Zeichen eines ziemlich schlechten Adlers
Die Schriftstücke sind anhand des auffällig schlecht nachgeahmten Bundesadlers eigentlich weiterhin sehr rasch als Ramschpost zu entlarven, sorgen aber wohl doch immer wieder für erstaunlichen Geschäftserfolg. Die Stadt macht daher einmal mehr darauf aufmerksam, dass es sich bei Monheim.Gewerbe-Meldung.de um kein städtisches und auch kein bundesdeutsches Portal handelt. Wer die Europe REG Services Ltd. oder nun eben die AN-Meldung GmbH googelt, stößt im Netz sofort auf jede Menge Betrugswarnungen. Zahlreiche Anwaltskanzleien sprechen offen von „Abzocke“!
Ein Versuch der Stadt Monheim am Rhein, dem dauerhaften Ärgernis mit der Europe REG Services Ltd. ein juristisches Ende zu bereiten, ist leider abgewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte das von der Stadt angestrengte Verfahren mit der Begründung ein, dass gemäß § 170 der Strafprozessordnung seitens des Portalbetreibers „kein strafbares Verhalten“ vorläge. Geschuldet ist das offenbar einigen geschickt eingestreuten Formulierungen, die in die pseudo-behördlich daherkommenden Schreiben eingestreut wurden, mit denen für einen kostenpflichten Eintrag in das Portal geworben wurde. Bei dem in der Kopfzeile befindlichen Adler sei, so die Staatsanwaltschaft, „ohne weiteres erkennbar“, dass es sich eben nicht um den echten Bundesadler handle. Es lägen demnach auch weder der Strafbestand der Amtsanmaßung noch eine verfolgbare Straftat nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vor. Die Stadt rät dennoch, die Schreiben im Papierkorb zu entsorgen. (ts)