Corona-Schutzverordnung regelt weitere Einschränkungen bis zum 10. Januar

Weihnachten darf ein kompletter Haushalt mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis feiern

Die Zahl der Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, hat traurige neue Höchststände erreicht. Zur Bekämpfung der Pandemie gelten deshalb ab Mittwoch, 16. Dezember, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die das Land NRW in der Corona-Schutzverordnung festlegt. Alle Regeln gelten vorerst bis einschließlich 10. Januar.

Weiterhin dürfen sich nur Personen aus zwei Haushalten treffen – maximal fünf Personen. Feiern sind generell untersagt, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen dürfen aber weiterhin stattfinden. An Weihnachten, also am 24., 25. und 26. Dezember, darf ein kompletter Haushalt mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis feiern. Das können Eltern, Kinder, Partner oder Geschwister sein. Kinder bis zu einschließlich 14 Jahren werden bei der Berechnung der Personenzahlen nicht mitgezählt. Die Maskenpflicht gilt weiterhin jederzeit an Haltestellen, in Bussen und Bahnen, öffentlichen Gebäuden, auf Wochenmärkten, vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen und Spielplätzen – ausgenommen sind hier nur Kinder, die noch nicht im Schulalter sind. Wer in die Schule geht, muss also auch auf dem Klettergerüst eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt nun außerdem auch in allen Innen- und Außenbereichen, wo Menschen auf engem Raum für längere Zeit aufeinandertreffen. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen.

Kitas und Kindertagespflegestellen können weiterhin geöffnet bleiben. Eltern werden aber gebeten, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. In den Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Eltern von Kindern, die die Klassen 1 bis 7 besuchen, ist die Entscheidung über die Teilnahme am Präsenzunterricht freigestellt. Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz.

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen bleibt laut Corona-Schutzverordnung untersagt, Lieferdienste können aber angeboten werden. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 und 6 Uhr untersagt, der Verzehr im öffentlichen Raum ist ganztägig verboten.

Lieferservice und Abhol-Service erlaubt

Weiterhin öffnen dürfen Geschäfte für Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen und Banken. Das Tragen eines sogenannten Gesichtsvisiers ersetzt für die Beschäftigten dort fortan aber nicht mehr das verpflichtende Tragen einer Maske, wenn kein echter Schutz durch eine Plexiglas-Trennscheibe gegeben ist. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen, Schnitt- und Topfblumen ist erlaubt, der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik hingegen verboten. Alle nicht genannten Geschäfte müssen geschlossen bleiben, dazu gehören nun auch wieder Friseursalons und Tattoostudios. Die Adventshütten und das Almbistro in der Monheimer Innenstadt werden abgebaut. In den geöffneten Geschäften dürfen sich pro angefangene zehn Quadratmeter weiterhin eine Kundin oder ein Kunde aufhalten. Für Verkaufsflächen, die größer als 800 Quadratmeter sind, gelten weitere Einschränkungen.

Zulässig bleiben der Versandhandel sowie die Auslieferung bestellter Waren. Ebenso ist es gestattet, bestellte Waren per Abhol-Service an Kundinnen und Kunden auszugeben, beispielsweise an der Ladentür, wenn dies unter der Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann. Welche Möglichkeiten das für den Monheimer Einzelhandel in den nächsten Wochen bietet, wird die Stadt in einer gesonderten Pressemitteilung erläutern. Das Stadtmarketing und die Händlerschaft stehen miteinander in Kontakt. Bei den Monheimer Lokalhelden kann unter [extern]www.monheimer-lokalhelden.de definitiv weiter bestellt werden, die Punschpunkte-Aktion wird verlängert.

Die Kundencenter der Monheimer Kulturwerke und der MEGA sowie die Monheim-Ticket-Servicestelle von den Bahnen der Stadt Monheim werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Monheimer Kulturwerke sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter Telefon 02173 276-444 oder per E-Mail an [E-Mail]info@monheimer-kulturwerke.de erreichbar, die MEGA montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.45 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter Telefon 02173 9520-222 oder per E-Mail an [E-Mail]info@mega-monheim.de und die BSM montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter Telefon 02173 9574-10 oder per E-Mail an [E-Mail]monheim-pass@bahnen-monheim.de.

Bildungs- und Kultureinrichtungen schließen

Die städtische Kunstschule, das Ulla-Hahn-Haus, das Haus der Jugend, das Rheincafé, die Mo.Ki-Cafés und alle MonChronik-Standorte bleiben geschlossen. Auch die Bibliothek schließt nun die Türen, Medien können nur noch digital über die Bibnet-Onleihe ausgeliehen werden. Alle aktuell ausgeliehenen Medien werden automatisch bis zum 31. Januar verlängert. Wer Ausgeliehenes vorher zurückgeben möchte, kann noch bis zum 20. Dezember und danach ab dem 4. Januar die Rückgabeanlage der Bibliothek nutzen. Der musikalische Präsenzunterricht ist ab sofort untersagt, der Unterricht der Musikschule wird wieder online angeboten. In der Volkshochschule können auch die Aus- und Weiterbildungsangebote des Zweiten Bildungswegs und Integrationsangebote wie „Deutsch als Fremdsprache“ nicht mehr stattfinden. Anmeldungen für die neuen Programme von VHS, Kunstschule und Ulla-Hahn-Haus sind im Internet oder bis zum 22. Dezember telefonisch möglich. Die städtischen Sportanlagen und das Mona Mare sind für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen. Auch Rehasport ist nun nicht mehr erlaubt.

Das Bürgerbüro ist weiterhin wie gewohnt wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger aber verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden. Das gilt auch für alle weiteren städtischen Dienstleistungen im Rathaus. Der Service für die Bürgerinnen und Bürger wird grundsätzlich ebenso offen gehalten wie die Türen. Ein persönlicher Besuch sollte jedoch wirklich nur in dringenden Fällen erfolgen. Auch der Wertstoffhof bleibt bis auf Weiteres zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Für Fragen, die teilweise auch gesundheitliche Aspekte abdecken, hat der Kreis Mettmann eine eigene Hotline geschaltet. Sie ist unter der 02104 993535 zu erreichen. Das Gesundheitsamt behandelt jedoch keine Erkrankten. Wer corona-typische Symptome hat, sollte sich an seine Hausärztin oder den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 wenden. Weitere Informationen gibt es zudem hier: [extern]www.sonderlage-kreis-mettmann.de. (bh)

[extern]Informationen und Corona-Schutzverordnungen des Landes

[extern]Fallzahlen und weitere Informationen des Kreises Mettmann

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