Ausstellung über „Die Mütter des Grundgesetzes“

Gleichstellungsbeauftragte und Bürgermeister laden am 18. März zur Eröffnung ein

An der Gestaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland haben Frauen maßgeblich mitgewirkt. Foto: Birte Hauke

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ So lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Formuliert wurde damit 1949 eher ein Programm als die Realität. Es gab im Vorfeld heftige Diskussionen im Parlamentarischen Rat. Dem gehörten vier Frauen an, die sich nicht einschüchtern ließen. Ihnen ist die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ gewidmet. Sie wird am Montag, 18. März, um 17 Uhr im Ratssaal von Bürgermeister Daniel Zimmermann und der städtischen Gleichstellungsbeauftragten Regina Konrad eröffnet. Überraschungsgäste mit politischem Scharfblick wird es ebenfalls geben. Bei der öffentlichen Veranstaltung darf natürlich auch über die Gleichberechtigung in diesen Tagen diskutiert werden.

Es handelt sich um eine Wanderausstellung, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben wurde. Sie besteht aus 16 Tafeln, die über Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Helene Wessel informieren – eben die Mütter des Grundgesetzes. Im Rahmen der Erläuterungen wird es auch eine historische Einordnung geben. Die Ausstellung ist ein Angebot des Helene Weber Kollegs. Es ist die erste bundesweite und parteiübergreifende Plattform für politisch engagierte Frauen, die sich für die Gewinnung von Frauen für die Kommunalpolitik einsetzen.

Die Ausstellung bis zum 26. März vor dem Ratssaal zu sehen. (nj)

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