Auf die Dichtheitsprüfung ihrer Abwasseranlagen sollen die Hauseigentümer im Stadtgebiet erst einmal verzichten. Dafür hat sich der Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig ausgesprochen.
Die Verwaltung hatte sich bereits im Dezember der Empfehlung von Landesumweltminister Johannes Remmel angeschlossen, bis auf weiteres keine Dichtheitsprüfungen zu veranlassen. „Eine Ausnahme bilden allerdings jene Grundstücke, die satzungsgemäß bis zum 31. Dezember 2011 die Dichtheit nachzuweisen hatten. Dies betrifft die Eigentümer von Grundstücken in Wasserschutzzonen, die alle im letzten Jahr schriftlich über ihre Verpflichtung informiert wurden – hier muss die Dichtigkeit der Abwasserkanäle von Experten weiterhin überprüft werden“, erläutert Baubereichsleiter Andreas Apsel.
Wann der Landtag über Änderungen im Gesetz zur Dichtheitsprüfung entscheidet, ist noch nicht bekannt.