Ab 1. Mai gilt in Gaststätten striktes Rauchverbot

Geändertes Nichtraucherschutzgesetz beendet Ausnahmen für Wirte

Am 1. Mai treten die vom Landtag beschlossenen Änderungen am Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Damit fallen für Gaststätten die bisher geltenden Ausnahmeregelungen weg. Das städtische Ordnungsbüro gibt einen Überblick, was fortan in Gaststätten und bei Veranstaltungen gilt:

  • In Gaststätten dürfen keine Nebenräume mehr eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist.
  • Auch in kleinen Eckkneipen und „Raucherclubs“ darf nicht mehr geraucht werden.
  • In Shisha-Bars gilt ebenfalls das Rauchverbot.
  • Bei Veranstaltungen in Festzelten darf nicht mehr geraucht werden.

Neben dem Rauchen von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen unterliegt auch das Konsumieren von E-Zigaretten und Shishas in jeglicher Form wie Liquids, Dampfsteinen und anderen mehr dem Rauchverbot. Unter freiem Himmel darf hingegen weiterhin geraucht werden.

Aber nicht nur für die Gaststätten gibt es Änderungen:

  • Schulen und schulische Veranstaltungen, Kinderspielplätze – Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird verbessert, indem das Rauchverbot nun auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen auf dem gesamten Schulgelände und auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen gilt.
  • Einkaufszentren und -passagen – Auch öffentlich zugängliche Laufflächen in Einkaufszentren und -passagen sind in den Nichtraucherschutz einbezogen.
  • Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen – Hier sind Raucherräume untersagt. Das gilt für Theater, Museen, Kinos, Konzertsäle, aber auch Spielhallen und Spielbanken.

Orte, an denen das Rauchverbot besteht, sind deutlich sichtbar im Eingangsbereich per vorgeschriebenem Piktogramm kenntlich zu machen. Verantwortlich dafür und für die Einhaltung der Rauchverbote ist die jeweilige Leitung der Einrichtung oder die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte. Sie müssen Verstöße beenden und darauf hinwirken, dass neue Verstöße nicht begangen werden. Der Bußgeldrahmen wurde auf bis zu 2500 Euro erweitert.

Weitere Auskunft erteilt das städtische Ordnungsbüro, Alte Schulstraße 32 und 34, Telefon (02173) 951-326.

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