Pflegekinder und Adoptionen

Der Pflegekinderdienst sucht Familien für Kinder und Jugendliche, in denen sie in Geborgenheit, mit Verständnis und Zuversicht leben und aufwachsen können.

Wenn Sie einen Säugling, ein Kleinkind oder einen Jugendlichen befristet, vorübergehend oder auf Dauer in Ihre Familie, ihre Partnerschaft oder als Einzelperson aufnehmen möchten, hilft der Pflegekinderdienst.

In einem ersten Informationsgespräch geht es um die Voraussetzungen, Vorstellungen und Motivation für die Aufnahme eines „fremden“ Kindes in der eigenen Familie. Dabei werden Interessenten auf die künftige Rolle als Pflegeeltern vorbereitet. Diese Vorbereitung beinhaltet unter anderem die Teilnahme an einem Bewerbungsseminar und Gespräche mit Fachkräften des Bereichs Kinder, Jugend und Familie und bei Hausbesuchen. Dieser Prozess hilft dabei, sich gegenseitig kennenzulernen, um einschätzen zu können, welches Kind in welche Familie passt.

Wenn ein Pflegekind vermittelt wird, stehen die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses unter anderem mit individueller Beratung und Unterstützung sowie Fortbildungsangeboten an der Seite der Familien.


Wer kann Pflegefamilie werden?

Man muss keine pädagogische Berufsausbildung haben, um Pflegefamilie zu sein. Grundsätzlich können verheiratete, nicht verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare sowie Einzelpersonen ein Kind oder einen Jugendlichen in ihrer Familie aufnehmen.

Unabhängig davon, in welche Form von Lebensgemeinschaft ein Pflegekind aufgenommen werden soll, gibt es ein paar unverzichtbare Voraussetzungen:

  • Wohnung oder Haus müssen groß genug sein.
  • Die finanziellen Verhältnisse sollten gesichert sein.
  • Geduld und Durchhaltevermögen sind genauso wichtig wie viel Zeit. Besonders jüngere oder sehr belastete Kinder brauchen anfangs ihre neuen Eltern rund um die Uhr. Das setzt voraus, dass ein Elternteil vorübergehend seine Berufstätigkeit aufgibt.
  • Hohe Belastbarkeit
  • Bereitschaft zur vertrauensvollen Kooperation mit dem Pflegekinderdienst
  • Pflegefamilien sollten grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie bereit sein.

Situation und Motivation prüfen

Bei der Entscheidung für ein Pflegekind ist es wichtig, die eigene persönliche und familiäre Situation zu bedenken. Dazu gehören Erfahrungen, Lebensstil, eigene Normen und Werte, sowie die Vorstellungen von Familie und Erziehung. Für die Pflegefamilie findet eine gewisse Öffnung des privaten Bereichs statt. Die Entscheidung sollte von allen Familienmitgliedern mitgetragen werden, da sich durch das neue Familienmitglied die Beziehungen und Rollen in der Familie verändern. Man kann sich das anschaulich wie ein Mobile vorstellen: Immer, wenn ein Teil hinzugefügt oder weggenommen wird, müssen die anderen Teile einen neuen Platz finden, damit das Gleichgewicht erhalten bleibt.

Eine ganz wichtige Rolle spielt auch die Motivation, aus der man ein Pflegekind aufnimmt. Davon kann abhängen, ob ein Pflegeverhältnis gelingt oder scheitert. Die Aufnahmegründe beeinflussen die Erwartungen an das Pflegekind. Sie kennzeichnen die Voraussetzungen und Lebensumstände, denen es in seiner neuen Familie begegnen wird. Es gibt keinen Grund ein bestimmtes Motiv geringzuschätzen, wenn es den Bedürfnissen eines zu versorgenden Kindes und seinen Erwartungen an die Pflegeeltern entspricht.


Welche Kinder brauchen eine Pflegefamilie?

Jedes Kind braucht für seine Entwicklung ein hohes Maß an Zuwendung, Sicherheit, Verständnis und Liebe. Die meisten Kinder erleben dies in ihrer Familie durch Eltern und Geschwister. Es gibt jedoch in Familien Bedingungen und Situationen, die sich nachteilig auf die Entwicklung auswirken können. Dies können Vernachlässigung, Gewalt, Suchterkrankungen, mangelnde Erziehungsfähigkeit oder psychische Erkrankungen der Eltern sein.

In einer Pflegefamilie finden diese Kinder und Jugendlichen einen für sie überschaubaren und strukturierten Alltagsrahmen. Mädchen und Jungen, für die Pflegefamilien gesucht werden, sind in der Regel weniger weit entwickelt. Ihr Verhalten ist geprägt von den wenig positiven Erfahrungen ihres Lebens. Mal versuchen sie durch Aggressivität auf sich aufmerksam zu machen, mal ziehen sie sich in sich selbst zurück. Manche haben so schwere seelische Schäden erlitten, dass sie Berührungen nicht ertragen können, obwohl sie sich nach nichts mehr sehnen als nach Zärtlichkeit und Liebe. Andere fallen durch ihren Hunger nach Zuneigung auf, durch Essstörungen oder durch Einnässen. Sie brauchen dann umso mehr liebevolle Bezugspersonen, die sie zuverlässig versorgen, sie trösten und auf ihre Schwierigkeiten und Wünsche eingehen.

Kinder erleben die Trennung von den Eltern in der Regel als Katastrophe. Egal, was ihnen Vater oder Mutter angetan haben, sie hängen an ihnen und begreifen nicht, warum man sie aus der vertrauten Umgebung herausreißt. Sie können nicht mit ihrer Familie leben, aber auch nicht ohne sie. Ihr Vertrauen in Beziehungen ist fundamental erschüttert. Kinder deuten die Trennung von den Eltern vielfach als persönliche Niederlage und fühlen sich unerwünscht, minderwertig oder unwürdig. Unsicherheit und Angst haben lange Zeit einen festen Platz in ihrem Leben.

In der neuen Umgebung einer Pflegefamilie gehen sie sehr unterschiedlich mit der Erfahrung von Trennung und Verlust um. Erst wenn sie merken, dass die Pflegeeltern sie ohne Vorbehalt mögen und akzeptieren – so, wie sie sind – werden diese Kinder wieder Bindungen eingehen und die Zuneigung der Pflegeeltern erwidern können.


Welche Formen der Pflege gibt es?

So wie es unterschiedliche Ursachen für die Situation eines Kindes gibt, sind unterschiedliche Formen der Hilfe erforderlich. In manchen Fällen suchen die Eltern selbst um Hilfe. Zum Beispiel, wenn sie berufstätig oder krank sind. Diese Kinder brauchen nur in der Zeit, in der ihre leiblichen Eltern nicht für sie da sein können, eine andere Familie. Hier kommen entweder die Tagespflege (das Kind wird tagsüber aufgenommen und kehrt abends zu den leiblichen Eltern zurück) oder die Kurzzeitpflege (für eine begrenzte Zeit lebt das Kind ständig in einer Pflegefamilie, etwa beim Krankenhausaufenthalt der Mutter, oder wenn diese kurzzeitig ins Gefängnis muss) in Betracht.

Es gibt aber auch immer wieder Familien, die trotz Hilfestellungen (Jugendamt, Beratungsstelle, Familienhilfe) nicht in der Lage sind, ihre schwierige Situation gemeinsam zu bewältigen – dann kann die Unterbringung der Kinder außerhalb des Elternhauses notwendig werden. Wenn Kinder vorübergehend oder auch dauerhaft in ihrer Familie nicht nach ihren Bedürfnissen versorgt werden können, bieten Pflegefamilien eine wichtige Alternative zur Heimerziehung. Alle Kinder brauchen beständige liebevolle Bezugspersonen, ganz besonders jedoch Kinder, die in ihrer Lebensgeschichte schon Trennungen, Versorgungsmangel, Gewalt oder andere tiefgreifende Verletzungen ihrer Persönlichkeit erfahren haben.

Pflegefamilie meist nur auf Zeit

Der Verbleib dieser Kinder in einer Pflegefamilie ist grundsätzlich zeitlich begrenzt. Die Kinder brauchen so lange die Hilfe einer Pflegefamilie, bis ihre leiblichen Eltern wieder in der Lage sind, die Verantwortung für sie zu übernehmen. Dann kehren die Kinder in der Regel zu ihren Eltern zurück. Wie lange sie in der Pflegefamilie leben, ist zu Beginn oft nicht klar.

Auch während des Lebensabschnitts, den sie bei der Pflegefamilie verbringen, sollen die Beziehungen zu den Eltern erhalten und gefördert werden. Pflegeeltern sollten hier alles tun, um zwischen dem Kind und seinen Eltern keine Barrieren aufzubauen. Sie sollten dem Kind verlässliche Partner sein, einspringen, wenn sie gebraucht werden und loslassen, wenn ihre Hilfe nicht mehr nötig ist.

Pflegekinder können sehr wohl befriedigende Beziehungen zu beiden Familien haben, wenn sie nicht zum Prellbock ständiger Konkurrenz zwischen den Elternfraktionen gemacht werden. Von besonderer Bedeutung sind deshalb eine positive Grundeinstellung gegenüber den Eltern des Pflegekindes und die Bereitschaft, mit ihnen vertrauensvoll umzugehen. Pflegeeltern sollten versuchen, die Eltern des Kindes in ihrer eigenen Art zu verstehen und Verständnis für die Probleme der Eltern haben.


Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Pflegeverhältnisse stehen im Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die wesentlichen Paragraphen sind:

  • § 27 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung. Dieser Paragraph beschreibt den grundsätzlichen Anspruch der Sorgeberechtigten auf Jugendhilfe.
  • § 33 SGB VIII: Vollzeitpflege. Hierin ist beschrieben, dass das Kind für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer bei Ihnen lebt.
  • § 36 SGB VIII: Mitwirkung, Hilfeplan: Sie werden gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten an der Hilfeplanung für Ihr Pflegekind beteiligt.
  • § 39 SGB VIII: Leistungen zum Unterhalt. Die Pflegefamilie erhält vom Jugendamt Pflegegeld, um den notwendigen Unterhalt des Kindes und die Kosten der Erziehung zu decken.
  • § 41 SGB VIII: Hilfe für junge Volljährige. Auch über den 18. Geburtstag hinaus können junge Menschen in Pflegefamilien betreut werden.
  • § 44 SGB VIII: Überprüfungspflicht des Jugendamtes. Dieser Paragraph beschreibt die Verpflichtung zur Eignungsprüfung der Pflegeeltern, bevor und während ein Pflegekind bei Ihnen lebt.
  • §§ 1688 BGB, 38 SGB VIII: Entscheidungsbefugnisse der Pflegepersonen/Ausübung der Personensorge; regelt die Rechte, die Sie im Alltag für die Angelegenheiten des täglichen Lebens brauchen (die sogenannte Alltagssorge).

Hilfe vom Pflegekinderdienst

Aufgabe des Pflegekinderdienstes ist es, für jedes Kind, das Hilfe braucht, die passende Familie zu finden. Jede Familie benötigt deshalb eine Erlaubnis des PKD, alle Pflegeverhältnisse unterliegen dessen Aufsicht. Vorbereitung, Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie stehen im Vordergrund.
Speziell für diese Aufgabe steht jeder Monheimer Pflegefamilie eine Sozialpädagogin zur Seite. Sie kann in allen Situationen von Pflegeeltern und Pflegekindern angesprochen werden, in denen sie Rat und Hilfe erwarten.

Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes halten Kontakt zu den Pflegefamilien, vermitteln aber auch bei Konflikten mit den leiblichen Eltern, der Schule oder dem Kindergarten. Sie beraten im Bedarfsfall zu finanziellen und Versicherungsfragen und kümmern sich um zusätzliche Hilfen, wenn das Pflegeverhältnis dies erforderlich macht.

Die Stadt Monheim am Rhein zahlt für das Kind ein Pflegegeld sowie einen Betrag für die erzieherische Leistung der Pflegeeltern. Außerdem können verschiedene Beihilfen (Erstausstattung, Einschulung, Nachhilfe) beantragt werden.


Pflegegeld

Der Unterhalt des Kindes und das Engagement der Pflegefamilie werden in Form von Pflegegeld bezahlt, wenn Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie (§§ 27,33 SGB VIII) bewilligt wurde. Die Pflegegeldleistungen richten sich nach dem Alter des Kindes, dem Wohnort der Pflegefamilie und nach dem Bedarf des Kindes, beziehungsweise der Pflegeform.

Das Pflegegeld ist steuerfrei und unabhängig vom Einkommen der Pflegeeltern. Über weitere finanzielle Details wie Kindergeld, Altersvorsorge und Zuschüsse zur Renten- und Unfallversicherung berät der Pflegekinderdienst individuell.

Neben dem monatlichen Pflegegeld können Beihilfen oder Zuschüsse beantragt werden.

§ 27 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung. Dieser Paragraph beschreibt den grundsätzlichen Anspruch der Sorgeberechtigten auf Jugendhilfe.

§ 33 SGB VIII: Vollzeitpflege. Hierin ist beschrieben, dass das Kind für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer bei einer Pflegefamilie lebt.


Adoption

In der Adoptionsvermittlungsstelle gibt es Informationen und Beratung, wenn

  • ein Kind adoptiert werden soll
  • beabsichtigt wird, das Kind der Ehepartnerin/des Ehepartners oder eines Verwandten zu adoptieren
  • darüber nachgedacht wird, ein Kind zur Adoption freizugeben
  • man selbst adoptiert wurde und Fragen zur eigenen Herkunft hat

Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) garantiert Personen, die ein Kind adoptiert haben, einen Anspruch auf pädagogische Beratung.

Pflegekinder und Adoptionen

Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17c

Pflegekinderdienst [E-Mail]pkd@monheim.de 
Adoptionen [E-Mail]adoptionen@monheim.de 

Kontakt

Vanessa Hasler
Telefon:
02173 951-5114
Telefax:
02173 951-25-5114
E-Mail:
vhasler@monheim.de
Jacqueline Distelhut

Raum 1.07

Telefon:
+49 2173 951-5115
Telefax:
+49 2173 951-25-5115
E-Mail:
jdistelhut@monheim.de
Laura Scholz

Raum 1.33

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