Weitere Lockerungen nach gesunkener Inzidenz ab Freitag

Innengastronomie mit Testpflicht wieder erlaubt / Standorte der Mon-Chronik öffnen

Fünf Werktage muss die Inzidenz unter 50 liegen, damit am übernächsten Tag weitere Lockerungen der Corona-Schutzverordnung gelten. Am heutigen Mittwoch, 9. Juni, hat der Kreis Mettmann diese Marke erreicht: Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 31,1. Ab Freitag, 11. Juni, gelten daher auch in Monheim am Rhein Lockerungen der Inzidenzstufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes.

Im öffentlichen Raum dürfen sich ab Freitag Angehörige aus drei Haushalten oder zehn Personen aus beliebigen Haushalten mit einem negativen Corona-Test begegnen. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren, Geimpfte und nachweislich Genesene zählen dabei nicht mit. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen möglich. Nach der Außengastronomie kann ab Freitag auch die Innengastronomie wieder öffnen. Draußen entfällt die Testpflicht, drinnen muss jeder Gast einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine überstandene Corona-Infektion oder eine Corona-Impfung nachweisen. Im Einzelhandel sind nicht mehr eine Person pro 20 Quadratmeter, sondern eine Person pro 10 Quadratmeter erlaubt.

Die Standorte der Mon-Chronik – das Aalfischereimuseum in Baumberg, das Karnevalskabinett in der Monheimer Altstadt und Hillas Leseschuppen am Ulla-Hahn-Haus an der Neustraße – sind ab Freitag ebenfalls wieder geöffnet. Besucherinnen und Besucher müssen eine OP-Maske tragen, ein negativer Test ist nicht nötig. Das Haus der Jugend darf innen wieder 20 und im Außenbereich 30 Jugendliche mit negativem Corona-Test empfangen.

Die neuen Kontaktbeschränkungen gelten auch für die [intern]Freiluft-Konzerte auf dem Monheimer Schützenplatz am kommenden Wochenende. Ticket-Gewinnerinnen und -Gewinner dürfen bis zu vier weitere Musikfans aus beliebig vielen Haushalten mitbringen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen am Eingang einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine überstandene Corona-Infektion oder eine Corona-Impfung nachweisen. Die Tickets sind weiterhin auf insgesamt fünf Personen begrenzt.

FFP2-Masken müssen weiterhin an Haltestellen wie dem Busbahnhof und allen Bushaltestellen, in Bussen und Bahnen und bei Dienstleistenden, bei denen kein Mindestabstand möglich ist, getragen werden. OP-Masken sind in Arztpraxen und Geschäften Pflicht.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz bis Samstag unter 35,1 bleibt, gelten bereits ab Montag, 14. Juni, die Lockerungen der Inzidenzstufe 1. Ab Montag will auch das Mona Mare wieder eingeschränkt öffnen. Informationen zum Einlass folgen in den kommenden Tagen. (bh)

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