Vorsicht bei Angeboten für Kanal-Untersuchung

Stadt rät von Auftragsvergaben ab / Gesetzliche Verpflichtung besteht nur in Ausnahmefällen

Zum wiederholten Mal hat eine Firma für Kanaltechnik in diesen Tagen versucht, mehreren Haushalten im Stadtgebiet Aufträge für eine aufwändige Untersuchung ihres Abwasserkanalsystems anzubieten. Die Stadtverwaltung rät hier einmal mehr ausdrücklich von einer Auftragserteilung ab.

Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Kanal-Untersuchung mit Kamera besteht nur in Wasserschutzzonen. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind längst informiert. In Zweifelsfällen kann man sich in Reihen der Stadtverwaltung an Rudolf Müller oder Holger Haritz wenden, Telefon (02173) 951-687 beziehungsweise -686.

Mehr Informationen über die Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen gibt es im städtischen Internetangebot auf [extern]www.monheim.de, und hier im Bereich Rathaus, unter Planen und Bauen. (nj)

[extern]www.monheim.de/rathaus/planen-und-bauen/strassen-kanal-und-gruenflaechen/

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