Unruhiges Wochenende für Monheims Feuerwehr

Unter anderem zur Landung eines Rettungshubschraubers und zwei Bränden musste ausgerückt werden

Einer der Einsätze: Am Freitag musste die Feuerwehr die Landung und später den Start eines Rettungshubschraubers absichern. Foto: Feuerwehr Monheim am Rhein

Ein unruhiges Wochenende hatte Monheims Feuerwehr zu verzeichnen. Es gab gleich mehrere größere Einsätze.

Es begann bereits am Freitagvormittag – da musste der Rettungshubschrauber Christoph Rheinland aus Köln zur Landung im Deichvorland ansetzen. In Monheim-Mitte wurde dringend ein weiterer Notarzt benötigt. Die Feuerwehr sicherte Landung und Start der Rettungskräfte. Am Abend brannte dann ein Linienbus an einer Haltestelle in der Kurt-Schumacher-Straße. Der Busfahrer unternahm erste Löschversuche mit einem Pulverlöscher, die Feuerwehr kühlte den Bus mit einem C-Rohr und kontrollierte nach Öffnung mehrere Revisionsklappen mit der Wärmebildkamera. Nach Einschätzung der Feuerwehr handelte es sich um einen technischen Defekt.

Am Samstagnachmittag bat die Berufsfeuerwehr Leverkusen um Unterstützung. Auf Leverkusener Gebiet gerieten drei Kanufahrer in Lebensgefahr, da sie trotz der Strömungs- und Treibgutverhältnisse bei Hochwasser auf dem Rheinstrom ihrem Hobby nachgingen und kenterten. Sowohl die Monheimer Feuerwehr als auch die DLRG unterstützen mit Ihren Mehrzweck- und Rettungsbooten, hinzu wurden Taucher aus Hilden, ein Rettungshubschrauber, der Einsatzführungsdienst sowie die Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Alle Kanufahrer konnten unverletzt gerettet werden.

In der Nacht zu Sonntag kam es dann in der Charlottenburger Straße zu einem Küchenbrand, bei dem ein schlafender Bewohner aus seiner stark verrauchten Wohnung durch die Feuerwehr gerettet wurde. Nachbarn hatten den Rauchmelder wahrgenommen und gegen drei Uhr die Wehr alarmiert. Nach schneller Öffnung der Wohnung konnte der Mann ins Freie gebracht und nach notärztlicher Erstversorgung in ein Krankenhaus transportiert werden.

Einsatzleiter Torsten Schlender macht an diesem Beispiel die Sinnhaftigkeit der in der Landesbauordnung vorgeschriebenen Rauchwarnmelderpflicht für Privatwohnungen deutlich: „Ein weiteres Beispiel, bei dem ein einfacher Rauchwarnmelder vermutlich Leben gerettet hat.“ (nj)

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