Stadtverwaltung hilft bei Einbürgerungswünschen

Persönliches Anschreiben des Bürgermeisters richtet sich an rund 3.400 Monheimerinnen und Monheimer

Rund 3.400 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und den Voraussetzungen für eine Einbürgerung leben derzeit in Monheim am Rhein. An sie ging in den vergangenen Tagen ein persönliches Anschreiben von Bürgermeister Daniel Zimmermann. Darin erläutert das Stadtoberhaupt die Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit. „Sie leben seit vielen Jahren in Monheim am Rhein und ich hoffe sehr, dass Sie hier nicht nur ein Zuhause, sondern auch eine Heimat gefunden haben. Heute möchte ich Sie einladen, Deutsche(r) zu werden“, heißt es unter anderem in dem Anschreiben.

Die Gründe für den Vorschlag der Einbürgerung liegen auf der Hand. Denn die deutsche Staatsbürgerschaft bringt eine Reihe von Vorteilen. So ist man zum Beispiel wahlberechtigt und kann darüber mitentscheiden, wer die eigenen Interessen im Europaparlament, dem Deutschen Bundestag, im Landtag oder im Stadtrat vertritt. Ein deutscher Reisepass ermöglicht es, visumfrei in 158 Länder weltweit einzureisen. Deutsche können sich bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten, ohne sich abmelden zu müssen. Wer sich abmelden will, hat jederzeit das Recht, als Deutsche(r) wieder einzureisen. Deutsche können einfacher und kostengünstiger in ihrem Bürgerbüro vor Ort die Ausweisdokumente erneuern ohne den zusätzlichen Besuch eines Konsulats oder der Ausländerbehörde.

Zwar ist grundsätzlich die Kreisverwaltung Mettmann für die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge zuständig, doch Monheims Bürgerbüro im Rathaus hilft gern bei der Antragstellung und Weiterleitung. Ein Termin kann entweder an der Info im Bürgerbüro oder über die Online-Terminvergabe der städtischen Homepage unter <link http: www.monheim.de service-verwaltung was-erledige-ich-wo online-services>www.monheim.de/service-verwaltung/was-erledige-ich-wo/online-services/ vereinbart werden.

Ausländische Staatsangehörige haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie seit mindestens acht Jahren einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar schon vorzeitig möglich – zum Beispiel, wenn man mit einem/einer Deutschen seit zwei Jahren verheiratet ist und seit drei Jahren einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzt. (nj)

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