Die Stadt führt vom 2. Mai bis 27. Juni eine Hundebestandsaufnahme durch. Diese Maßnahme ist wieder erforderlich geworden, da in der Vergangenheit immer wieder festgestellt werden musste, dass nicht alle Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Anmeldung ihrer Tiere nachgekommen sind.
Im Sinne der vielen ehrlichen Hundehalter wird fünf Jahre nach der letzten Erfassung für den Zeitraum von etwa acht Wochen nun erneut eine Bestandsaufnahme im Stadtgebiet stattfinden. Dazu werden alle Haushalte durch Mitarbeiter einer noch von der Stadt zu beauftragenden Firma aufgesucht, um den vorhandenen Hundebestand festzustellen. Die beauftragten Personen werden an der Haustür klingeln und fragen, ob und wenn ja wie viele Hunde seit wann und von wem gehalten werden. Auch nach der Rasse wird gefragt.
Die Wohnungen werden nicht betreten. Jeder, der sich nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, kann sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen lassen. Wird niemand angetroffen, finden die Bewohner ein Merkblatt im Briefkasten. Die Rückseite kann für die Anmeldung zur Hundesteuer benutzt werden.
Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass alle befragten Hundehalter, Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstände und volljährigen Haushaltsangehörigen zur wahrheitsgemäßen Auskunft gegenüber den Beauftragten der Firma verpflichtet sind. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Halter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Nach der Hundesteuersatzung für die Stadt Monheim am Rhein kann bei nicht rechtzeitiger Anmeldung der Tiere zusätzlich noch ein Bußgeld festgesetzt und erhoben werden.
Daher wird allen Hundehaltern, die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, eindringlich empfohlen, ihre Hunde schnellstens bei der Information im Rathaus (Haupteingang, Erdgeschoss) anzumelden. Nur so können sich die Hundehalter weitere Unannehmlichkeiten ersparen.
Die jährliche Hundesteuer beträgt zurzeit bei Haltung eines Hundes 132 Euro, bei zwei Tieren sind es 156 Euro pro Hund, bei drei Hunden 180 Euro pro Tier. Für jeden weiteren Hund werden zudem weitere 180 Euro Steuer erhoben. Bei der Haltung von Hunden der gefährlichen Rasse sind es 1320 Euro pro Tier. Als gefährliche Hunde gelten die in Paragraph 3 und 10 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) genannten Tiere.
Weitere Informationen gibt es im Rathaus bei Renate Güttler unter Telefon (02173) 951-223, rguettler@monheim.de.