Nach der Feier aufräumen / Spätestens am Neujahrstag bis 16 Uhr
Damit das neue Jahr nicht gleich mit einem Ärgernis beginnt, sollte man nach der Silvesterfeier das abgebrannte Feuerwerk, Verpackungen und leere Flaschen nicht einfach auf der Straße liegen lassen. „Nach § 3 der Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Fahrbahnen und Gehwege bis 16 Uhr am Neujahrstag zu reinigen“, erläutert die Abteilung Abfall und Straßenreinigung der Stadtverwaltung.
Vollständiger Text der Straßenreinigungssatzung
Auskunft erteilt die Abteilung Abfall und Straßenreinigung, Telefon (02173) 951-626.