Silvester-Müll gehört nicht auf die Straße

Nach der Feier aufräumen / Spätestens am Neujahrstag bis 16 Uhr

Damit das neue Jahr nicht gleich mit einem Ärgernis beginnt, sollte man nach der Silvesterfeier das abgebrannte Feuerwerk, Verpackungen und leere Flaschen nicht einfach auf der Straße liegen lassen. „Nach § 3 der Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Fahrbahnen und Gehwege bis 16 Uhr am Neujahrstag zu reinigen“, erläutert die Abteilung Abfall und Straßenreinigung der Stadtverwaltung.

[extern]Vollständiger Text der Straßenreinigungssatzung

Auskunft erteilt die Abteilung Abfall und Straßenreinigung, Telefon (02173) 951-626.

Neue Nachrichten

„Science Slam unter’m Apfelbaum“ als Frühlingsausgabe im Sojus 7

mehr

Das Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein Nr. 7 vom 28. März 2024 ist erschienen. Es enthält folgende Öffentliche Bekanntmachungen:

mehr

Kurzfristig sind noch Anmeldungen für kostenlose Veranstaltungen möglich

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben