Zwölf Einrichtungen sind in Monheim am Rhein „Gemeinsam aktiv für Rechte von Kindern und Jugendlichen“. Mit dem Siegel zeichnet die Stadt seit 2014 Einrichtungen aus, die eigene Konzepte zum Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche umsetzen.
Alle Einrichtungen, die Präventionskonzepte entwickelt und umgesetzt haben, werden durch den städtischen Bereich Kinder, Jugend und Familie überprüft und schließlich mit dem Qualitätssiegel „Gemeinsam aktiv für Rechte von Kindern“ ausgezeichnet. Nach drei Jahren müssen die ausgezeichneten Einrichtungen nachweisen, dass das Konzept stetig weiterentwickelt wird, zum Beispiel durch Fortbildungen.
Neben Einrichtungen, Vereinen und Verbänden haben auch die Monheimer Kindertagesstätten einrichtungsspezifische Präventionskonzepte. „Die Kinderrechte werden über Sensibilisierung und Information in den jeweiligen Teams in den Fokus genommen“, erklärt Diplom-Sozialpädagoge Jürgen Meyer vom städtischen Bereich Kinder, Jugend und Familie. „Dieses Vorgehen folgt der fachlichen Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche aktiv gestärkt und somit besser geschützt sind, indem sie ihre Rechte kennen und sich auf diese berufen können.“
Darüber hinaus entwickeln derzeit an der Baumberger Winrich-von-Kniprode-Schule die Schulleitung, die Leitung der OGS, die Schulsozialarbeit und der Allgemeine Soziale Dienst des Bereiches Kinder, Jugend und Familie ein Präventionskonzept. Die entwickelten Strukturen stehen am Ende allen Monheimer Grundschulen zur Verfügung.
Das Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde am 20. November 1989 auch im internationalen „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz die UN-Kinderrechtskonvention, als Grundrecht verankert. Zum 30-jährigen Bestehen der Konvention stellt die Stadt die zehn zentralen Grundrechte und die Umsetzung in Monheim am Rhein in einer Serie vor. Alle Informationen zum Thema „Präventiver Kinderschutz“ gibt es auf der städtischen Internetseite im Bereich „Kinder und Jugend“ unter „Netzwerk präventiver Kinderschutz“. (bh)