Neue Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus greift ab sofort

Nochmal verschärfte Regelungen zu Geschäftsöffnungen und Zusammenkünften gelten seit diesem Montag auch für das Monheimer Stadtgebiet

Monheim am Rhein geht auf Abstand – um möglichst bald wieder gesund zueinander zu finden. Foto: Tim Kögler

Die im direkten Anschluss an die gestrige Konferenz der Bundregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder und Oberbürgermeistern der Stadtstaaten noch am Sonntag, 22. März durch die NRW Landesregierung auf den Weg gebrachte [extern]Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gilt seit Montag, 23. März auch für Monheim am Rhein. Sie ersetzt mit sofortiger Wirkung auch die städtische [PDF]Allgemeinverfügung vom 18. März zur Anordnung weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen, um die Ausweitung der Corona-Pandemie einzudämmen.

Neben den bereits seit letzter Woche geltenden und inzwischen auch von der breiten Monheimer Bürgerschaft zumeist vorbildlich beachteten Regelungen zur Verringerung sozialer Kontakte, sind in der neuen Schutzverordnung des Landes unter anderem nun Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen bis auf wenige Ausnahmen, unterem Personen in häuslicher Gemeinschaft, untersagt.

Auch Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind ab sofort verboten. Explizit werden nun in der Verordnung Friseurleistungen, Tätowier- und Nagelstudios sowie Massagesalons genannt. Auch sie müssen ab sofort geschlossen bleiben.

Zulässig bleibt der weitere Betrieb von Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, die Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Betrieben sowie die Offenhaltung von Abhol- und Lieferdiensten, Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien. Ebenfalls weiter öffnen dürfen Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Kioske, Zeitungsverkaufsstellen sowie Tierbedarfsmärkte und Einrichtungen des Großhandels. Klar definiert ist für alle diese Betriebe nun, dass dort die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kundinnen und Kunden eine Person pro zehn Quadratmeter der für die Kundschaft zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen darf.

Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Die am Wochenende getroffenen Regelungen sind sinnvoller als eine radikale Ausgangsperre, die einen noch sehr viel tieferen Einschnitt in die individuelle Freiheit jedes Einzelnen bedeuten würde. Das ist gut. Im Großen und Ganzen beobachten wir, dass die Bürgerinnen und Bürger sich sehr angemessen verhalten und die Aufrufe, Abstand zu halten, ernst nehmen. Wenn es in den nächsten Wochen so weitergeht, bin ich zuversichtlich, dass uns Schlimmeres erspart bleibt. Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und helfen Sie, die Epidemie wirksam einzudämmen!“

Alle städtischen Meldungen zum Thema Corona gibt es gebündelt [intern]hier. (ts)

Neue Nachrichten

Verkehr wird zwischen 11 und 15 Uhr für mehrere Ausbrüche gestoppt

mehr

Die Volkshochschule Monheim bietet gleich zwei Exkursionen in die Natur mit unterschiedlichen Schwerpunkten an

mehr

Am 4. Mai können Interessierte mit der Künstlerin Sina Coirazza neue Pflanzen in die Erde bringen

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben