Monheimer Geschäfte dürfen für Kundinnen und Kunden mit Termin und Testergebnis öffnen

7-Tages-Inzidenz im Kreis Mettmann liegt seit fünf Werktagen unter 150

Die Geschäfte im Monheimer Stadtgebiet dürfen ab Samstag, 22. Mai, wieder die Türen öffnen. Da die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten im Kreis Mettmann sinkt, ist Terminshopping auch in Geschäften, die über den täglichen Bedarf hinaus Waren anbieten, wieder erlaubt. Kundinnen und Kunden benötigen einen Termin und müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Derzeit werden Tests an neun verschiedenen Orten im Stadtgebiet angeboten, eine Liste mit allen Kontaktdaten gibt es unter [extern]www.monheim.de/corona.

In einer Allgemeinverfügung stellt das Land fest, dass die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Mettmann seit fünf Werktagen unter 150 liegt. Die Unterschreitung dieser Grenze ermöglicht das sogenannte „Click and Meet“-Angebot. Am Donnerstag, 20. Mai, liegt die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Mettmann bei 114,9. Erlaubt ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Dabei müssen alle Händlerinnen und Händler die Kontaktdaten der Kunden und den Zeitraum des Aufenthaltes im Geschäft erfassen. Geimpfte und Genesene benötigen kein negatives Testergebnis. Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen, zum Beispiel den gelben Impfpass. Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Wegen der niedrigeren Inzidenz soll ab Mittwoch, 26. Mai, in den Schulen der Wechselunterricht wieder starten. Über die genauen Regelungen informieren die Schulen alle Schülerinnen, Schüler und Eltern. Alle weiteren Regelungen der Corona-Notbremse, wie die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr und die Regelungen zur Kontaktbeschränkung, gelten weiterhin. In Bussen, Bahnen, Taxen und an Haltestellen wie dem Busbahnhof muss eine FFP2-Maske getragen werden. (bh)

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