Ein neues Gesicht für das Berliner Viertel – das verkündeten kürzlich auf einer gemeinsamen Pressekonferenz Bürgermeister Daniel Zimmermann und Vertreter der LEG. Das Immobilienunternehmen will bis 2021 weitere 25,1 Millionen Euro in Sanierungen investieren. Die städtische Tochter Monheimer Wohnen wird auf dem Gelände der alten Anton-Schwarz-Schule einen hochwertigen Wohnungsmix verwirklichen. Vor allem in sozialen Netzwerken wurden aber in den vergangenen Tagen immer wieder Ängste laut, dass die LEG-Mieten für viele nach der Sanierung nicht mehr bezahlbar seien. Dem widerspricht der Bürgermeister: „Die Sorgen einiger Mieter, dass sie sich die Wohnungen nicht mehr leisten können, halte ich für unbegründet. Wir reden ausdrücklich nicht über Luxussanierungen.“
Für das Stadtoberhaupt bleibt festzuhalten: „Die LEG saniert nur die Hälfte ihres Bestandes. Es wird also auch weiterhin günstige Wohnungen im Berliner Viertel geben.“ Außerdem würden die Mieten zwar wahrscheinlich um rund zwei Euro pro Quadratmeter steigen, dafür aber die Mieter auch durch die energetische Sanierung bis zu einen Euro pro Quadratmeter weniger Heizkosten zahlen. Eine Verbesserung der Wohnsituation und der Optik des Viertels funktioniere nur mit Investitionen des Vermieters. Die Umgestaltung der öffentlichen Bereiche durch die Stadt (Zilleplatz, Brandenburger Allee, Nord-Süd-Grünzug) blieben bloße Kosmetik, wenn die LEG bezüglich ihrer Immobilien nicht mitziehe. Aus Sicht der Stadt sei die Planung deshalb zu begrüßen.
Für den Bürgermeister außerdem wichtig: „Dass viele LEG-Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen sind, kompensieren wir durch die Gründung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Die Monheimer Wohnen baut bis 2021 mehr als 400 neue Wohnungen, davon 60 für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen. Monheim ist und bleibt eine soziale Stadt. Wir werden hier niemanden vergessen.“ Eine positive Veränderung des Berliner Viertels sei jedoch ohne Geld nicht zu machen. Wie weit die LEG ihre Mieter an Investitionen beteiligen darf, sei gesetzlich sehr genau geregelt. „Maximal elf Prozent der Investitionen dürfen auf die Jahresmiete umgelegt werden. Dazu gibt es Härtefall- und Einspruchsregeln“, betont der Bürgermeister. (nj)