Gleichstellungsbeauftragte und Jugendamt warnen vor K.O.-Tropfen

Gerade in der Karnevalszeit besteht erhöhte Gefahr vor allem für Mädchen und junge Frauen

Vor sogenannten K.O.-Tropfen warnen gerade noch einmal zur Karnevalszeit die städtische Gleichstellungsbeauftragte Gisela Herforth und das Jugendamt.

Besonders Mädchen und junge Frauen sind gefährdet, da die K.O.-Tropfen oft als Droge benutzt werden, um sie willenlos zu machen. Weil die Tropfen meist farb- und geruchlos sind, können sie leicht unbemerkt unter ein Getränk gemischt werden. Die Wirkung ist mehr als schlimm: Kontroll-, Realitäts- und ein mehrstündiger totaler Erinnerungsverlust. Die Tatorte sind in der Regel Diskotheken, Gaststätten und jetzt im Karneval auch die Straße.

Potentielle Täter sollten aber wissen, dass nicht allein die Beschaffung und der Besitz dieser K.O.-Tropfen teilweise strafbar sind als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vielmehr können sie bei einer Verabreichung ihre Opfer in Lebensgefahr bringen, schlimmstenfalls sogar umbringen. Denn hinter der recht harmlos klingenden Bezeichnung K.O.-Tropfen verbergen sich Medikamente und teilweise gefährliche Substanzen, von denen ein Milligramm oft schon über Leben und Tod entscheidet.

Wie können sich Mädchen und junge Frauen schützen? Hier ein paar Tipps:

- Getränke am besten nur in geschlossenen Flaschen kaufen. Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen.

- Keine Getränke von Unbekannten im Vorbeigehen entgegennehmen.

- Nicht aus fremden Flaschen oder Gläsern trinken.

- Eigene, offen stehende Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. Freundinnen sollten aufeinander achten und ihre Getränke nicht aus den Augen lassen.

- Hilfe und Misstrauen sind nötig, wenn es der Freundin plötzlich schlecht wird und Fremde sich um sie kümmern oder sie „an die frische Luft“ führen wollen.

Beim Verdacht, K.O.-Tropfen geschluckt zu haben, sollte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen oder die Notambulanz eines Krankenhauses aufgesucht werden. In jedem Fall aber ist auch die Polizei einschalten. (nj)

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