Gemeinsamkeit macht stark – auch bei der Rückforderung von Geldern im laufenden Insolvenzverfahren der „Greensill-Bank AG“

17 Kommunen beauftragen die „Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft“ sowie die Kanzlei „Dentons Europe LLP“ mit Sitz in Hannover und Berlin mit der Vertretung ihrer Interessen

Im Zusammenhang mit der Greensill-Insolvenz stehen auch für die Stadt Monheim am Rhein 38 Millionen Euro im Feuer. Gemeinsam mit 16 weiteren betroffenen Gebietskörperschaften kämpft man im Rathaus mit der Unterstützung externer Juristinnen und Juristen nun darum, zumindest einen Teil dieses Gelds noch zu retten. Foto: Pixabay

Nach einigen Wochen des Sortierens und Sondierens steht fest, dass sich von zunächst 26 gestarteten am Ende 17 kommunale Gebietskörperschaften aus dem ganzen Bundesgebiet nun fest dazu entschieden haben, ihre rechtlichen Interessen im laufenden Insolvenzverfahren der Greensill-Bank AG gemeinsam vertreten zu lassen. Erklärtes Ziel ist es, die dort angelegten Gelder in Höhe von insgesamt fast 145 Millionen Euro möglichst vollständig aus der Insolvenzmasse wieder zurückzuerhalten.

Der Interessengemeinschaft gehören neben dem Landkreis Eichsfeld und der Verbandsgemeinde Diez unter anderem folgende Städte und Gemeinden an: Brotterode-Trusetal, Denkendorf, Garbsen, Emmerich am Rhein, Hanau, Marsberg, Monheim am Rhein, Nordenham, Osnabrück, Pöcking, Puchheim, Schwalbach am Taunus, Wahlstedt sowie Wiesbaden.

Zusammen mit der Stadt Monheim am Rhein, die mit einer Anlagesumme von 38 Millionen Euro als eine der Hauptbetroffenen der Bankeninsolvenz im Feld der kommunalen Interessengemeinschaft rangiert und die Mitte März einen interkommunalen Abstimmungsprozess zum gemeinsamen Vorgehen angestoßen hatte, haben sich die weiteren 16 betroffene Gebietskörperschaften dazu entschlossen, die „Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft“ in Hannover in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei „Dentons Europe LLP“ in Berlin zu mandatieren, ihre rechtlichen Interessen im laufenden Insolvenzverfahren und den anstehenden Gläubigerversammlungen zu vertreten. Daneben geht es weiter auch darum, den Rechtsrahmen aller denkbaren Schadensersatzansprüche eingehend zu prüfen. Hier ist vor allem auch an eine etwaige Haftung von Maklern und Vermittlern zu denken, die bei den Anlagegeschäften für die verschiedenen Gebietskörperschaften tätig geworden sind.

Ein starkes Bündnis

Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann zeigt sich erfreut, dass es gelungen ist, in kurzer Zeit eine solche Vielzahl von Kommunen zu vereinen und hofft auch durch die Stärke der Gemeinschaft und ein hochprofessionelles Team darauf, dass im laufenden Insolvenzverfahren nun doch noch zumindest ein guter Teil des Geldes zu retten sein wird. „Bei den 17 Kommunen handelt es sich um einen bundesweiten Querschnitt kommunaler Aufgabenträgerinnen und -träger, mit kleineren und größeren Gemeinden, einer Verbandsgemeinde, einem Landkreis und mehreren Großstädten, darunter die Landeshauptstadt Wiesbaden. Ich bin froh, dass wir es gemeinsam mit den anderen Betroffenen geschafft haben, die für uns geeignetste Rechtsvertretung zu beauftragen, um unsere Interessen zu vertreten. Besonders positiv sehe ich hier die Rolle von Dr. Rainer Eckert, der durch das Insolvenzgericht in Bremen bereits mit einem Sitz im vorläufigen Gläubigerausschuss berücksichtigt wurde. Auch gibt der Umstand Anlass zu guter Hoffnung, dass Rechtsanwalt Dr. Michael Frege vom Insolvenzgericht in Bremen zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.“ Frege gilt als einer der renommiertesten Insolvenzverwalter Deutschlands und konnte im Fall der Insolvenz der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG letztlich die Insolvenzforderungen aller Gläubiger im Ergebnis vollständig bedienen. „Klar ist aber auch“, so Monheims Stadtoberhaupt, „dass hier natürlich ein völlig neues und auf seine Art komplexes Verfahren ansteht, das viel Zeit in Anspruch nehmen und uns daher künftig wohl noch einige Geduld abfordern wird.“

Rückblende: Anfang März hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot verhängt. Nur wenig später erfolgte am 16. März bereits der Beschluss des zuständigen Amtsgerichts Bremen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Aufgrund einer Strafanzeige der BaFin leitete die Bremer Staatsanwaltschaft umgehend ein Ermittlungsverfahren gegen die Bremer Greensill Bank AG ein. Dem Vernehmen nach geht es dabei um den Vorwurf der Bilanzfälschung. Berechtigte Kundinnen und Kunden des Instituts wurden zwischenzeitlich bereits durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken in einer Größenordnung von aktuell rund 2,7 Milliarden Euro entschädigt. Gebietskörperschaften zählen nicht dazu und sind daher augenblicklich dazu aufgerufen, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für den 8. Juni 2021 ist eine erste Gläubigerversammlung in Bremen anberaumt. (ts)

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