Gebühren für Verpflegung und Kurse im April entfallen

Stadt bittet, von Überweisungen abzusehen und Daueraufträge stillzulegen

Eine Momentaufnahme aus glücklicheren Zeiten. Auch die Schulmensen bleiben wegen der aktuellen Schließungen aller Monheimer Bildungseinrichtungen leer. Bis auf weiteres werden deshalb erstmal keine Beiträge mehr erhoben. Foto: Thomas Lison

Zur Eindämmung des Corona-Virus sind Kitas, Schulen und städtische Kultur- und Bildungseinrichtungen derzeit geschlossen. Da in den Kitas und Schulen keine Mahlzeiten ausgegeben werden und Kurse städtischer Einrichtungen nicht besucht werden können, entfallen die entsprechenden Gebühren.

Die satzungsgemäßen Beiträge für die Verpflegung in den Kitas und an den Grundschulen im Rahmen des Offenen Ganztags werden im Monat April nicht erhoben. Für den Monat März wird in diesen Fällen noch der halbe Beitrag fällig.

Die Erhebung der Teilnahmeentgelte für Kurse der Volkshochschule, der Musik- und Kunstschule sowie für das Ulla-Hahn-Haus werden für den Monat April ebenfalls ausgesetzt. In allen Einrichtungen der kulturellen Bildung wird es zum Abschluss der Kurse, beziehungsweise des Schuljahres, eine geänderte Zahlungsaufstellung mit einem endgültigen Betrag geben.

In allen Fällen bittet die Stadt darum, von Überweisungen abzusehen und bestehende Daueraufträge vorübergehend stillzulegen. Der überzahlte Betrag wird voraussichtlich im Laufe des Aprils oder Mais erstattet. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat eingereicht hat, muss nicht tätig werden. (bh)

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