Druck auf die höchst umstrittenen Pläne zur Reformierung des ärztlichen Notfalldienstes zeigt Wirkung

Delegierte der der Ärztekammer Nordrhein lehnen Beschluss der Kassenärztlichen Vereinigung ab

Eine Steilvorlage für ein interessantes Gespräch bekamen Monheims Erster Beigeordneter Roland Liebermann, sein Hildener Amtskollege Norbert Danscheidt und Langenfelds Bürgermeister Frank Schneider übers Wochenende für ihrem gemeinsamen Besuchstermin beim Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, an diesem Montag, 23. März, geliefert. Am Samstag hatte dessen Kammerversammlung ebenso überraschend wie deutlich die zuvor von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein beschlossene Notfalldienstreform in ihrer Fassung vom 11. Februar 2015 abgelehnt.

„Das ist ein ganz großer Erfolg für uns“, betonte Bürgermeister Daniel Zimmermann am Montag „Die Ärztekammer hat den alten Beschluss schlichtweg kassiert. Und ganz sicher haben dabei auch die tausenden von Unterschriften und die vom Rat der Stadt Monheim am Rhein in seiner März-Sitzung einstimmig verabschiedete Resolutionen gegen die Schließungspläne eine ganz gewichtige Rolle gespielt.“ Über 28.000 Unterschriften hatten Zimmermann und seine Hildener und Langenfelder Amtskollegen letzte Woche bei der Ärztekammer abgegeben.

Gewachsene Strukturen und Bewährtes Erhalten

In der Ablehnungsbegründung der Kammerversammlung von diesem Wochenende heißt es nun: „Gewachsene Strukturen der Notfallversorgung im Kammerbereich Nordrhein, die sich bewährt haben und funktionieren, müssen erhalten bleiben.“ Die Bürger wollten sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass in zumutbarer Entfernung in der bewährt hohen Qualität die notwendige ärztliche Versorgung zur Verfügung stehe. Die Kammerversammlung forderte ihren Kammervorstand daher unter anderem dazu auf, nun gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Organisation des ambulanten Notdienstes in Nordrhein weiterzuentwickeln, die Konsequenzen für die Inanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser sowie des Rettungsdienstes und damit der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte zu prüfen, regionale Besonderheiten in die Bewertung einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit veränderter Strukturen zu bewerten und dabei zu berücksichtigen, dass Verlagerungseffekte, die zu einer Schwächung der Regelversorgung führen würden, vermieden werden müssen.

Die Delegierten beauftragten den Vorstand der Kammer zudem, gemeinsam mit den Bürgermeistern und Landräten sowie Kommunal- und Landespolitikern in einer konzertierten Aktion auf die Krankenkassen einzuwirken, eine kostendeckende Vergütung für den Betrieb der Notfallpraxen in NRW zu zahlen.

Gipfeltreffen am 5. Mai

Am 5. Mai soll es nun ein großen Treffen mit allen Bürgermeistern der von den Reformplänen betroffenen Kommunen sowie den Spitzenvertretern von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung kommen. „Für dieses Treffen und für die weitere Entwicklung haben wir nun eine deutlich bessere Basis“, betonte Beigeordneter Roland Liebermann am Montag. „Wir haben auf jeden Fall Zeit erstmal gewonnen. Zunächst ändert sich bei uns vor Ort uns nichts. Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung müssen nun viele Fragen klären, die wir auch in unserer Ratsresolution angesprochen haben, zum Beispiel auch hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der Reformpläne auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser die Belastung der örtlichen Rettungsdienste.“

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