Der Abenteuerspielplatz als erholsamer Ausgleich

Gelebte Grundrechte in der Hauptstadt für Kinder – Heute: Freizeit und Spiel

Auf dem Abenteuerspielplatz können die Kinder ohne Druck so richtig kreativ werden. Foto: Thomas Lison

Das Recht auf Freizeit und Spiel ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Der Abenteuerspielplatz an der Kapellenstraße bietet Kindern all das. In einer Zeit, in der auch Kinder mehr und mehr vom rasanten Tempo gesellschaftlicher Entwicklungen betroffen sind, ist ein erholsamer Ausgleich in der Freizeit von großer Bedeutung.

Schon von weitem hört man das Hämmern und fröhliche Kinderstimmen, bis die selbstgebauten Bretterbuden hinter den Büschen auftauchen. Das Gelände des Abenteuerspielplatzes liegt ein wenig abseits der Kapellenstraße mitten im Grünen. Das Grundstück gehört der Stadt, den Platz betreibt der gemeinnützige Verein Abenteuerspielplatz Monheim am Rhein mit einem ehrenamtlichen Vorstand und engagierten Mitarbeitenden.

Mit den kleinen Werkzeugtaschen, Handschuhen und dem Hammer in der Hand sehen die Kinder aus wie kleine Handwerker. Für den Nachwuchs von 6 bis 14 Jahren bietet der Abenteuerspielplatz ein vielfältiges Angebot. Bauen, spielen, basteln, werken, kochen – da ist für jeden etwas dabei. Das Wichtigste: Die Kinder bestimmen selbst, worauf sie Lust haben.

„In der Regel ist das Leben vieler Kinder heute von morgens bis abends durchgetaktet, der Alltag verplant. Bei uns bestimmen die Kinder ihr eigenes Tempo“, erläutert Roman Lang, Vorsitzender des Vereins. Meist können die Kinder zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Im Feuergarten gibt es Stockbrot, im Baubereich entstehen neue Hütten. Vor dem Tor auf der großen Wiese im Park wird Fußball gespielt. Dabei entwickeln die Kinder spielerisch ihre kognitiven, sozialen und kreativen Fähigkeiten.

Roman Lang: „Die Verwirklichung der Freizeitgestaltung fällt häufig in den Verantwortungsbereich der Eltern. Umso erfreulicher ist es, dass inzwischen auch viele Schulen und Kindertagesstätten den Abenteuerspielplatz im Rahmen von Ganztagsangeboten und für Ausflüge nutzen und so für Abwechslung im Alltag der Kinder sorgen.“

Die Stadt stellt zum 30-jährigen Bestehen der UN-Kinderrechtskonventionen die zehn zentralen Grundrechte vor und wie diese in Monheim am Rhein umgesetzt werden. Mit Artikel 31 erkennen die Vertragsstaaten nicht nur das Recht für Kinder auf Freizeit und Spiel an, sondern sie verpflichten sich auch, durch die Bereitstellung geeigneter Möglichkeiten für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung dies zu fördern. „Dabei handelt Monheim am Rhein vorbildlich. Dank der finanziellen Unterstützung durch die Stadt kann der Verein ganzjährig ein umfangreiches Freizeitangebot bieten“, freut sich Roman Lang. (nj)

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