Das Recht auf Gesundheit für Monheims Jüngste

Gelebte Grundrechte in der Hauptstadt für Kinder – Heute: Gesundheit

Auch Freizeitangebote mit viel Raum für Bewegung wie der Wasserspielplatz im Rheinbogen sind ein wichtiger Aspekt beim Thema Gesundheit. Foto: Thomas Lison

Gesundheit wurde als ein Grundrecht für Kinder in der UN-Konvention vor 30 Jahren verankert. In Monheim am Rhein ist es selbstverständlicher Alltag. Das zeigt bereits ein Blick auf die hiesigen Angebote.

Das Recht auf Gesundheit für Kinder beginnt bereits vor der Geburt. In Monheim am Rhein wird das unter anderem bei Mo.Ki „unter 3“, einem Gemeinschaftsangebot der Stadt und der AWO, gefördert. Familien können diesbezüglich umfangreiche Beratung und Begleitung durch das Team von Mo.Ki „unter 3“ erhalten.

Neben Beratung bei Fragen zu gesundheitlicher Vorsorge für werdende Mütter und Kinder wird auch eine Ernährungs- und Stillberatung angeboten.

Zahlreiche Angebote für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern sowie zwei Mo.Ki-Cafes mit gesundem Frühstück runden das Konzept ab und ermöglichen hiermit ein gesundes Aufwachsen in der Hauptstadt für Kinder.

Am 20. November 1989 wurde das internationale „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz die UN-Kinderrechtskonvention, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen – eine der größten Erfolgsgeschichten für die jungen Menschen. Bis heute sind dieser UN-Konvention mehr Staaten beigetreten als jeder anderen. Die zehn zentralen Grundrechte und die Umsetzung in Monheim am Rhein stellen wir in einer Serie vor. (nj)

 

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